Berlin Neuer Wirbel um Habecks Pläne zum Heizungstausch: Drohen weitere Verschärfungen?
Die Gesetzespläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck zum Heizungstausch ab 2024 sorgen für reichlich Unmut und Verzweiflung in der Bevölkerung – doch die Vorgaben könnten sogar noch verschärft werden. Welche Änderungen möglich sind.
Das schrittweise Aus für Öl- und Gasheizungen rückt näher und treibt vielen Deutschen extreme Sorgenfalten auf die Stirn. Nach Plänen aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) zum Heizungstausch lässt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, ab dem Jahr 2024 nur noch den Einbau neuer Heizungen zu, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden besteht nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen.
Über die Gesetzesnovelle hatte es bereits heftigen Streit in der Ampelregierung gegeben, bis schließlich ein Kompromiss dabei heraussprang. Das letzte Wort scheint allerdings noch nicht gesprochen.
Der aktuelle Plan der Ampelregierung sieht vor, das neue Gesetz zum Heizungstausch vor der Sommerpause zu verabschieden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen noch zustimmen. Nach übereinstimmenden Berichten von „Business Insider“ und „t-online“ empfehlen wichtige Ausschüsse des Bundesrats nun jedoch fundamentale Änderungen. Auch der Deutschen Presse-Agentur lagen die Empfehlungen vor. Demnach sollen sich die grünen Landesminister im Umweltausschuss für Verschärfungen aussprechen, an einigen Stellen sind aber auch Abschwächungen möglich.
Verschärfungen drohen etwa bei Verpflichtungen für kleinere Häuser, dem Betrieb von Heizkesseln mit fossiler Energien und für Vermieter. Eine Ausnahmeregelung für Menschen über 80 Jahre könnte hingegen noch ausgedehnt werden, auch ein späteres Datum für das Inkrafttreten des „Heizungsgesetzes“ taucht in den Vorschlägen auf.
Welche Regelungen beim Heizungstausch noch geändert werden könnten – ein Überblick:
Eine weitreichende Verschärfung, die der Umweltausschuss empfiehlt, könnte ein Zusatz im Heizungsgesetz widerspiegeln, wonach den Ländern erlaubt sein soll, weitergehende Beschränkungen an den Betrieb von Heizkesseln zu stellen, die mit fossilen Energien laufen.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung kompatibel, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es. In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. „Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.“
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Der Umweltausschuss meldet bei der Altersregelung verfassungsrechtliche Bedenken an. Die Ausnahme für Menschen ab 80 Jahren beim Heizungstausch sollte bei der Gesetzesreform herausgenommen werden. Eine Alternative schlägt der Wohnungsausschuss vor und forderte eine Ausnahmepflicht ab dem Renteneintrittsalter.
Während sich die FDP in der Ampelregierung für „Technologieoffenheit“ einsetzt, will der Umweltausschuss des Bundesrats, in dem elf von 16 Minister-Posten mit Grünen-Politikern besetzt sind, die Möglichkeiten zum Einbau neuer Heizungen, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden könnten, aus dem Gesetz streichen. Als Begründung heißt es, diese setzten „falsche Anreize“ bei Verbrauchern. Ein Einsatz von Wasserstoff sei beim Heizen aus Energiespar- und Kostengründen aktuell „nicht sinnvoll“. Die FDP hingegen machte sich für Wasserstoff-Heizungen stark.
Kippen will der Umweltausschuss auch die Ausnahmen von der Verpflichtung zu Betriebsprüfung und Optimierungen von Heizungen für kleine Wohngebäude. Häuser mit weniger als sechs Wohneinheiten, die den größten Teil aller Wohngebäude ausmachten, sollten „nicht von den Regelungen zur Heizungsoptimierung ausgenommen werden“. Auf Vorschlag des Ausschusses für Wohnwesen soll auch die Wörter „mit mindestens sechs Wohnungen“ durch die Wörter „mit mindestens vier Wohnungen“ ersetzt werden.
Schlecht für Vermieter, gut für Mieter: Sieht der Gesetzentwurf aktuell eine Umlage in Höhe der Hälfte der Investitions- und Einbaukosten neuer klimafreundlicher Heizungen auf die Miete vor, könnte diese mit den vorgeschlagenen Änderungen fallen und verboten werden.
Schon ab 2024 soll das neue „Heizungsgesetz“ greifen – der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung fordert jedoch, die Änderungen erst drei Jahre später in Kraft treten zu lassen: ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin sei angesichts von Lieferengpässen bei Wärmepumpen, mangelnden personellen Ressourcen und noch erforderlichen Fortbildungen ein „umsetzungsorientierteres Vorgehen“ realistisch, andernfalls sei von einer „Zielverfehlung auszugehen“.
Eine Anpassung bei den Klima-Boni, die Eigentümer erhalten sollen, empfehlen der Umwelt- sowie der Wohnausschuss. Alle Eigentümer, die einen Heizungsbetrieb mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien sicherstellten, sollten die Zahlungen erhalten. Im Gesetzentwurf als Maßgabe vorgeschrieben ist bislang, dass Eigentümer Anspruch auf die Klima-Boni haben, wenn sie die Vorgaben noch übertreffen.
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Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sagte in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv zu Forderungen aus dem Umweltausschuss des Bundesrats: „Weitere Verschärfungen sind nicht geplant.“ Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn wir als Grüne an einer Stelle sagen, da müssen wir noch mal ran, dann ist es die soziale Flankierung.“ Dabei fände sie es deutlich sinnvoller, sozial gestaffelt vorzugehen. Die, die wenig haben, sollten mehr Unterstützung bekommen. Das sei jetzt Gegenstand der Verhandlungen im Bundestag.
Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen.
Die FDP warf Robert Habeck unterdessen vor, bei der Berechnung der Kosten für den Heizungstausch durch die Bundesbürger falsche Zahlen zu verwenden. Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, kommen im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes nach jüngsten Berechnungen der Liberalen auf die Menschen in Deutschland bis 2045 zusätzliche Kosten von mehr als 600 Milliarden Euro zu – Habeck hat bisher 130 Milliarden angesetzt. Habeck müsse nun „die wahren Zahlen für sein Gesetz auf den Tisch legen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Christoph Meyer gegenüber „Bild“.
„Wir brauchen von Habeck Kostentransparenz, sonst machen Beratungen im Bundestag wenig Sinn“, sagte Meyer weiter. Habeck müsse „sagen, wie teuer es für die Menschen wird“. Zwischen 100 Milliarden und 600 Milliarden Euro bestehe ein „gewaltiger Unterschied“, sagte Meyer.
Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, warf Habeck gegenüber „Bild“ die Verwendung „unsolider“ Zahlen vor. Es sei „besorgniserregend, dass das Wirtschaftsministerium sich bei den eigenen Zahlen in immer mehr Widersprüche verwickelt“. Das Gesetz müsse „zurück in die Montagehalle“.
Mit Material von dpa und afp