Kein Kindergartenplatz für Hanna  Paar aus Leer kündigt Klage gegen den Landkreis an

Katja Mielcarek
|
Von Katja Mielcarek
| 30.03.2023 14:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Olaf Bohlen und Lena Rieckhoff wollen um einen Kindergartenplatz für Hanna kämpfen. Brüderchen Paul könnte einen Platz in der Krippe der Arbeitgebers von der Mama bekommen. Foto: Ortgies
Olaf Bohlen und Lena Rieckhoff wollen um einen Kindergartenplatz für Hanna kämpfen. Brüderchen Paul könnte einen Platz in der Krippe der Arbeitgebers von der Mama bekommen. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Lena Rieckhoff möchte ab Oktober wieder anfangen, zu arbeiten. Dazu müsste ihre Tochter Hanna aber einen Kindergartenplatz bekommen. Danach sieht es allerdings nicht aus. Jetzt soll geklagt werden.

Leer - Jedes Kind im Kindergartenalter – also ab einem Alter von drei Jahren – hat in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Soweit die Theorie. In der Stadt Leer fehlen aber nach Auskunft des Landkreises an die 200 Betreuungsplätze.

Auch die dreijährige Hanna Rieckhoff scheint für das nächste Kindergartenjahr, das im August beginnt, keinen Kindergartenplatz zu bekommen, erzählen ihre Eltern Lena Rieckhoff und Olaf Bohlen (beide 35 Jahre). Sie hätten aus den drei Kindergärten, die sie für das Auswahlverfahren angegeben hatten, jeweils eine Absage bekommen. Olaf Bohlen arbeitet in Vollzeit, Lena Rieckhoff ist derzeit noch in Elternzeit, plant aber, ab Oktober in Teilzeit zu arbeiten. Weil das nicht ohne Betreuungsplatz für Hanna geht, wollen sie nun gegen den Landkreis klagen, kündigen sie an.

Umgang mit gleichaltrigen Kindern

„Wir wollen, dass unsere Tochter nicht nur betreut, sondern auch gefördert wird und mit gleichaltrigen Kindern umgeht“, sagt Rieckhoff. Wie wichtig das sei, hätten die vergangenen Wochen gezeigt. Seit Februar geht Hanna in die Kindergarten-Notgruppe der Kinderkrippe „Bullerbü“, die allerdings im Juli geschlossen werden wird. „In dieser kurzen Zeit hat Hanna einen großen Entwicklungsschub gemacht“, erzählt Bohlen. Den erklären sich die Eltern vor allem damit, dass Hanna nun mit Kindern ihres Alters spielen kann.

Bis Januar hatte die Dreijährige einen Platz in der Kita Niedersachsenring, allerdings in einer Krippengruppe, zusammen mit ein- und zweijährigen Kindern. „Wir haben den Vertrag gekündigt, weil unser Tochter sich in dieser Situation nicht altersgerecht entwickeln konnte“, sagt Rieckhoff. Bei der Kinderbetreuung gehe es schließlich nicht nur darum, die Kinder zu beaufsichtigen, sondern auch darum, sie pädagogisch zu fördern und auf die Schule vorzubereiten. „Wir möchten nicht, dass unsere Tochter mit Defiziten in die Grundschule startet.“

Kritik am Vergabeverfahren

Das Verfahren, mit dem in der Stadt Leer die Kindergartenplätze vergeben werden, sehen Hannas Eltern kritisch. Die Eltern geben dabei bei der Bewerbung drei Wunschkindergärten an. Zunächst werden dann die Plätze in den Erst-Nennungen vergeben. Wer dabei nicht zum Zuge kam, muss dann hoffen, dass in den nächsten beiden Runden noch ein Platz in der Zweit- oder Drittwunsch-Kita frei ist.

Welche Kinder jeweils aufgenommen werden, könnten die Einrichtungen selber entscheiden, sagt Landkreis-Sprecher Philipp Koenen: „Die Vergabekriterien werden unter Beachtung der allgemeinen Diskriminierungsverbote im Rahmen der sogenannten Trägerautonomie durch die jeweiligen Kitaträger festgelegt. In der Regel begünstigen sie hier Geschwisterkinder, die bereits die Einrichtung besuchen, Berufstätigkeit und Alleinerziehung die Aufnahme.“ An dem Verfahren solle nichts verändert werden.

Stärkere Gewichtung der Berufstätigkeit

Die Berufstätigkeit der Eltern müsste die größte Rolle spielen, verlangen Rieckhoff und Bohlen. In anderen Kommunen sei das der Fall: „Die lassen sich schriftliche Nachweise zur Berufstätigkeit vorzeigen. Das ist auch richtig so, nicht berufstätige Eltern können ihr Kind zur Not auch zu Hause betreuen“, sagt Rieckhoff.

Für das Paar ist klar: „Ein Betreuungsplatz in einer Krippe, einer befristeten Kindergarten-Notgruppe oder bei einem Tagesvater oder einer Tagesmutter, kommt für uns nicht in Frage. Hanna braucht langfristige Bezugspersonen und gleichaltrige oder ältere soziale Kontakte, um sich altersgerecht weiterentwickeln zu können.“

Allerdings gibt es nur einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und nicht zwingend auf einen Kindergartenplatz. Ein Platz in einer Großtagespflege würde also reichen. „Das ist uns bewusst. Wenn es darauf hinauslaufen würde, müsste wir unsere Konsequenzen ziehen“, sagt Bohlen. Im schlimmsten Falle könne das auch einen Umzug in eine andere Kommune bedeuten. Der Landkreis äußerte sich nicht zur angekündigten Klage.

Ähnliche Artikel