Osnabrück So lange dauern Asylverfahren in Deutschland
Nach Deutschland gekommen und Asyl beantragt – doch dann dauert es. Bis die Entscheidung kommt, muss ein Asylbewerber wieder länger warten. Die Linke fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
Asylbewerber müssen in Deutschland wieder länger auf einen Bescheid warten. Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren 7,6 Monate – ein Monat mehr als 2021. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Grund dafür dürften auch die steigenden Asylbewerberzahlen sein.
Der Wert liegt damit wieder auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie 2018 (7,5 Monate). Danach war die Durchschnittsdauer bis zum Jahr 2020 auf 8,3 Monate gestiegen, weil die Ämter wegen der Corona-Pandemie langsamer arbeiteten und zeitweilig gar keine Bescheide zugestellt wurden. Nach EU-Recht sollten Asylverfahren in der Regel innerhalb von sechs Monaten beendet werden.
In den sogenannten Ankerzentren liefen die Verfahren dabei im vergangenen Jahr keineswegs schneller, sondern mit 8,2 Monaten sogar länger als im Durchschnitt. Dabei hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) diese Zentren 2018 mit dem politischen Versprechen eingeführt, Asylverfahren dort möglichst gebündelt und rasch abwickeln zu können.
Je nach Herkunftsland mussten Asylbewerber im vergangenen Jahr dabei deutlich länger auf eine Entscheidung warten als der Schnitt. Am längsten dauerten die Verfahren von Asylsuchenden aus Nigeria (12,3 Monate), Somalia (11,1 Monate) und Ghana (10,7 Monate). Menschen aus Afghanistan bekamen – trotz hoher Erfolgsaussichten – erst nach durchschnittlich 9,1 Monaten ihren Bescheid.
Auch regional gibt es deutliche Unterschiede. Im Vergleich der einzelnen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fallen – bei gleichen Herkunftsländern – zum Beispiel die Standorte Heidelberg, Bad Fallingbostel und Karlsruhe mit deutlich überdurchschnittlichen Verfahrensdauern auf. Diese sind teils doppelt so lange oder noch länger als der Schnitt. So dauern im niedersächsischen Bad Fallingbostel (Heidekreis) etwa Verfahren von Asylsuchenden aus dem Irak 30,4 Monate (statt im Bundesschnitt 8,6 Monate), aus Afghanistan 51,8 Monate (statt 9,1 Monate).
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte, dass lange Verfahrensdauern zu großem Leid und Unsicherheit bei den Betroffenen führten. Bünger sagte: „Die krass unterschiedlichen Verfahrensdauern an einzelnen BAMF-Standorten sind höchst bedenklich und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung kaum vereinbar.“ Es könne nicht sein, dass afghanische Flüchtlinge an einem Ort sechs Monate und an einem anderen mehr als vier Jahre auf eine Asylentscheidung warten müssten. Die Abgeordnete appellierte an das Bundesinnenministerium, sich diese Zahlen genau anzuschauen und das BAMF zu notwendigen Korrekturen aufzufordern.
Wenn sich Asylbewerber juristisch gegen die Asylentscheidung wehrten und klagten, erhielten sie erstmals seit 2016 wieder ein wenig schneller eine Entscheidung der Gerichte – da machten sich die personellen Verstärkungen bei den Verwaltungsgerichten bemerkbar. Asyl-Gerichtsverfahren dauerten 2022 im Schnitt 26 Monate – im Vorjahr waren es 26,5 Monate gewesen.
Dabei gibt es aber große Differenzen zwischen den Bundesländern. So entschieden Gerichte in Rheinland-Pfalz am schnellsten (durchschnittlich nach 5,9 Monaten). Überdurchschnittlich lange dauerten Verfahren in Brandenburg (43,4 Monate), Hessen (33,9 Monate) und Niedersachsen (32,3 Monate). Zu den Gründen dafür machte das Bundesinnenministerium keine Angaben und hält es auch nicht für erforderlich, sich mit den Bundesländern auszutauschen, wie aus der Antwort hervorgeht: „Die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe ist Sache der Länder“, schreibt das Ministerium.
Die Expertin der Linksfraktion, Bünger, sagte dazu: „Lange Gerichtsverfahren sind für schutzbedürftige Flüchtlinge eine Qual, und sie verhindern ein schnelles Ankommen und gleichberechtigte Teilhabe. Da finde ich es geradezu unverschämt, wenn die Bundesregierung sich einfach für unzuständig erklärt.“ Der Bund müsse sich mit den Ländern austauschen und nach Lösungen suchen, um Asylverfahren und Gerichtsentscheide zu beschleunigen.