Schwerin  Leichtgläubige Mutter ließ eigene Tochter missbrauchen und Taten filmen

Andreas Frost
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Von Andreas Frost
| 09.03.2023 10:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern zu Beginn des Prozesses in Saal 11 des Landgerichts Schwerin Foto: Andreas Frost
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern zu Beginn des Prozesses in Saal 11 des Landgerichts Schwerin Foto: Andreas Frost
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Acht bis elf Jahre Gefängnis wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs drohen einer Frau und einem befreundeten Ehepaar aus Norddeutschland. Sie sollen sich an zwei Töchtern der alleinerziehenden Mutter vergangen haben.

Schwerer sexueller Kindesmissbrauchs, schwere Vergewaltigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, Herstellung von Kinderpornografie – das hat der Staatsanwalt einer 36-jährigen Mutter und einem Ehepaar – er ist 38, sie 35 Jahre alt – zu Beginn eines Prozesses am Landgericht Schwerin vorgeworfen. Sie sollen sich knapp ein Jahr lang an der anfangs elf Jahre alte Tochter der alleinerziehenden Frau zeitweise zweimal wöchentlich vergangen haben und davon Videos gedreht haben. Bei einigen Taten war auch eine zweite Tochter der 36-Jährigen betroffen. Sie war noch nicht einmal zwei Jahre alt.

Die Mutter hatte sich mit den Nachbarn beim Gassi-Gehen angefreundet. Dort bekam sie bald eine abstruse Geschichte aufgetischt. Sie würden bedroht und müssten, so erzählten sie, der japanischen Mafia Kinderpornos schicken. Sonst seien der Ehemann und einige seiner Verwandten in Lebensgefahr.

Mit dieser ausgedachten Legende nötigten sie Mutter und Tochter, beim Missbrauch mitzumachen beziehungsweise, sich nicht gegen den Missbrauch zu wehren. Tat sie es im Laufe der folgenden Monate doch, bekam sie schon mal Schläge. Die meisten Taten fanden in der Wohnung des Ehepaars statt, zweimal auch in einem abgedunkelten Keller, so die Anklage. Die beiden angeklagten Frauen und der Mann sollen sich in unterschiedlichem Ausmaß an den Taten beteiligt haben.

Nach einem Gespräch zwischen den Richterinnen und Richtern, dem Staatsanwalt und den Verteidigern stellte das Gericht den Angeklagten jeweils Strafen zwischen etwa acht und elf Jahren in Aussicht, aber nur für den Fall, dass sie Geständnisse ablegen und das missbrauchte Kind deshalb nicht vor Gericht aussagen muss. Die 36-jährige Mutter nahm das Angebot an, der Mann denkt darüber nach und seine Ehefrau lehnte es ab. Solche Absprachen führen in der Regel dazu, dass die Strafen im Falle einer Verurteilung zwei bis drei Jahre niedriger ausfallen.

Der Prozess sticht auch aus der Fülle ähnlicher Missbrauchsfälle heraus, weil das betroffene Mädchen schon einmal Opfer eines Sex-Täters war. 2017 hatte seine Mutter in den sozialen Medien einem Gerücht geglaubt, wonach in der Region zwei Männer in einem Kleinlaster unterwegs seien, um Kinder zu fangen. Sie bat einen Bekannten, ihre Tochter von Schule abzuholen und nach Hause zu bringen. Der Mann nahm das Kind mit in seine Wohnung und verging sich an ihm. Er wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

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