Gemeinsame Position  „Auricher Erklärung“ – Jäger wollen wolfsfreie Zonen

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 06.04.2023 15:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Immer wieder kommt es in der Region zu Angriffen durch Wölfe. Symbolfoto: DPA/Archiv
Immer wieder kommt es in der Region zu Angriffen durch Wölfe. Symbolfoto: DPA/Archiv
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Die Küsten-Jägerschaften zwischen Emden und Stade haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie haben mehrere Forderungen, darunter einen Vorrang des Küstenschutzes vor dem Wolfsschutz.

Ostfriesland/Nordsee-Region - Es geht um den Wolf: Sieben konkrete Forderungen haben die 13 Jägerschaften zwischen Emden und Stade sowie die Landesjägerschaften Niedersachsen und Bremen am Freitag an die Landes- und Bundespolitik gestellt.

Vertreter der Jägerschaften sowie ein Deichschäfer bei der Unterzeichnung der „Auricher Erklärung“. Der Deichschutz und damit verbunden der Schutz von Weidetieren stehen im Fokus des Papiers. Foto: Hock
Vertreter der Jägerschaften sowie ein Deichschäfer bei der Unterzeichnung der „Auricher Erklärung“. Der Deichschutz und damit verbunden der Schutz von Weidetieren stehen im Fokus des Papiers. Foto: Hock

Die „Auricher Erklärung“ ist Positionspapier und Ausdruck der Sorge der Jäger bezüglich der Neu-Ansiedlung des Wolfes in der Küstenregion.

1. Wolfsfreie Zone

Wobei: Geht es nach der „Auricher Erklärung“, dann ist eben das nicht gewünscht. Gleich zu Beginn der Forderungen steht: „wolfsrudelfreie Zonen in den küstennahen Landkreisen“. Begründet wird dies, wie ein Großteil der Erklärung, mit der Bedeutung der Nutztierhaltung für die Region im Allgemeinen und die Schafhaltung für den Deich- und Küstenschutz im Besonderen.

2. Deich vor Wolf

So dann auch die zweite Forderung: der Vorrang von Deichschutz und Deichsicherheit und damit Menschenleben bei „Zielkonflikten mit dem Schutzstatus des Wolfes“. Das bedeutet, so Simon Grootes, Bezirksvorsitzender der Jägerschaften im Bezirk Ostfriesland und Vorsitzender der Jägerschaft Wittmund, dass Wölfe im Fall der Fälle auch unkompliziert und schnell entnommen also abgeschossen werden müssen. Dies ist aktuell nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, da der Wolf besonders unter Schutz steht.

3. Aufrüstungskosten

Eine weitere Forderung: die „Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz“ dürfe nicht länger zu Lasten der Betroffenen gehen. Vor allem, da „auf Küstendeichen und in Grünlandregionen“ wie Ostfriesland Zäune keine praxisnahe Schutzmöglichkeit seien.

4. Anonymität

Ein wiederkehrendes Problem sei, dass Wolfsbefürworter unter anderem Jäger angehen. Gerade wenn es um die genehmigte Entnahme von Wölfen gehe. Um so etwas zu vermeiden, fordern die Jägerschaften „die Wahrung der Anonymität und des Persönlichkeitsschutzes“ derjenigen, die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen“ umsetzen.

5. Mehr Engagement

Die fünfte Forderung richtet sich an die Politiker. „Wir bekommen keine Entscheider zu fassen“, so Grootes. Politiker auf Landes- und Bundesebene, gerade die an entscheidender Stelle, sollen sich die Sorgen der hier lebenden Menschen annehmen und für diese eintreten. Gerade auch für die Betroffenen, also beispielsweise Weidetierhalter.

6. Bestandskontrolle

Die Ankündigungen, die auch in Koalitionsverträgen verfasst seien, dass ein „europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement“ ermöglicht werden soll, sollen „endlich in die Tat umgesetzt werden“.

7. Neubewertung

Schlussendlich soll sich das Land Niedersachsen sechs weiteren Bundesländern anschließen, die bereits eine „Neubewertung der EU-Strategie“ sowie eine „Überprüfung des Schutzstatus des Wolfes“ einfordern. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein plädierten auf der Agrarministerkonferenz in einer Protokollerklärung dafür, das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend zu ändern, so dass eine Entnahme des Wolfs schon bei drohenden ernsten Schäden möglich wird. Das berichtete das Fachmagazin Schafzucht.

Die Unterzeichner

Die Auricher Erklärung wurde von den Jägerschaften Aurich, Emden, Friesland/Wilhelmshaven, leer, Norden, Wittmund, Wesermarsch, Hadeln-Cuxhaven, Stade, Wesermünde-Bremerhaven, den Bezirken Stade, Oldenburg-Land sowie von den Landesjägerschaften Bremen und Niedersachsen unterzeichnet. Ebenfalls verzeichnet aber bei der Unterzeichnung in Aurich nicht anwesend war der Bezirk Osnabrück-Emsland.

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