Berlin Neue Regeln bei Netflix: Was Kunden wissen müssen
Netflix-Kunden müssen sich auf neue Regeln einstellen: Bisher durften Nutzer des Streamingdienstes ihr Passwort mit anderen teilen, ohne dass diese extra zahlen mussten. Das will das Unternehmen nun stoppen. Aber wie funktioniert das überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Der Streamingdienst Netflix will zukünftig seine Kunden zur Kasse bitten, die ihr Passwort mit Personen teilen, die nicht im selben Haushalt leben. Das teilte das US-Unternehmen den deutschen Kunden diese Woche per Mail mit. Für jedes zusätzliche Mitglied fallen weitere Kosten an. Wir erklären, was Netflix-Kunden jetzt wissen müssen.
Während das Unternehmen 2017 noch bei Twitter schrieb: „ Love is sharing a password“, also auf Deutsch: „Liebe ist, sich ein Passwort zu teilen“, sieht Netflix das inzwischen offenbar ganz anders. Der Streamingdienst verlor im letzten Jahr im ersten Quartal 200.000 Kunden und musste einen Börsenabsturz um 24 Prozent einstecken. Inzwischen wachsen die Nutzerzahlen wieder – aber nicht auf dem Niveau, das Netflix in den Jahren zuvor verzeichnen konnte.
Das Unternehmen geht davon aus, dass weltweit 100 Millionen Haushalte den Streamingdienst über Freunde, Familie und Bekannte nutzen, ohne selbst dafür zu bezahlen. Das will Netflix jetzt unterbinden und die „Trittbrettfahrer“ zur Kasse bitten.
Das Teilen eines Netflix-Kontos ist dann erlaubt, wenn die Nutzer im selben Haushalt leben. Wenn sie in unterschiedlichen Haushalten leben, verstoßen sie gegen den Nutzungsvertrag. Netflix könnte sie theoretisch von der Nutzung ausschließen und Schadenersatz fordern. Stattdessen hat das Unternehmen nun beschlossen, seine Nutzer für Zusatzmitglieder zahlen zu lassen.
Ein Standardabo für 12,99 Euro im Monat erlaubt es, ein Zusatzmitglied hinzuzufügen. Beim Premiumabo für 17,99 Euro im Monat können zwei weitere Personen aus unterschiedlichen Haushalten streamen. Wer sich dieses Abo bisher mit drei weiteren Personen aus anderen Haushalten geteilt hat, muss eine Person rauswerfen und für zwei weitere zahlen. Ein Zusatzmitglied kostet 4,99 Euro im Monat.
Es könnte ab sofort also günstiger sein, wenn einzelne Kunden sich ein Standardabo mit Werbung für 4,99 Euro oder ein Basiabo ohne Werbung für 7,99 Euro zulegen. Dann müssen sie allerdings auf die bessere Bild- und Tonqualität des Premiumabos verzichten.
Über die IP-Adresse kann Netflix feststellen, wer aus welchem Haushalt mitschaut. Wenn Sie zum Beispiel über einen Smart TV schauen, merkt sich Netflix die Internetverbindung. Alle Geräte, die hauptsächlich über diese Verbindung streamen, werden über die Geräte-ID einem Netflix-Haushalt zugeordnet. Für abweichende IP‑Adressen verlangt Netflix Geld für Zusatzmitglieder.
Netflix hat seinen Kunden zugesichtert, dass sie auch unterwegs auf Handy, Tablet oder Laptop problemlos auf den Streamingdienst zugreifen können. Wie der Dienst überprüft, ob die schauende Person zum Netflix-Haushalt gehört, ist noch unklar.
Wer einen Account teilt, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Netflix. Dagegen kann das Unternehmen vorgehen. DAZN beispielsweise loggte schon einmal Kunden aus, wenn der Verdacht bestand, dass sie ihr Konto teilen. Sie mussten ihr Passwort zurücksetzen und erhielten per Mail die Erinnerung, dass das Teilen von Accounts nicht erlaubt ist.
Ob sich die Einschränkung beispielsweise mit einer über VPN eingerichteten, virtuellen IP-Adresse umgehen lässt, ist fraglich. Für Unternehmen gibt es nämlich Wege, VPNs zu identifizieren.
Obwohl viele deutsche Kunden bereits eine E-Mail von Netflix bekommen haben, in der das Vorgehen gegen das Account-Sharing erläutert wird, ist es bisher noch möglich, Konten zu teilen. Wie lange das noch so bleibt, ist unklar. Nutzer, die sich Accounts teilen, sollen aber erst gewarnt werden, bevor ihnen der Zugang verweigert wird.