Strafanzeige erstatten  Wird man bei der Emder Polizei auf die Online-Wache vertröstet?

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 06.06.2023 18:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Per Handy oder Computer kann man bei der Online-Wache der Polizei Niedersachsen eine Strafanzeige erstatten. Foto: Hanssen
Per Handy oder Computer kann man bei der Online-Wache der Polizei Niedersachsen eine Strafanzeige erstatten. Foto: Hanssen
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Seit Jahren kann man Strafanzeigen auch über eine Online-Wache erstatten. Zwei Emderinnen waren baff, als sie vor Ort auf diese Möglichkeit verwiesen wurden, weil in dem Moment keine Beamten da waren.

Emden - Gleich zwei Emderinnen haben gegenüber dieser Zeitung berichtet, dass sie beim Emder Polizeikommissariat nicht direkt eine Anzeige erstatten konnten. Aufgrund von Personalengpässen seien sie auf die Online-Polizeiwache verwiesen worden.

Was und warum

Darum geht es: Strafanzeigen, die nicht mehr bei Menschen, sondern im Internet erstattet werden und warum

Vor allem interessant für: Personen, die schon einem eine Anzeige erstatten wollten oder dies getan haben sowie andere, die sich gefragt haben, wie das funktioniert

Deshalb berichten wir: Zwei Emderinnen hatten uns berichtet, dass ihnen bei der Emder Polizei eine Strafanzeige über die Online-Wache vorgeschlagen wurde, nachdem kein Personal direkt verfügbar war.

Die Autorin erreichen Sie unter: m.hanssen@zgo.de

Schon seit mehr als 15 Jahren ist es Menschen in Niedersachsen möglich, über den Internetauftritt der Behörde „rund um die Uhr einfache strafbare Sachverhalte unmittelbar schriftlich anzuzeigen. Es ist dann oft nicht nötig, dass Sie eine Polizeidienststelle aufsuchen oder dass Beamte zu Ihnen kommen. Dabei erleichtern genaue und detaillierte Angaben die Arbeit der Polizei sehr“, wird auf der Startseite der Plattform erklärt.

Was wollten die Frauen anzeigen?

Die eine Emderin hatte einen Internetbetrug melden wollen. Die junge Frau hatte sich über Ebay-Kleinanzeigen etwas kaufen wollen und war zu ihrem Pech an ein gehacktes Verkäufer-Profil geraten. Das Geld war weg, die Ware sah sie nie. Sie folgte dem Hinweis der Polizei in Emden und erstattete online Anzeige.

Die andere Emderin aber, die mit ihrem 23-jährigen Sohn zum Kommissariat gekommen war, um einen schweren Angriff auf ihn anzuzeigen, war baff. Der junge Mann war bei einer Party auf dem Schwanenteich-Gelände am Vatertag schwer durch eine Kopfnuss verletzt worden. Er hatte Blackouts und das Sprechen fiel ihm danach schwer. „Ich wollte mit jemandem persönlich sprechen und die Sache erklären“, sagt seine Mutter im Gespräch mit dieser Zeitung. Als man sie auf die Online-Möglichkeit verwies, verließ sie an dem Freitag nach Himmelfahrt die Polizei unverrichteter Dinge wieder und kam am Montag zurück. Dann gelang das persönliche Gespräch. Die Anzeige wurde erstattet und die Ermittlungen gegen einen Verdächtigen begonnen.

Was sagt die Polizei dazu?

Die Erstattung einer Anzeige sei jederzeit möglich und könne durch jede Polizeibeamtin und jeden Polizeibeamten aufgenommen werden, erklärt Frauke Bruhns auf Nachfrage. Sie ist Sprecherin der Polizeiinspektion Leer/Emden. Im Wachbereich würden die Bürgerinnen und Bürger durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte empfangen und könnten dort ihr Anliegen schildern, wonach sich die weiteren Maßnahmen orientieren. Sollte bereits jemand eine Anzeige erstatten und die Anzeigenaufnahme daher besetzt sein, erfolge der Hinweis auf eine mögliche Wartezeit, erklärt sie. „Ebenso wird den Bürgerinnen und Bürgern in diesen Fällen die Möglichkeit einer Online-Anzeige aufgezeigt, sofern ein Sachverhalt hierfür geeignet erscheint.“

Die Bürgerinnen und Bürger könnten dann entscheiden, ob sie warten möchten oder die Alternative der Online-Anzeige wählen. „Dies orientiert sich aber immer an der Dringlichkeit der Anzeige und wird nicht angewandt, sofern sich aus dem Sachverhalt unaufschiebbare polizeiliche Maßnahmen ergeben“, schreibt Frauke Bruhns. Nun möchte man meinen, dass ein Internet-Betrug unter Umständen in die Kategorie „weniger dringlich“ fällt. Aber die schwere Verletzung des 23-Jährigen?

„Nach unserem Kenntnisstand wurde der 23-Jährige am Freitag darüber informiert, dass die Anzeigenaufnahme derzeit belegt ist und die Streifenwagenbesatzungen im Einsatz sind, sodass keine weitere Kollegin und kein weiterer Kollege verfügbar war. Der 23-Jährige wurde daraufhin auf eine Wartezeit oder die Möglichkeit einer Online-Anzeige hingewiesen“, so Frauke Bruhns. Die Mutter des Verletzten ärgert sich - insbesondere, da die Polizeipressestelle zunächst gegenüber den Zeitungen vermeldet hatte, dass der 23-Jährige erst am Montag die Anzeige erstattet hatte, weil er zuvor aufgrund seiner Verletzungen nicht sprechen konnte. „Das stimmt einfach nicht“, sagt sie.

Wie einfach ist die Online-Anzeige?

Auf der Internetseite kann man zunächst auswählen, ob man einen Hinweis zu einer Sache geben möchte oder ob man eine Strafanzeige erstattet will. Bei dem Hinweis-Geben ist die Bedingung einfach. Man stimmt zu, dass man die Wahrheit sagt, akzeptiert den Datenschutz und kann dann einen Hinweistext verfassen. Danach kann man noch eine Dienststelle auswählen, die man für zuständig hält. Man gibt Informationen zur eigenen Person und Erreichbarkeit und vermeldet mögliche Beweismittel für den Hinweis.

Bei der Strafanzeige ist das - je nach Fall - einfach bis ziemlich kompliziert. Spielen wir das Beispiel der Emderin mit dem Internetbetrug durch. Aus sieben Tatbeständen insgesamt - etwa Sachbeschädigung, Körperverletzung, eine Anzeige rund um das Fahrrad - wählt sie „Betrug und/oder Straftaten im Internet“ aus. Bei den folgenden neun Möglichkeiten klickt sie „Verkauf oder Kauf“ an, gibt an, dass sie als Käufer im Internet betrogen wurde und schon geht es zu ihren Kontaktdaten. Angaben zu Tatverdächtigen, zu Geschädigten, zu Zeugen sollen danach gemacht werden. Tatzeit und Sachverhalt folgen. Um welchen gekauften Artikel handelt es sich? Und hat sie Beweismittel?

Wie einfach war das Ausfüllen?

„Ich fand das Ausfüllen eigentlich schon einfach, allerdings konnte man keine Dokumente oder Belege einfügen“, sagt sie im Gespräch mit dieser Zeitung. Erst, wenn die Beamten sich mit ihrem Fall beschäftigen, werden diese angefordert. „Ich hätte es schöner gefunden, wenn ich die Anzeige direkt beim Polizeibeamten aufgeben könnte“, sagt sie. Hilfen für Menschen, die eine Leserechtschreibschwäche haben oder wenig Deutsch können, hat sie vermisst.

Frauke Bruhns aber erklärt, dass ihre Behörde bisher die Erfahrung gemacht habe, „dass viele Bürgerinnen und Bürger die Online-Anzeige nutzen und dankbar für eine Auswahlmöglichkeit sind“. Aber was ist, wenn man digital nicht so erfahren oder schnell vom Klicken und Auswählen und Grübeln frustriert ist? „Wenn Bürgerinnen und Bürger digital nicht erfahren sind, könnten Sie die Anzeige selbstverständlich persönlich auf der Polizeidienststelle erstatten“, so die Sprecherin.

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