Zwei Kühe und drei Kälber sind tot Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht
War es Tierquälerei? Diese Frage muss das Amtsgericht Aurich beantworten. Angeklagt ist ein Landwirt aus Südbrookmerland. Fünf seiner Tiere starben oder mussten eingeschläfert werden.
Aurich - Einem Milchviehbetrieb in Südbrookmerland flatterte im Oktober ein Strafbefehl wegen Tierquälerei ins Haus. Dem 35-jährigen Landwirt wurde der schlechte Ernährungszustand von zwei Kühen und drei Kälbern vorgeworfen. Zudem sollen sie an unbehandelten Krankheiten gelitten haben. Sie starben oder mussten eingeschläfert werden.
Die Anklagevorwürfe ergaben sich aus den Untersuchungen der Tierleichen. Das Veterinäramt hatte sie angeordnet, weil der Betrieb seit 2018 wegen Mängel in der Rinderhaltung unter Beobachtung stand.
Strafbefehl beläuft sich auf 8400 Euro
Die Geldstrafe des Strafbefehls belief sich auf 120 Tagessätze zu je 70 Euro, insgesamt 8400 Euro. Dagegen hat der gelernte Landwirt Einspruch eingelegt. Am Dienstag wurde vor dem Auricher Strafrichter Hartmann verhandelt. Zu einer Entscheidung kam es nicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 das Leid der fünf Tiere billigend in Kauf genommen zu haben. Über längere Zeit soll ihnen eine tierschutzwidrige Behandlung zugefügt worden sein.
Eines der Kälber soll unterernährt gewesen sein
Eine Kuh mit einer ausgerenkten Hüfte soll vier Wochen lang unversorgt gelitten haben, bis sie starb, trug Staatsanwalt Lars Maibaum vor. Eine weitere Kuh soll nach dem Kalben eine Gebärmutterentzündung entwickelt haben, an der sie gestorben ist. Ein Kalb soll kachektisch (unterernährt) gewesen sein und unter Durchfall gelitten haben. Ein zweieinhalb Monate altes Kalb befand sich laut Anklage „im Endstadium der Auszehrung“, es wog nur 44 Kilogramm, litt unter einer Lungenerkrankung und einem Abszess am Brustbein vom Liegen. Ein eineinhalb Jahre altes Rind, lediglich 160 Kilo schwer, soll aufgrund der fehlenden tierärztlichen Behandlung an einer Nabelentzündung verendet sein.
Der Angeklagte ließ sich zu den Vorwürfen ein. Er bestritt, nicht gehandelt zu haben, und legte teils tierärztliche Belege vor. „Innerhalb eines Tages war wie ein Schalter umgelegt“, sagte er zu dem ersten Kalb. Es sei normal entwickelt gewesen, habe aber vermutlich einen Gendefekt gehabt, der für den schnellen Tod verantwortlich gewesen sei. Er habe ihm frei verkäufliche Pillen gegeben.
„Es hat nie Anzeichen gehabt, dass es kränkelt“
Bei der Kuh mit der ausgerenkten Hüfte nach einer nächtlichen „Massenkarambolage“ führte er ins Feld, sie habe „Anzeichen gemacht, dass sie auch wollte“. Eine Tierärztin habe auf sie geschaut und sie sei nach ein paar Wochen eingeschläfert worden. Ebenso die Kuh mit der Gebärmutterentzündung, die einige Tage zuvor Zwillinge zur Welt gebracht habe.
Das 44 Kilogramm schwere Kalb sei eine Frühgeburt gewesen, ließ sich der Landwirt weiter ein: „Es war von Anfang an zu klein und zu schwach.“ Der Tierarzt sei nicht dran gewesen, räumte er auf Nachfrage des Richters ein. Es sei aber aufgestanden. Das eineinhalbjährige Rind sei dessen Schwester gewesen, ebenfalls eine Frühgeburt – „so ein Kalb ist immer hinterher“. Ob es putzmunter gewesen sei, wollte Maibaum wissen. „Es hat nie Anzeichen gehabt, dass es kränkelt“, antwortete der Angeklagte.
„Dunkelheit im Stall, Überbelegung, hohe Verluste“
Eine als Zeugin geladene Amtstierärztin berichtete, dass auf dem Hof zwar genügend Futter vorhanden sei, dieses „aber nicht zu den Tieren komme“. „Dunkelheit im Stall, Überbelegung, hohe Verluste – das waren die Grundprobleme, die immer wieder auftraten“, zählte die 58-Jährige auf. In diesem Fall gehe es ihr um „das Gesamtpaket“. Die Verteidigerin pochte darauf, man solle bei den konkreten Vorwürfen bleiben.
Mit der Zeugin wurden ebenfalls alle Tiere durchgesprochen. Das kachektische Kalb habe kein Depotfett mehr im Tierkörper gehabt, erklärte sie. „Das geschieht mit Sicherheit nicht innerhalb von 24 Stunden.“ Bei den Frühgeburten mit dem Abszess und der Nabelentzündung hätte man sofort handeln müssen: „Ohne Antibiose kriegt man die nicht auf die Beine.“ Die Tiere hätten deutliche Krankheitsanzeichen gehabt, war sie überzeugt, „die man hätte sehen müssen“.
„Sie haben Schmerzen und keine Kraft mehr“
Bezüglich der Kuh mit der ausgerenkten Hüfte sagte die Zeugin: „Ein Nutztier drei Wochen liegen zu lassen, ist tierschutzwidrig. Sie haben Schmerzen und keine Kraft mehr, sich zu erheben.“ Lediglich der Umgang mit der Kuh mit Gebärmutterentzündung – sie wurde knapp zwei Wochen nach dem Kalben eingeschläfert – fand sie „in Ordnung“.
Staatsanwalt Maibaum machte nach den Ausführungen der Zeugin deutlich, dass er keinesfalls ein geringeres Strafmaß beantragen werde als im Strafbefehl. Lediglich die Tagessatzhöhe könnte sich verringern, weil der Landwirt ein geringeres Einkommen angegeben habe als im Strafbefehl geschätzt. Die Verteidigerin Almuth Köhler hielt dagegen und beantragte die Anhörung weiterer Zeugen, darunter zwei behandelnde Tierärzte sowie die Mutter des Angeklagten.
Der Prozess wird am 18. Juli ab 13 Uhr in Saal 108 fortgesetzt.