Expertin gibt Tipps  Trotz Leinenpflicht – so lastet man den Hund aus

Michael Kierstein
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Von Michael Kierstein
| 31.03.2023 17:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Mona Göbel, Hundetrainerin aus dem Kreis Leer, gibt Tipps für die Leinenführigkeit. Foto: Ortgies
Mona Göbel, Hundetrainerin aus dem Kreis Leer, gibt Tipps für die Leinenführigkeit. Foto: Ortgies
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Die Brut- und Setzzeit startet. Das heißt: Hunde müssen wieder an der Leine geführt werden. Eine Hundetrainerin gibt Tipps für die Zeit.

Landkreis Leer - Und nun heißt es wieder: Leine dran, wenn man mit dem Hund spazieren geht. Zwischen dem 1. April und 15. Juli gilt in Niedersachsen und damit im Kreis Leer die Brut- und Setzzeit.

Was und warum

Darum geht es: Die gesetzliche Leinenpflicht startet. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Hund auszulasten.

Vor allem interessant für: Hundebesitzer und alle, die in der freien Natur unterwegs sind

Deshalb berichten wir: Am Sonnabend startet die Leinenpflicht.

Den Autor erreichen Sie unter: m.kierstein@zgo.de

Das heißt, Hunde sind an der Leine zu führen, um Wildtiere nicht zu stören. Mona Göbel, Hundetrainerin von Mona Lupa aus Hesel, kennt Tipps und Tricks, wie man den Hund dennoch auslastet.

Brauchen Hunde viel Auslauf?

Das ist relativ. „Hunde sind keine Lauftiere. Sie sind Beutegreifer“, erklärt die Hundetrainerin. Das heißt: Exzessives, ausdauerndes Rennen entspricht nicht dem Naturell eines Hundes. Eine Ausnahme gibt es: „Windhunde müssen viel laufen, um gesund zu bleiben“, sagt sie.

Bei allen anderen Hunden gilt: Kopfarbeit und Beinarbeit müssen im Einklang sein. Dabei muss jedoch der individuelle Hund beachtet werden. Es gibt Individuen, die mehr und solche, die weniger Auslauf brauchen. Das kommt ganz auf den Hund an. Professionelle Hundetrainer können bei Fragen rund um das Tier immer helfen.

Tricks für körperliches Training

Hunde müssen sich bewegen. „Es ist immer schön, wenn man den Hunden schon einiges beigebracht hat“, sagt Göbel. Es gebe nämlich einiges, was man mit dem Hund auf einem Spaziergang tun kann, trotz Leinenpflicht. „Ein Beispiel: Man hat den Hund an seiner Seite und lässt etwas fallen. Der Hund muss an der Schleppleine nebenher laufen. Irgendwann gibt man dann das Kommando, dass der Hund den Gegenstand holen soll“, sagt sie. Dabei ist natürlich wichtig, dass der Gegenstand im Radius der Schleppleine bleibt.

Wichtig ist ein gutes Gespür für den eigenen Hund. Foto: Ortgies
Wichtig ist ein gutes Gespür für den eigenen Hund. Foto: Ortgies

Auch im Innenraum kann man mit dem Hund etwas machen. „Such- und Apportierspiele kann man auch im Innenraum machen“, so die Hundetrainerin. So könnte man beispielsweise Leckerlis, einen Futterdummy oder verschiedene Spielgegenstände verstecken und den Hund suchen lassen. „Wichtig bei Leckerlis: Der Hund zeigt an, wo das Leckerli ist, nimmt es aber nicht auf. Ansonsten lernt er, dass eigenständiges Fressen okay ist und das kann draußen bei einem Giftköder gefährlich werden“, sagt sie. Abbrechen sollte man das Training, wenn man merkt, dass der Hund unkonzentriert wird. „Aber immer mit einem Erfolg aufhören“, betont sie.

Tipps fürs geistige Training

All diese Spiele sind neben dem körperlichen auch auf geistiges Training ausgelegt. „Kopfarbeit in Kombination mit Bewegung ist gut für den Hund“, so Mona Göbel. Im Haus kann man beispielsweise Spielzeug verstecken und dem Hund auftragen, das Spielzeug zu bringen. Auch Hilfe bei der Hausarbeit ist eine Möglichkeit. Beispielsweise könnte der Hund die Wäsche zur Waschmaschine bringen. Der Aufbau einer guten Kommunikation ist hierbei wichtig.

„Es kommt natürlich immer auf die Talente des Hundes an“, betont die Uplengenerin. Während einige sich sehr für Slalomspiele begeistern lassen, brauchen andere intensive Nasenarbeit.

Wie wichtig ist Leinenführigkeit?

„Ich bin für eine generelle Leinenpflicht, um andere Hunde, Wildtiere und auch Kinder zu schützen“, sagt die Hundetrainerin. Viele Hundebesitzer hätten ein Wunschdenken über ihr Tier im Kopf, das nicht immer mit der Realität übereinstimme. „Das merkt man an den Sätzen ,der tut nichts´ und ,der will nur spielen´. Man sollte aber immer aufeinander Rücksicht nehmen“, sagt sie.

Ab dem 1. April muss der Hund an der Leine geführt werden. Es gilt Brut- und Setzzeit. Foto: Ortgies
Ab dem 1. April muss der Hund an der Leine geführt werden. Es gilt Brut- und Setzzeit. Foto: Ortgies

Deshalb sollte man auch immer handeln, wenn jemand darum bittet, den Hund anzuleinen. „Da wird ein Wunsch geäußert und das sollte man dann auch akzeptieren“, sagt sie. Wenn Menschen keinen engen Kontakt zu Hunden wollen, gilt es, das zu respektieren. Auch der Hundebesitzer lernt, wenn er den Hund an der Leine hat. „Man lernt den Hund viel besser kennen. Außerdem lernt man, den Hund wirklich zu führen und kann ihn kontrollieren“, sagt sie

Warum Leinenpflicht?

Die Leinepflicht vom 1. April bis 15. Juli wurde geschaffen, um den Nachwuchs wildlebender Tiere zu schützen. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn bei einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein, heißt es vom Landkreis Leer.

„In diesem Jahr hat es schon früher angefangen, dass Junge geboren wurden“, sagt Mona Göbel. Das heißt: Schon jetzt sind Jungtiere zu finden. „Wenn der Hund an der Leine ein Tier sieht, kann es helfen, einfach umzudrehen und wegzugehen“, sagt sie. Die Pflicht gilt nun in der sogenannten freien Landschaft. Dazu gehören laut Gesetz neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat. Ein Beispiel hierfür ist der Evenburgpark in Leer, in dem Hunde ganzjährig anzuleinen sind.

Viele Gemeinden im Kreis haben eigene Bereiche definiert, in denen ganzjährig Leinenpflicht gilt. Dazu gehören viele Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Eine Liste der Gebiete kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Leinenpflicht wird zudem als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Geldbuße belegt. Diese kann laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium bis zu 5000 Euro betragen.

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