Emsländer masturbiert im Garten  Sollten die Nachbarskinder das wirklich sehen?

Christian Belling
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Von Christian Belling
| 22.06.2023 19:06 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vom Fenster aus hatte das Mädchen den Mann im Nachbargarten gesehen. Symbolfoto: Pixabay
Vom Fenster aus hatte das Mädchen den Mann im Nachbargarten gesehen. Symbolfoto: Pixabay
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Ein Emsländer hat im Garten seine Hose heruntergelassen – er wurde von einen Nachbarskind dabei beobachtet. Der Fall landete vor Gericht.

Papenburg - Im Garten seiner Eltern soll ein Mann aus dem nördlichen Emsland masturbiert haben. Am Amtsgericht Papenburg wurde er deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Von dem Vorwurf, die Nachbarskinder in die sexuellen Handlungen einbezogen zu haben, wurde der 28-Jährige freigesprochen. Der Prozess vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Papenburg unter Vorsitz von Richter Gerhard Többen dauerte drei Tage. „Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt“ lautete das Vergehen, das dem Angeklagten aus dem nördlichen Emsland zur Last gelegt wurde. Dem nicht vorbestraften Mann, der im Haus seiner Eltern lebt, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zeitraum von März bis Juni 2022 in mehreren Fällen sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen zu haben.

Wie die Staatsanwältin zu Prozessbeginn in ihrer Anklage ausführte, soll der 28-Jährige im elterlichen Garten zunächst seine Hose heruntergezogen und im Anschluss masturbiert haben. Dabei soll er sich im Garten bewusst so positioniert haben, dass die Kinder durch die Fenster des Nachbarhauses ihm dabei zusehen. Ein von der Mutter der Kinder aufgenommenes Handyvideo – das während des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Beweismittel herangezogen wurde – soll den Angeklagten bei den Handlungen zeigen.

Das Verfahren

Vor Gericht machte der Angeklagte während der drei Verhandlungstage keinerlei Aussage. Die als Zeugin geladene Mutter des Kindes führte aus, wie sie den Sachverhalt sieht. Im März 2022 sei ihre zu dem Zeitpunkt achtjährige Tochter in der im Obergeschoss befindlichen Wohnung, die sich in direkter Nachbarschaft zum Angeklagten befindet, aufgeregt zu ihr gelaufen. „Mama, da steht ein Mann nackt im Garten“, habe sie berichtet.

Als die Achtjährige ihre Aussage wiederholt, geht die Mutter mit ins Kinderzimmer, um von dort durch das Fenster über einen 1,80 Meter hohen Zaun hinweg in Richtung des Nachbargrundstücks zu blicken. „Ich habe gesehen, wie er sich einen runterholt“, führte die Mutter vor Gericht aus. Erst als sie ihr Handy aus der Tasche gezogen habe, habe der 28-Jährige schnell wieder seine Hose hoch gezogen. Da die Mutter nach eigenen Angaben aber davon ausgegangen ist, dass der Nachbar kurze Zeit später einfach weiter macht, stellte sie ihr Handy auf der Fensterbank ab und nahm ein Video auf. Und tatsächlich: Der Angeklagte soll wenige Minuten später erneut im Garten masturbiert haben – was das Handyvideo auch zeige.

Ortsbesichtigung

Eine als Zeugin geladene Polizistin, die vor Ort die Anzeige der Mutter der Nachbarkinder entgegengenommen hatte, konnte während des zweiten Verhandlungstages mit ihren Angaben nicht wirklich zur Aufklärung beitragen. Vor allem deshalb, weil sie im Dunkeln vor Ort war und sich so kaum ein Bild zu den Gegebenheiten machen konnte. Daraufhin nahmen Richter Gerhard Többen, die Schöffen, der Staatsanwalt sowie der Verteidiger und der Angeklagte eine Ortsbesichtigung vor, um Fragen zur Lage der beiden Häuser, einer möglichen Spiegelung der Fensterscheiben, der Höhe des Gartenzauns sowie der Lichtverhältnisse zu klären.

„Die Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort war sehr hilfreich“, teilte Richter Többen am dritten Prozesstag mit. Beide Häuser und Grundstücke seien von den Verfahrensbeteiligten eine knappe Stunde lang in Augenschein genommen worden. Nach Angaben von Többen sei vom Kinderzimmer aus ein Blick auf das Nachbargrundstück möglich. Auch in das Zimmer des Angeklagten habe man schauen können – allerdings fiel es Többen zufolge schwer, eine in dem Raum befindliche Person zu erkennen.

Das Urteil

Nach Schließung der Beweisaufnahme folgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung. Zur Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

Wegen exhibitionistischer Handlungen im Garten der Eltern wurde der 28-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sprach ihn das Gericht frei. Laut Többen könne dem Mann nicht nachgewiesen werden, dass er das Nachbarskind durch aktiven Blickkontakt mit in die sexuellen Handlungen einbezogen hat. Nach Ansicht des Gerichts kam es dem 28-Jährigen eher darauf an, dass die Mutter ihn dabei beobachte. „Und dann handelt es sich um einen Fall von Exhibitionismus gegenüber eines Erwachsenen“, erklärte Többen.

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