Osnabrück  Steuererklärung ausfüllen: Typische Patzer - und wie teuer sie einen zustehen kommen

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 01.03.2023 11:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Bei der Steuererklärung gilt es einige typische Fehler zu vermeiden – denn die können im schlimmsten Fall richtig Geld kosten. Foto: Imago Images/ Roman Möbius
Bei der Steuererklärung gilt es einige typische Fehler zu vermeiden – denn die können im schlimmsten Fall richtig Geld kosten. Foto: Imago Images/ Roman Möbius
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Mit der Steuererklärung lässt sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Doch viele Chancen zum Steuersparen bleiben oft durch Fehler beim Ausfüllen ungenutzt. Ein Überblick.

Sie zu erledigen ist mühsam, zeitintensiv und nervenaufreibend – und dennoch ist es die Mühe wert, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Denn im Schnitt erhalten Berufstätige 1072 Euro zurück, so das Statistische Bundesamt.

Umso ärgerlicher ist es, wenn einem dabei Fehler unterlaufen, die im Zweifel viel Geld kosten können. Umso mehr lohnt es sich, die typischen Fehler zu kennen. Ein Überblick:

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Homeoffice hat sich Daten des Ifo-Instituts zufolge in Deutschland in vielen Berufen fest etabliert. Konkret arbeitet auch nach der Pandemie rund ein Viertel der Beschäftigten weiter von zu Hause. Steuerlich kann sich das auszahlen. Denn wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten – bei Eigentum sogar Abschreibung und Schuldzinsen – anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Um die vollen Kosten in der Anlage N geltend machen zu können, muss der Raum nachweislich den Mittelpunkt der Arbeit darstellen. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden.

Heißt: Wer es versäumt, seine vollen Ausgaben statt nur eines Teils abzusetzen, verschenkt nicht selten einige Tausend Euro, wie Experten von Stiftung Warentest berechnet haben.

Übrigens: Sollte das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen oder wird daheim am Küchentisch gearbeitet, lässt sich wiederum die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen – 5 Euro pro Tag stehen einem dann zu, maximal allerdings 600 Euro.

Apropos Homeoffice: Werden bei der Arbeit von Zuhause die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 20 Euro im Monat beziehungsweise 240 Euro im Jahr. Und: Die Kosten gibt es zusätzlich zum Homeoffice.

Wie viel Geld es einen kosten kann, wird dieser Posten nicht berücksichtigt, hat Stiftung Warentest anhand eines Beispielfalls ausgerechnet: Eine Arbeitnehmerin hat 2022 fast ausschließlich zu Hause in ihrem Arbeitszimmer gearbeitet. Sie nutzt ein Diensthandy, die Festnetz- und Internetkosten von monatlich 80 Euro hat ihre Firma nicht übernommen. In der Steuererklärung kann sie daher 20 Prozent von 960 Euro (zwölf Monate à 80 Euro), also 192 Euro ansetzen. Vergisst sie dies, gehen ihr den Experten zufolge 60 Euro Steuerersparnis durch die Lappen.

Wer einen Firmenwagen hat, muss den geldwerten Vorteil normalerweise zusätzlich zum Monatsgehalt versteuern. Die meisten Dienstwagenfahrer nutzen die Pauschal-Regelung, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens monatlich angesetzt wird. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer versteuert.

Wer aber nun viel im Homeoffice gearbeitet hat und den Firmenwagen entsprechend deutlich weniger genutzt hat, hat übers Jahr zu viel versteuert. Denn der Arbeitgeber durfte trotzdem monatlich für Privatfahrten und Fahrten zum Job ein Prozent des Bruttolistenpreises aufs Gehalt draufschlagen.

Was viele zudem nicht wissen: Bei der Steuererklärung zählen nur tatsächliche Fahrten. Wer nur selten ins Büro gefahren ist, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten kürzen. Wer das nicht macht, verschenkt schnell eine Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro.

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Handwerker, Reinigungskräfte oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. In solchen Fällen gibt es 20 Prozent Steuerrabatt auf die in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten. Doch Vorsicht: Nicht jede Firma schlüsselt die abzugsfähigen Posten stets vollständig auf. So werden etwa Anfahrtspauschalen oder die Entsorgung von Grüngut oftmals nicht extra ausgewiesen, so Stiftung Warentest.

Zudem ist für den Erhalt der Steuerermäßigung nicht nur die Rechnung aufzubewahren, auch der Zahlungsweg ist entscheidend, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Denn eine Barzahlung schließt die Steuerersparnis aus. Die Rechnung muss per Banküberweisung erfolgen. Wird dies nicht berücksichtigt, ist die Ausgabe für die Steuer verloren.

Entscheidend ist auch, dass die Ausgaben an der korrekten Stelle in der Steuererklärung erfasst werden. „Trägt ein Steuerzahler seine Kosten in ein falsches Feld oder sogar in ein anderes Formular ein, kann der Finanzbeamte in dem Fall die Kosten streichen“, so der Bund der Steuerzahler. Denn er trägt sie nicht um. Heißt: Werden beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben angeführt, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die einem dafür eigentlich zustehen würde, einfach verloren.

Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann darüber hinaus auch Geld dadurch verschenken, indem er seine Unterlagen zu spät einreicht. Denn dann muss der Steuerzahler mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro je angebrochenem Monat Fristüberschreitung rechnen.

Wer hingegen freiwillig abgibt, kann Stiftung Warentest zufolge nur gewinnen. Denn errechnet das Finanzamt dann eine Nachzahlung, können Steuerpflichtige ihre Erklärung einfach innerhalb eines Monats zurückziehen.

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