Beschwerden häufen sich Mahnung trotz abgegebener Grundsteuererklärung
Obwohl die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß eingereicht wurde, heißt es vom Finanzamt, sie sei nicht abgegeben worden. Sind es nur Einzelfälle? Was kann man tun?
Ostfriesland/Hannover - Die Grundsteuererklärung wurde ordnungsgemäß und fristgerecht abgegeben – und dennoch flattert ein Brief des Finanzamts ins Haus, in dem es heißt, die Erklärung sei bisher nicht eingegangen: In Niedersachsen kommt das offenbar häufiger vor. Ein Leser aus dem Landkreis Aurich meldete sich bei unserer Redaktion und berichtete gleich von drei Fällen in seinem Familien- und Bekanntenkreis – und damit ist er nicht alleine.
Was sagt das Niedersächsische Finanzministerium dazu? In Hannover geht man davon aus, dass es für die meisten der von den Ämtern verschickten Erinnerungen einen Grund gibt, wie es auf Nachfrage unserer Redaktion hieß. „In vielen uns bekannten Fällen liegt die Ursache für eine scheinbar unberechtigte Erinnerung darin, dass die Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung ein falsches Aktenzeichen angegeben haben oder unter einem einzigen Aktenzeichen Erklärungen für mehrere Flurstücke abgegeben haben, die alle ein eigenes Aktenzeichen haben (und für die deshalb separate Erklärungen notwendig sind)“, teilte Ministeriumssprecher Johannes Pepping mit. „Zudem gibt es auch einige Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr im Rahmen des Zensus Angaben zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung gemacht haben und dies mit der Abgabe der Grundsteuererklärung verwechselt haben.“
Ministerium sieht die Schuld in den meisten Fällen bei den Grundstückseigentümern
Laut Ministerium liegt die Schuld in den meisten Fällen also bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der Leser, der sich an die Redaktion wandte, berichtete jedoch, dass bei den von ihm geschilderten Fällen mit der Grundsteuererklärung alles in Ordnung gewesen sei. Auch das sei möglich, räumte Pepping ein: „Zuletzt lässt sich bei der großen Zahl verschickter Erinnerungen auch nicht ausschließen, dass Steuerpflichtige, die alles richtig und fristgerecht erledigt haben, dennoch eine Erinnerung erhalten.“
Dazu, in wie vielen Fällen eine vom Finanzamt verschickte Erinnerung tatsächlich unberechtigt ist, werde bei den Behörden keine Statistik geführt, hieß es. In Niedersachsen wurden laut Ministerium jedoch etwa 500.000 Schreiben verschickt, um Bürger an die Abgabe der Grundsteuererklärung zu erinnern. Zehntausende davon dürften seit dem Ende der verlängerten Abgabefrist Ende Januar auch an Ostfriesen gegangen sein.
Mehr als 34.000 Steuererklärungen fehlen in Ostfriesland noch
Denn bei den Finanzämtern in der Region fehlten laut Ministerium bis Montag noch 34.054 Grundsteuererklärungen. Beim Finanzamt Aurich-Wittmund waren es 11.651, beim Finanzamt Emden-Norden 10.172 und beim Finanzamt Leer 12.321. Abgegeben wurden demnach bei den drei Ämtern bisher zwischen 85 und 88 Prozent der Erklärungen.
Landesweit fehlten mit Stand Ende Mai noch knapp 450.000 Grundsteuererklärungen, hatte das Finanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. Allen Steuerpflichtigen, die noch keine Erklärung abgegeben haben, seien mittlerweile Erinnerungen zugegangen. Den Angeschriebenen werde darin eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Damit werde aber ausdrücklich nicht die Ende Januar abgelaufene Abgabefrist verlängert. Sollte innerhalb der nun gewährten Frist die Erklärung nicht eingereicht werden, könne es zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kommen. Zudem würden die noch ausstehenden Fälle geschätzt werden müssen.
Bald drohen säumigen Steuerpflichtigen Verspätungszuschläge
Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt für jeden angefangenen Monat 25 Euro. Die Verspätung wird ab Februar berechnet. In der Regel würde man bei Abgabe der Grundsteuererklärung innerhalb der Frist des Erinnerungsschreibens von einem Verspätungszuschlag absehen, hieß es.
Aber was ist, wenn Bürger die Erinnerung trotz ordnungsgemäß eingereichter Erklärung erhalten. In solchen Fällen sollten sich die Grundstückseigentümer – so, wie es ihnen auch im Schreiben geraten wird – an das zuständige Finanzamt wenden, teilte das Ministerium mit.
Mit Material von DPA