Krummhörn  Sperre für neue (Ferien)Bauten greift

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 05.03.2023 11:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Unter anderem in der Boomstroat greift bis auf Weiteres eine sogenannte Veränderungssperre. Futo: Wagenaar/Archiv
Unter anderem in der Boomstroat greift bis auf Weiteres eine sogenannte Veränderungssperre. Futo: Wagenaar/Archiv
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In mehreren Straßenzügen in Greetsiel kann bis auf Weiteres nicht gebaut werden. Und danach nur mit neuem Auflagen, die vor allem Ferienbauten treffen sollen.

Greetsiel - Gegenstimmen gab es jeweils nur eine, jedes Mal vom Greetsieler Alfred Jacobsen (SPD). Der Rest des Krummhörner Gemeinderates war sich einig – und beschloss am Donnerstag endgültig mehrere Veränderungssperren und brachte neue Bebauungspläne für verschiedene Straßenzüge auf den Weg.

Betroffen sind die Bebauungspläne 0536 (Pilsumer Weg und Achterum), 0541 (Pferdekoppel) und 0542 (Boomstroat). Bis die Bauleitplanung das weitere Prozedere durchlaufen haben, gelten für die genannten Bereiche die beschlossenen Veränderungssperren.

Neuer Bebauungsplan regelt stärker

Durch diese Sperren wird verhindert, dass bis zur Gültigkeit des neuen oder veränderten Bebauungsplanes durch noch schnell beantragte Bauten „Fakten“ geschaffen werden, die den Zielen und Vorgaben des neuen Bebauungsplanes entgegenstehen.

Die neuen Bebauungspläne - für den Pilsumer Weg und Achterum muss ein bestehender Bebauungsplan geändert werden, bei den Gebieten Pferdekoppel sowie Boomstroat wird zum ersten Mal ein solcher Plan erstellt - sollen unter anderem die Höhe von künftigen Neubauten regeln. Aber auch wie viel Fläche eines Grundstücks beispielsweise durch Parkplätze versiegelt werden kann, soll geregelt werden.

Ein Beschluss von der Tagesordnung genommen

Die Initiative zur Änderung beziehungsweise Neuaufstellung der Bebauungspläne ging von der Freien Bürgerliste Krummhörn (FBL) aus. Vorangegangen waren Jahre der vergeblichen Versuche, dieses Ziel zu erreichen. Die neuen Pläne sollen auch einen weiteren „Wildwuchs“ an Bauten verhindern, die vornehmlich dem Ferienwohnen dienen. Zudem sollen bestehende Ferienwohnungen legalisiert werden.

Bei der „Legalisierung“ von Ferienwohnungen in Wohngebieten muss die Gemeinde eine Aktualisierung der Baugesetze auf bestehende und neue Bebauungspläne anwenden. Das sollte auch bei einem anderen Bebauungsplan passieren: 0521. Dieser Plan umfasst unter anderem den Bereich rund um den Krabben-, Schollen- und Seezungenweg. Hier sollte, da man den Plan eh für eine Erweiterung der „Oase“-Fläche angehen wollte, der Passus „das Ferienwohnen in allgemeinen Wohngebieten ist (ausnahmsweise) zulässig“ eingefügt werden. Das würde die Legalisierung von Ferienwohnungen in diesem Bereich erleichtern. Auch eine ehemalige Spielplatzfläche sollte zur Bebauung freigegeben werden.

Über diesen Antrag gab es schon während der vorangegangenen Sitzung des zuständigen Ausschusses Diskussionen. Vor der Ratssitzung entschied der nicht-öffentliche Verwaltungsausschuss der Gemeinde, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Eine genaue Begründung dafür wurde nicht angegeben.

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