Hannover Grundsteuer: Bürger erhalten Mahnungen trotz abgegebener Erklärungen
Grundsteuererklärung erledigt und Haken dran? Weit gefehlt. Etliche Bürger erhalten in diesen Tagen Erinnerungsschreiben, obwohl sie alles ausgefüllt und abgeschickt hatten. Das sagt das Land Niedersachsen dazu.
Es sind keine Einzelfälle: Da haben Bürger gewissenhaft ihre Grundsteuererklärungen abgegeben und erhalten in diesen Tagen dennoch von ihrem Finanzamt ein Erinnerungsschreiben samt neuerlicher Aufforderung, die erforderlichen Angaben zu machen. Sonst drohten Verspätungszuschläge.
„In vielen uns bekannten Fällen liegt die Ursache für eine scheinbar unberechtigte Erinnerung darin, dass die Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung ein falsches Aktenzeichen angegeben haben oder unter einem einzigen Aktenzeichen Erklärungen für mehrere Flurstücke abgegeben haben, die alle ein eigenes Aktenzeichen haben“, sagt Johannes Pepping, Sprecher des Finanzministeriums in Hannover – und versucht damit mögliche Ursachen für die Schreiben zu nennen, die bei Hausbesitzern Irritationen auslösen.
Wie viele Niedersachsen eine Erinnerung bekommen haben, obwohl sie die Grundsteuererklärung längst eingereicht haben, kann Pepping nicht beziffern. „Dazu liegen uns keine statistischen Erkenntnisse vor.“
Der Sprecher weiß nur: „Es gibt auch einige Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr im Rahmen des Zensus Angaben zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung gemacht haben und dies mit der Abgabe der Grundsteuererklärung verwechselt haben.“
Die niedersächsische Steuerverwaltung hat nach Angaben aus dem Finanzministerium vor einiger Zeit Erinnerungsschreiben an alle Steuerpflichtigen verschickt, die bis dahin noch keine Erklärung abgegeben hatten. Insgesamt seien das rund 500.000 Schreiben gewesen.
Den Angeschriebenen wird darin eine Frist zur Einreichung der versäumten Erklärungen von vier Wochen eingeräumt. Damit werde aber ausdrücklich nicht die abgelaufene Abgabefrist (31. Januar 2023) verlängert. Sollten innerhalb der gewährten Frist die Erklärungen nicht eingereicht werden, könne es zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kommen.
Nach den Worten des Ministeriumssprechers sind bislang allerdings noch keine Verspätungszuschläge fällig geworden. „In der Regel werden wir bei Abgabe der Grundsteuererklärung innerhalb der Frist des Erinnerungsschreibens von einem Verspätungszuschlag absehen“, betonte Pepping auf Nachfrage unserer Redaktion.
Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt für jeden angefangenen Monat 25 Euro. Die Verspätung würde im Falle eines Falles ab Februar berechnet.
Und was ist nun, wenn Bürger angemahnt werden, obwohl sie ihre Grundsteuererklärung auf den Weg gebracht hatten? Im Erinnerungsschreiben der Steuerverwaltung steht, dass die Steuerpflichtigen sich an ihr zuständiges Finanzamt wenden sollen, wenn sie die Erinnerung für unberechtigt halten.
„Dann wird der Sachverhalt überprüft. In diesem Rahmen dürften sich Fälle wie die oben beschriebenen in der Regel aufklären lassen“, ist Pepping überzeugt. Wer sich nicht rühre oder seine Erklärung tatsächlich noch immer nicht abgegeben habe, werde am Ende von der Finanzbehörde eingestuft. „Die dann noch ausstehenden Fälle werden von der Steuerverwaltung geschätzt“, erklärt Pepping.
Ende Mai fehlten in Niedersachsen laut Finanzministerium noch knapp 450.000 Grundsteuererklärungen. Demnach wurden etwa sieben von acht notwendigen Erklärungen eingereicht.
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober vergangenen Jahres gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber deutschlandweit bis Ende Januar verlängert. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.