Hannover  Heizkosten-Zuschuss für Öl- und Pelletheizungen in Niedersachsen: Wer wie viel Geld bekommt

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 03.05.2023 16:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gut 700.000 Haushalte in Niedersachsen heizen mit Öl. Ab dem 4. Mai können Verbraucher einen Zuschuss beantragen. Foto: Jens Büttner/dpa
Gut 700.000 Haushalte in Niedersachsen heizen mit Öl. Ab dem 4. Mai können Verbraucher einen Zuschuss beantragen. Foto: Jens Büttner/dpa
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Am 4. Mai 2023 wird ein Online-Portal freigeschaltet, über das Nutzer von Öl- und Pelletheizungen Zuschüsse beantragen können. Es gibt bis zu 2000 Euro vom Staat.

Privatpersonen aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die etwa mit Öl, Flüssiggas oder Pellets heizen und deutlich gestiegene Preise hinnehmen mussten, können ab diesem Donnerstag rückwirkend für das Jahr 2022 Zuschüsse beantragen. Doch wie genau sieht die Härtefallhilfe aus und wer kann mit wie viel Geld rechnen? Ein Überblick.

Entlastet werden sollen Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in Niedersachsen an diesem Donnerstag, 4. Mai, freigeschaltet wird. Niedersachsen nutzt das zentrale Antragsportal der „Kasse.Hamburg“. Der für Rechnungswesen, IT und Digitalisierung verantwortliche Landesbetrieb der Hansestadt übernimmt die technische Umsetzung für insgesamt 13 Bundesländer.

Während Bremen und Hamburg bereits freigeschaltet sind, folgen am 4. Mai neben Niedersachsen die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Am Montag, 8. Mai, wird das Portal zudem für Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen freigeschaltet.

Im Antragsverfahren sind im Regelfall lediglich folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen. Neben dem elektronischen Weg soll es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich in dem Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben.

Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 einreichen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem so genannten Referenzpreis also. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt und lauten wie folgt: Heizöl: 71 Cent pro Liter, Flüssiggas: 57 Cent pro Liter, Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm, Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm, Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter, Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm (immer inklusive Mehrwertsteuer).

Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis des Vorjahres lagen. Wer also 3000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises von 71 Cent pro Liter bezahlen. Bei 3000 Litern macht das 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent, also 432 Euro. Der Zuschuss ist auf 2000 Euro pro Haushalt begrenzt. Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet.

Entlastet werden können sowohl die Eigentümer von Heizungsanlagen als auch Mieter. Während Eigentümer die Hilfen direkt selbst beantragen, sind für Mieter entweder die Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es in Niedersachsen knapp vier Millionen Haushalte, von denen etwa 2,8 Millionen mit Gas heizen und somit nicht antragsberechtigt sind. Gut 700.000 Haushalte heizen mit Öl, knapp 85.000 mit Holz/Holzpellets.

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