Jade-Weser-Airport  Was war der Grund für den tödlichen Flugzeugabsturz?

| | 21.03.2023 15:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Flugzeug war Anfang Mai südlich von Wilhelmshaven abgestürzt. Archivfoto: van Elten/TNN/DPA
Das Flugzeug war Anfang Mai südlich von Wilhelmshaven abgestürzt. Archivfoto: van Elten/TNN/DPA
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Experten haben sich in einem Zwischenbericht mit einem Absturz befasst, bei dem in Mariensiel zwei Menschen gestorben waren. Doch es bleiben Fragezeichen.

Mariensiel - Zum tödlichen Flugzeugabsturz in Mariensiel aus dem Mai vergangenen Jahres hat die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Zwischenbericht herausgegeben. Daraus geht hervor, dass ein Triebwerksausfall als Ursache für den Unfall wahrscheinlich ist. Das mit dem 59 Jahre alten Piloten und einem Passagier besetzte Ultraleichtflugzeug vom Typ Roland Z 602 XL war am 2. Mai mittags vom Jade-Weser-Airport südlich von Wilhelmshaven gestartet. Nur etwa 20 Sekunden nach dem Start und in weniger als 100 Metern Höhe meldete der Pilot der Flugleitung über Funk den Propellerausfall. Nach einer Umkehrkurve stürzte das Flugzeug ab.

Dem Zwischenbericht der BFU zufolge wurde der Pilot aus dem Flugzeug geschleudert, der Passagier blieb auf dem linken Sitz im Cockpit. „Während der Bergung des Piloten hatte sich der Brennstoff des Raketenmotors des Rettungsgerätes entzündet“, schreiben die Ermittler. Ultraleichtflugzeuge haben einen Fallschirm als Rettungsgerät an Bord, der Raketenmotor ist dafür da, um den Schirm im Notfall aus dem Flugzeug zu schießen. Das war im vorliegenden Fall nicht geschehen. Der Passagier konnte nicht mehr aus dem brennenden Flugzeug geborgen werden. Beide Insassen starben an der Absturzstelle.

Ursache für Triebwerksausfall unklar

Nach den Untersuchungen vor Ort hat der Triebwerkshersteller den Flugzeugmotor im Beisein von BFU-Mitarbeitern überprüft. „Alle festgestellten Beschädigungen konnten dem Aufprall und Brand zugeordnet werden“, heißt es im Zwischenbericht. Eine Ursache für den Triebwerksausfall habe nicht festgestellt werden können. Die Ermittler der BFU haben außerdem das Gewicht und die Schwerpunktlage des Flugzeugs zum Unfallzeitpunkt rekonstruiert. Der Schwerpunkt habe sich im zulässigen Bereich gefunden. Die höchstzulässige Abflugmasse von 472,5 Kilogramm sei allerdings um 15,1 Kilogramm überschritten worden.

„Es handelt sich um eine vorläufige Einschätzung“, betont ein Sprecher der BFU auf Nachfrage der Redaktion. Ein abschließender Bericht liege noch nicht vor. Aufgabe der BFU ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, um künftige Unfälle zu verhindern. Die Suche nach einem Schuldigen oder die Klärung der Haftungsfrage gehört nicht dazu. Parallel zu der Untersuchung läuft bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Todesermittlungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob ein Fremdverschulden zum Tod der beiden Menschen geführt haben könnte. Auf Rückfragen hatte es von dort stets geheißen, dass man das abschließende Gutachten der BFU abwarten wolle.

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