Analyse zum Terrorverdacht  Was wollte ein mutmaßliches „Hizb Allah“-Mitglied in Ostfriesland?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 11.05.2023 11:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Dieses Foto hat die Deutsche Presse-Agentur exakt vor einem Jahr veröffentlicht – am 10. Mai 2022: Unterstützer der Hisbollah zeigen bei einer Wahlkampfveranstaltung die Flagge mit dem militanten Logo ihrer „Partei“. Foto: Malla/AP/dpa
Dieses Foto hat die Deutsche Presse-Agentur exakt vor einem Jahr veröffentlicht – am 10. Mai 2022: Unterstützer der Hisbollah zeigen bei einer Wahlkampfveranstaltung die Flagge mit dem militanten Logo ihrer „Partei“. Foto: Malla/AP/dpa
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Hassan M., gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Terrorismus-Verdachts ermittelt, wurde vom Bundeskriminalamt in Ostfriesland festgenommen. Was ist über ihn und die „Hizb Allah“-Aktivitäten bekannt?

Kreis Aurich/Karlsruhe/Hannover/Köln - Ist die Hisbollah beziehungsweise „Hizb Allah“ im Landkreis Aurich aktiv? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat dort einen libanesischen Staatsangehörigen festgenommen, den die Bundesanwaltschaft bezüglich einer „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ für „dringend tatverdächtig“ hält. Was wollte der Mann, Hassan M., in Ostfriesland? Die Bundesanwaltschaft hält sich auf Anfrage bedeckt. Aber unsere Redaktion hat sich auf eine Spurensuche begeben.

Was und warum

Darum geht es: Um einen Terrorverdächtigen, der vom BKA im Kreis Aurich festgenommen wurde.

Vor allem interessant für: Bürgerinnen und Bürger im Kreis Aurich

Deshalb berichten wir: Weil die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung über ihre Ermittlungen gegen die „Hizb Allah“ informiert hat.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Wer oder was ist die Gruppierung „Hizb Allah“?

„Die Hizb Allah (,Partei Gottes‘, auch: ,Hisbollah‘, ,Hezbollah’ oder ,Hizbullah‘) ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, welche die Bekämpfung Israels und die Befreiung des Libanons von westlichen Einflüssen anstrebt.“ Das schreibt die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Mittwoch. „Sie verfügt derzeit über etwa 20.000 ausgebildete Kämpfer und hat sich im politischen System Libanons etabliert. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge insbesondere gegen israelische Staatsangehörige und Einrichtungen zugerechnet. Daneben unterstützt die Hizb Allah offen andere Organisationen in deren Kampf gegen Israel.“

Die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde schreibt in ihrem Jahresbericht 2021 – das ist momentan der aktuellste: „Die ,Partei‘ ,Hizb Allah’ wurde 1982 unter maßgeblicher Steuerung der Islamischen Republik Iran als Vertretung des radikalsten Teils der libanesischen Schiitengemeinde gegründet. Vorbild für die ,Hizb Allah’ ist der revolutionäre Iran; die Lehren des iranischen Revolutionsführers Khomeini gelten als richtungsweisend.“ Ihren politischen Einfluss stütze die schiitische Organisation, wie andere islamistische Organisationen auch, auf die soziale und karitative Betreuung ihrer Anhängerschaft: „Dieses umfassende Betreuungssystem hatte die ,Hizb Allah’ mit finanzieller Unterstützung des Irans aufbauen können“, erläutert der Landes-Verfassungsschutz. Das Emblem der „Hizb Allah“ enthalte eine Faust, die eine Kalaschnikow zeige. Die Unterzeile unter dem Signet verweist laut Niedersachsens Nachrichtendienst auf die politische Zielrichtung: „Islamische Revolution im Libanon!“

Was ist über den Terrorverdächtigen Hassan M. bekannt?

„Hassan M. schloss sich spätestens im Jahr 2016 der Hizb Allah an“, teilt die Bundesanwaltschaft mit. „Für die Vereinigung übernahm er als Angehöriger der Abteilung für Außenbeziehungen die Betreuung libanesischer Vereine vornehmlich in Norddeutschland. Als Funktionär kam ihm fortan die Aufgabe zu, die Vereine zu besuchen und in organisatorischen und ideologischen Fragen zu unterstützen. Zugleich informierte er sich für die Hizb Allah über die Arbeit der Vereine. Im Jahr 2018 bereitete er im Auftrag der Organisation ein Treffen von Angehörigen zahlreicher libanesischer Vereine in Deutschland vor. Hassan M. trat im Jahr 2022 mehrfach als Prediger in dem bereits genannten Verein ,Al-Mustafa-Gemeinschaft e. V.‘ in Bremen auf.“

Wie arbeitet die „Hizb Allah“ in Deutschland?

In Deutschland ist die „Hizb Allah“ laut Bundesamt für Verfassungsschutz „in keinem bundesweiten Dachverband oder einer ähnlichen überregionalen Struktur organisiert“. Aber: „Teile der Anhängerschaft pflegen den organisatorischen Zusammenhalt in örtlichen Vereinen und in der Durchführung von religiösen Feierlichkeiten sowie in der Kinder- und Jugendarbeit.“

In seinem aktuellsten Jahresbericht, der das Jahr 2021 betrifft, schreibt der Bundes-Verfassungsschutz: „Es wurden konkrete Unterstützungshandlungen zugunsten der ,Hizb Allah’ im Libanon durch Anhänger in Deutschland insbesondere durch organisierte Spendensammlungen nachgewiesen.“ Bereits 2014 sei der Spendensammelverein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (WKP) verboten worden, der über Jahre hohe Geldbeträge an die der „Hizb Allah“ zuzurechnende „Shahid-Stiftung“ („Märtyrer Stiftung“) im Libanon transferiert habe – laut Bundesinnenministerium ging es um „Millionen-Beträge“.

Im Mai 2021 wurden drei weitere Vereine verboten: der „Deutsche Libanesische Familie e.V.“ und der „Menschen für Menschen e.V.“ – sowie der Verein „Gib Frieden e.V.“ mit Sitz im niedersächsischen Delmenhorst. Das Bundesinnenministerium informierte damals: „Primäres Ziel der Vereine ist nicht die Durchführung von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen, wie sie selber vorgeben, sondern die Akquise von Spendengeldern und Vermittlung von Patenschaften zugunsten der ,Shahid Stiftung’ der ,Hizb Allah‘.“ Die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde berichtet: „Im Rahmen des vereinsrechtlichen Verbotsverfahrens des Bundes gab es in Niedersachsen mehrere Durchsuchungen in den Bereichen der Polizeidirektionen Göttingen, Hannover und Lüneburg.“

Was ist über „Hizb Allah“-Aktivitäten in Niedersachsen bekannt?

„In Niedersachsen sind Anhänger und Sympathisanten der ,Hizb Allah‘ in mehreren Vereinen organisiert, die die Pflege und Verbreitung der libanesischen Kultur und die Ausübung ihrer Religion als Zweck und Ziel in der Satzung angegeben haben, so unter anderem in Hannover, Osnabrück und in Südniedersachsen.“ Auch das steht im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2021. „Aktivitäten sind auch im niedersächsischen Umland Bremens zu beobachten.“

Weiter heißt es: „Die Vereine finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlungen.“ Die Anbindung an die „Hizb Allah“ erfolge über Funktionäre, die aus dem Libanon immer wieder zu herausragenden Anlässen anreisen, wie zum Beispiel dem Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon oder zu hohen muslimischen Feiertagen. „Von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland“ und damit auch für die Anhänger der „Hizb Allah“ sei der sogenannte Al-Quds-Tag. Dieser gelte in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und solle den Wunsch nach der „Befreiung Palästinas“ zum Ausdruck bringen, erklärt die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde. In Deutschland fänden seit den 1980er Jahren Veranstaltungen zum Al-Quds-Tag statt: „Diese deutlich gegen Israel gerichteten Aktivitäten haben häufig eine antisemitische Ausrichtung.“

Was macht ein mutmaßliches „Hizb Allah“-Mitglied im Landkreis Aurich?

Das BKA hat am Mittwoch Hassan M. im Kreis Aurich und Abdul-Latif W. im Kreis Cuxhaven festgenommen. Das heißt, die Ermittlungen laufen – und laufende Ermittlungen stehen oft Presseauskünften der Behörden entgegen. So auch in diesem Fall. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte auf Anfrage unserer Redaktion praktisch nichts preisgeben, was nicht schon in der Pressemitteilung stand – auch nicht, warum sich Hassan M. zum Zeitpunkt des BKA-Zugriffs in Ostfriesland aufgehalten hat.

Unsere Redaktion hat auch beim Bundes- und Landes-Verfassungsschutz und beim niedersächsischen Innenministerium angefragt. Teilsweise stehen die Antworten noch aus. Aber: Was Hassan M. und die Ermittlungen gegen ihn betrifft, wird auf die Presse-Hoheit der Bundesanwaltschaft verwiesen. Folglich blieb nichts anderes übrig, als Hintergrundgespräche zu führen, bei denen den Gesprächspartnern zugesichert wurde, dass sie nicht zitiert werden.

Dabei war aus Sicherheitskreisen zu erfahren, dass Hassan M. nicht als Einwohner im Landkreis Aurich gemeldet sei, sondern wohl in Nordrhein-Westfalen. War der mutmaßliche Terrorist also nur als Tourist in Ostfriesland? Auf die entsprechende Frage sagte ein Ermittler: „Ein Urlaubsbesuch war es nicht.“

Widersprechen sich diese Auskünfte? Nicht unbedingt. Falls Hassan M. tatsächlich der „Hizb Allah“ angehört, dürfte es für ihn naheliegend gewesen sein, sich nicht dort aufzuhalten, wo er offiziell gemeldet ist. Es könnte also sein, dass Hassan M. im Kreis Aurich gewohnt, gearbeitet oder politische Aktivitäten entwickelt hat.

In der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft wird erwähnt, dass Hassan M. in Bremen aktiv war. Dass Niedersachsen nicht ausdrücklich erwähnt ist, kann bedeuten, dass keine Aktivitäten in Niedersachsen bekannt sind – oder sie bei der Begründung des Haftbefehls keine oder kaum eine Rolle gespielt haben. Denn es ist davon auszugehen, dass die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung darüber informiert hat, was für den Haftbefehlt inhaltlich und damit strafrechtlich wesentlich war. Wir bleiben dran – und berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

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