Gerhard Schröder Er sollte es endlich gut sein lassen
Steht dem Ex-Kanzler ein Büro zu? Gerhard Schröder meint: Ja. Das Berliner Verwaltungsgericht sagt: Nein. Schröder sollte seine Forderung abhaken. Er schadet sich nur selbst.
Bundeskanzler leisten bei ihrem Amtsantritt einen Eid. Sie schwören, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Spätestens nach seiner Amtszeit hat Gerhard Schröder das offenbar vergessen. Oder es kümmert ihn einfach nicht.
Schröders Freundschaft mit Kreml-Chef und Kriegstreiber Wladimir Putin jedenfalls, wie auch sein Lobbyismus für russisches Gas, stehen in krassem Widerspruch zu diesem Eid. Dennoch besteht der Ex-Kanzler auf Privilegien, die aus seiner Amtszeit resultieren. Ein Büro und Mitarbeiter sollen dazu dienen, „nachwirkende Dienstpflichten” zu erfüllen. Doch Privilegien kann man verspielen. Und Pflichten gilt es zu erfüllen.
Schröders Nachfolgerin Angela Merkel lässt dieser Tage auf ihrer Webseite darstellen, was sie unter Pflichten versteht. Vom Interview mit dem Journalisten Alexander Osang bis zum Treffen mit dem ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama: Merkels Büro ist aktiv und kommuniziert die Termine der Ex-Kanzlerin. Wer kann sich an Schröders letzten Auftritt erinnern? Der Altkanzler sollte endlich der Realität ins Auge blicken: Der Staat will ihm kein Büro mehr finanzieren. Ein Gericht hat die Rechtmäßigkeit dessen bestätigt. Je mehr er das Verfahren in die Länge zieht, desto wahrscheinlicher, dass Schröders letztes Lebenskapitel seine sonstigen Leistungen endgültig überschattet.