Hamburg  Zahl der Asylanträge steigt: Woher kommen die Menschen?

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 10.06.2023 06:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres stellten 125.566 Personen einen Asyl-Erstantrag in Deutschland. Foto: dpa/Arne Dedert
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres stellten 125.566 Personen einen Asyl-Erstantrag in Deutschland. Foto: dpa/Arne Dedert
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Immer mehr Menschen suchen in Deutschland Schutz: 125.566 Personen stellen einen Asyl-Erstantrag. Wie alt sind die Menschen, woher kommen sie und in welchen Bundesländern werden sie untergebracht. Ein Überblick.

In den ersten fünf Monaten dieses Jahres stellten 125.566 Personen einen Asyl-Erstantrag in Deutschland. Das entspricht einer Zunahme von 76,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus Daten des Bundesamtes für Migration (BAMF) hervor. Im gesamten Jahr 2022 meldete das BAMF knapp 218.000 Asyl-Erstanträge. 

Blick man nur auf die Zahlen dieses Jahres, lässt sich feststellen, dass die Zahl der Asylerst- und Folgeanträge im Mai um knapp zwölf Prozent auf 21.949 Anträge gestiegen ist. Im April lag die Zahl der Anträge noch bei 19.629.

Keine wesentlichen Veränderungen gab es bei den Hauptherkunftsländern. Nach wie vor kamen die meisten Flüchtlinge aus Syrien (35.785) und Afghanistan (23.349). Auf dem dritten Platz folgt erneut die Türkei mit 15.634 vor Iran (5270) und Irak (4839). Neu ist in der Mai-Statistik, dass die ungeklärte Herkunft in der Statistik auftaucht. 1702 Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit stellten einen Asylantrag.

In 51,4 Prozent aller Fälle hat das BAMF positive Asylbescheide vergeben. So hat die Behörde Asylanträge von syrischen Schutzsuchenden zu 84,2 Prozent positiv entschieden. Bei afghanischen Antragstellern waren dies bei 73,8 Prozent der Fall. Anders hingegen sieht es bei türkischen Schutzsuchenden aus. Hier lag die sogenannte Schutzquote bei nur 15,1 Prozent.

Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nicht Teil der Flüchtlinge. Im vergangenen Jahr kamen mehr als eine Million Menschen nach Deutschland. Für sie gelten gelockerte Aufenthaltsregeln innerhalb der EU und sie müssen keinen Asylantrag stellen.

Mehr als 70 Prozent der Flüchtlinge sind nach Angaben des BAMF jünger als 30 Jahre alt. 71,8 Prozent der Personen, die einen Asylerstantrag gestellt haben, sind männlich. Zuletzt zeigten Zahlen des Bundeskriminalamtes, dass die Zahl der vermissten minderjährigen Flüchtlinge stark angestiegen ist. Zum Stichtag 1. Juni waren 333 Kinder bis 13 Jahre spurlos verschwunden, außerdem werden 1452 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von 14 bis 17 Jahren vermisst. 

Das Asylsystem für Migranten, die nicht aus der Ukraine kommen, ist seit Jahren ein Streitpunkt in der Europäischen Union. Am Donnerstag hatte sich beim Treffen der Innenminister eine Mehrheit auf einen restriktiven Kurs geeinigt. Vorgesehen in den Reformplänen ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive. Ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern sollen künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai begrüßte den Kompromiss der Innenminister, weil so auch deutsche Kommunen entlastet würden. „Mehr Kontrolle und Steuerung bei der Migration und schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen werden dazu beitragen, dass eine menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten möglich ist und auch deutsche Kommunen in ihren Anstrengungen entlastet werden”, sagte er der Deutschen Presse Agentur. 

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass Nordrhein-Westfalen mit Abstand am meisten Menschen aufnimmt. Dort stellten 26.486 Menschen einen Asylantrag. Niedersachsen folgt auf Platz vier mit 12.215 Anträgen. In Schleswig-Holstein kamen 4090 Menschen an und in Mecklenburg-Vorpommern 2163 Personen. 

Wie sich das europäische Asylsystem und damit auch das deutsche verändert, ist trotz der Einigung der Innenminister nicht klar. Das EU-Parlament hat bei der Reform ein Mitspracherecht und kann Änderungen durchsetzen. Nach einer Einigung des Parlaments verhandeln Vertreter von EU-Staaten, EU-Parlament und EU-Kommission miteinander über Gesetzgebung. Die noch ausstehenden Verhandlungen sollen im Idealfall noch vor Ende des Jahres abgeschlossen werden.

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