Kolumne „Digital total“  Ein Angriff aus Faesers Ministerium

Fabian Scherschel
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Eine Kolumne von Fabian Scherschel
| 18.04.2023 09:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Fabian Scherschel
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Cyberangriffe nehmen immer stärker zu. Jetzt hat das Innenministerium offenbar einen Gegenplan – aber ist der rechtens?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat neulich einen sehr gefährlichen legislativen Vorstoß unternommen. „Wir planen eine Grundgesetzänderung, damit das Bundeskriminalamt Gefahren durch schwere Cyberangriffe abwehren kann“, sagte die Politikerin gegenüber Journalisten. Damit sind, laut mehreren Zeitungsberichten, aktive Gegenmaßnahmen gemeint. Leider scheinen meine Kollegen, die diese Berichte geschrieben haben, nicht ganz zu erfassen, was derartige Gegenangriffe (auch oft in plumpen Denglisch als „Hackbacks“ bezeichnet) bedeuten. Um das mal klar auszusprechen, weil es ja sonst kaum jemand tut: Frau Faeser will das BKA damit betrauen, nach einem Hackerangriff mit ähnlichen Mitteln zurückzuschlagen.

Zur Person

Fabian Scherschel, geboren in Duisburg und nun in Düsseldorf lebend, arbeitete bis 2019 als Redakteur für das Tech-Portal Heise-Online und für die Tech-Newsseite „The H“ in London. Als Freiberufler schreibt er unter anderem für das Magazin „c’t“. Mittlerweile hat der begeisterte Podcaster sein eigenes Projekt: fab.industries. Fernseh- und Radiosender schätzen ihn als Experten.

Ein solches Verhalten war bisher ein klares Tabu, von dem sich die deutsche Politik weit distanziert hat. Nicht ganz unberechtigt, denn im August 2021 gab der US-Präsident Joe Biden unter deutlichem Säbelrasseln Richtung Russland und China bekannt: „Falls sich die USA in Zukunft in einem Krieg mit einer anderen Großmacht wiederfinden, dann als Konsequenz aus einem Cyber-Angriff.“ Spätestens seitdem vertreten viele Außenpolitiker die Theorie, dass ein Cyberangriff auf einen souveränen Staat durch ein staatliches Organ eines anderen Staates als Kriegshandlung zu werten ist.

Was Faeser hier also machen will, ist die Polizei zu befähigen, anderen Ländern den Krieg zu erklären. Das ist ungefähr so sinnvoll, als würde man vorschlagen, das BKA benötige zur Gefahrenabwehr ballistische Interkontinentalraketen. Nehmen wir mal an, Nordkorea kapert russische Computer und hackt von dort aus die Bundesregierung. Kein allzu weithergeholtes Szenario, das vielleicht schon ganz ähnlich stattgefunden hat. Wenn das BKA nun zurückschlägt und Russland hackt, dann möchte ich gerne mal von der Innenministerin wissen, inwieweit das nicht jener besagte Angriffskrieg wäre, der in Artikel 26 des Grundgesetzes als verfassungswidrig deklariert ist.

Kontakt: kolumne@zgo.de

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