Air Defender 23  Große Nato-Übung sorgt ab Montag für Flugverspätungen

| | 08.06.2023 19:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Sieben Maschinen landeten bereits vergangene Woche auf dem Flugfeld des Taktischen Luftwaffengeschwader 51 – zum Beispiel diese drei F-16. Foto: Wendt/DPA
Sieben Maschinen landeten bereits vergangene Woche auf dem Flugfeld des Taktischen Luftwaffengeschwader 51 – zum Beispiel diese drei F-16. Foto: Wendt/DPA
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„Air Defender 23“ ist die größte Luftübung seit Bestehen der Nato – und sie findet auch über Ostfriesland statt. Auswirkungen haben wird das unter anderem auf die Urlaubspläne mancher Ostfriesen.

Ostfriesland - Am Montag beginnt über Deutschland die zweiwöchige Luftübung „Air Defender 23“ – und damit die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der Nato. Ostfriesland liegt im Übungsluftraum Nord, der wochentags von 16 bis 20 Uhr für den zivilen Luftverkehr gesperrt sein wird. Für die Ostfriesen hat das Auswirkungen auf geplante Urlaubsreisen, denn etwa der Flughafen Bremen als nächster internationaler Flughafen hat bereits jetzt angekündigt, dass es zu Problemen kommen wird. Man gehe von verspäteten Flügen aus, schreibt eine Sprecherin auf Nachfrage der Redaktion. Konkret betroffene Flüge nennt sie nicht.

Ganz bedeckt halten sich indes Sprecherinnen der Flughäfen Hamburg und Hannover, die ebenfalls häufig von Ostfriesen zum Flug in den Urlaub genutzt werden. „Da müssen Sie die Deutsche Flugsicherung fragen“, heißt es etwa aus Hamburg. Die DFS habe noch keine genauen Informationen übermittelt, ebenso die Luftwaffe. Aus Hannover heißt es, dass man sich um möglicherweise aufkommende Verspätungen von Zivilmaschinen kümmern werde, sobald sie tatsächlich auftreten. „Das liegt nicht in unserer Hand, sondern in der Hand der Fluglotsen der DFS“, so eine Sprecherin.

Zivile Flüge werden umgeleitet

„Zivile Flüge werden, wo erforderlich, umgeleitet und erhalten feste Startzeitfenster. Übersteigt die geplante Anzahl an Flügen die aus Flugsicherungsgründen akzeptable Kapazität, können Verspätungen entstehen“, schreibt die DFS. Simulationen von Eurocontrol, der europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, ließen erwarten, dass mit Flugstreichungen im Vorfeld nicht zu rechnen sei, „Flugverspätungen sowie verlängerte Flugzeiten dagegen werden unausweichlich sein“. Ähnliches hatte auch die Luftwaffe als Ausrichter der Nato-Großübung kommuniziert.

Ostfriesland ist Teil des Übungsluftraums Nord. Grafik: Bundeswehr/Malchus
Ostfriesland ist Teil des Übungsluftraums Nord. Grafik: Bundeswehr/Malchus

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Flugsicherung hält das für Augenwischerei: „Es ist uns unerklärlich, wie der Inspekteur der Luftwaffe (…) dazu kommt, zu behaupten, es sei während des Übungszeitraums mit keinerlei Flugausfällen auf ziviler Seite zu rechnen.“ Die Eurocontrol-Simulationen hätten tägliche Gesamtverspätungen im Umfang von bis zu 50.000 Minuten ergeben. Bis zu 100 zivile Flüge würden ihr Umlaufziel zur Nachtschließung nicht erreichen. Tatsächlich haben einige Flughäfen ihr Nachtflugverbot bereits durch die Politik gelockert bekommen, Aussagen einer Sprecherin zufolge der Hamburger Flughafen jedoch noch nicht.

Welche Rechte haben betroffene Passagiere?

Der Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) sieht der Übung gelassener entgegen als andere. „Wir liegen nicht im Übungsgebiet und haben auch kein Nachtflugverbot“, so ein Sprecher. Möglicherweise werde es aber zu Umlaufverspätungen durch Maschinen kommen, die an anderen Flughäfen wegen der Übung aufgehalten werden, sagt er. Vielmehr rechne er allerdings mit einer Steigerung des Verkehrs am FMO. „Wir könnten Flüge aufnehmen, die an anderen Airports wegen der nächtlichen Beschränkungen nicht mehr landen können“, so der Flughafen-Pressesprecher.

Welche Rechte haben Passagiere, deren Flug verspätet ist oder ausfällt? „Grundsätzlich sind Kunden gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung von der Fluggesellschaft zu entschädigen“, sagt der Leeraner Rechtsanwalt Alexander Bruns. Die Höhe richte sich einerseits nach der Entfernung des geplanten Fluges, andererseits nach der Dauer der Verspätung. Nicht zahlen müssten Airlines bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, so der Jurist. Was diese sind, entschieden Gerichte mitunter unterschiedlich. „Eine Entschädigung zu fordern, ist allerdings für den Kunden erst mal ohne Risiko“, so Bruns. Weigere sich die Airline jedoch und solle geklagt werden, rät der Anwalt, erst einmal abzuwarten, wie Gerichte in anderen Fällen entscheiden. So könne das Prozessrisiko reduziert werden.

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