Berlin Steinmeier unterzeichnet die Wahlrecht-Reform: Was jetzt passiert
Die CSU witterte schon Wahlfälschung, da war die Tinte des Bundespräsidenten nicht mal auf dem Gesetzesentwurf gelandet. Die umstrittene Bundestags-Neuerung ist nun aber in Kraft – oder doch nicht? Was jetzt folgt.
630 Sitzen sollen es werden, im neuen Bundestag nach dem Gesetz der Ampel-Koalition. 32 mehr als ursprünglich geplant, an der Stelle wurde nachjustiert. Aktuell sind es 736 Sitze, die dazu führen, dass das Hohe Haus zu viel Raum einnimmt. Die Neuerung daher: Nicht jeder Wahlkreissieger wird künftig in den Bundestag einziehen, sondern nur noch so viele Abgeordnete einer Partei, wie ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.
Außerdem fällt in dem neuen Gesetz die sogenannte Grundmandatsklausel weg. Das sollte gewährleisten, dass Parteien nach der Wahl im Bundestag vertreten sein können, die zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erzielen, aber mindestens drei Wahlkreise direkt gewonnen haben. Ein Zusatz, der den Linken auf den letzten Metern in der aktuellen Wahlperiode ihre Sitze im Bundestag sicherte.
Bisher ließen die sogenannten Überhangmandate die Zahl der Abgeordneten steigen. Dabei galt: Erringt eine Partei über die Zweitstimme weniger Sitze, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewinnt, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dann wiederum Ausgleichsmandate. Das hat zum Wachstum des Parlaments über die Soll-Größe von 598 Abgeordneten hinaus geführt.
Die Wahlrechts-Reform war lange umstritten. Insbesondere die Union sieht in der Kürzung der Direktmandate ein verfassungsrechtliches Problem: „Insbesondere in hart umkämpften Wahlkreisen in den Städten und in vielen Regionen im Osten wird es künftig keine direkt gewählten Bundestagsabgeordneten mehr geben“, sagte der CDU-Politiker Thorsten Frei im März der dpa. „Das wird zu massiven Akzeptanzproblemen führen und der Demokratie in unserem Land schaden.“
Die Linken wiederum stellen sich mit einem gesonderten Anliegen gegen die Neuerung. Sie fordern das Beibehalten der Grundmandatsklausel. Im vergangenen Bundestagswahlkampf erreichte sie nur 4,9 Prozent und zog einzig dank der drei Direktmandate in den Bundestag ein. Auch die CSU hadert mit der Abschaffung der Klausel, hatte sie auf Bundesebene gerechnet bei der vergangenen Wahl nur 5,2 Prozent der Zweitstimmen bekommen.
Mit Steinmeiers Unterschrift tritt das neue Gesetz in Kraft. Doch sogar der Bundespräsident soll nicht überzeugt von dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens gewesen sein. Aus dem Präsidialamt hieß es nach „FAZ“-Informationen, es sei „bedauerlich“, dass es den im Bundestag vertretenen Parteien nicht gelungen sei, einen breiteren Konsens zu finden.
Möglich sind nun noch verfassungsrechtliche Klagen in Karlsruhe – ganz im Interesse der CSU: „Wir werden alle Hebel nutzen, damit diese Manipulation des Wahlrechts gestoppt wird“, erklärte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt. Man wolle umgehend eine Klage einreichen, trotz ausführlicher Prüfung durch den Bundespräsidenten. Dobrinth kritisierte auch den Bundespräsidenten: „Ich bedaure, dass der Bundespräsident seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, auf ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht hinzuwirken.“
Daneben befasst sich noch der Europarat mit dem neuen deutschen Wahlrecht. Die sogenannte Venedig-Kommission kommt jetzt zusammen, um die Neuerung ausführlich zu prüfen und eine weitere Empfehlung abzugeben – und hat dafür Abgeordnete der Ampel-Parteien eingeladen. Der Entwurf der Venedig-Kommission wendet sich nach „FAZ“-Informationen jedoch nicht gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel.