Bauland  Jetzt geht es an die Greetsieler (Ferien-)Wohnungen

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 18.02.2023 11:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Viele Parkplätze für Feriengäste, die sich in Greetsieler Wohngebieten in Ferienwohnungen eingemietet haben? Das und andere Dinge will die Politik unter Kontrolle bringen. Symbolfoto: Wagenaar/Archiv
Viele Parkplätze für Feriengäste, die sich in Greetsieler Wohngebieten in Ferienwohnungen eingemietet haben? Das und andere Dinge will die Politik unter Kontrolle bringen. Symbolfoto: Wagenaar/Archiv
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Gleich mehrere Bebauungspläne stehen auf der Agenda der Politik. In einem „neuen“ Fall werden gleich Weichen für Ferienwohnungen gestellt.

Krummhörn - Die Krummhörner Politik muss sich am kommenden Donnerstag wieder um Greetsiel kümmern. Auf der Tagesordnung des Infrastruktur-Ausschusses stehen die Folgen eines Antrags der Freien Bürgerliste (FBL) – und eine weitere Überraschung für Greetsiel. Gemeint sind gleich mehrere Bebauungspläne, die geändert werden sollen, um vornehmlich den Bau von Ferienwohnungen zu regulieren und die Ferienwohnungen gleichzeitig auf rechtssichere Füße zu stellen.

Der Ausschuss stellt hierfür die ersten Weichen, entschieden wird schlussendlich im Gemeinderat. Neben den bekannten Gebieten ist auch ein bislang nicht besprochener Bebauungsplan auf der Tagesordnung. Und der hat ebenfalls mit Ferienwohnungen zu tun.

Neu mit dabei: Südlich Ankerstraße bis Seezungenweg

Dieser Plan umfasst den Bereich der Oase bis zur Ankerstraße – und den Bereich zwischen Ankerstraße und Seezungenweg. Während als Begründung für die Änderung im „vereinfachten Verfahren“ vor allem die Weiterentwicklung der Oase angeführt wird, steckt ein wichtiges Detail in einem Nachsatz.

In der Beschlussvorlage steht nämlich: „Mit Änderung des Bebauungsplans wird die aktuelle BauNVO 2021 angewandt.“ Das bedeutet, dass in diesem Gebiet „Ferienwohnen in allgemeinen Wohngebieten (ausnahmsweise) zulässig“ ist. Die Gemeinde reagiert damit auf ein Gerichtsurteil und eine darauf folgende Änderung von Verordnungen. Das bedeutet: Nach dem endgültigen Beschluss der Änderung für den Bebauungsplan 0521 können vor allem im Bereich Seezungenweg, Schollenweg und Krabbenweg rechtssicher Ferienwohnungen genehmigt werden.

Nach FBL-Anträgen: Drei Veränderungssperren

Nachdem die FBL mit Anträgen bislang für insgesamt drei Bereiche in Greetsiel eine Änderung der Bebauungspläne in die Wege geleitet hat, wird es jetzt konkreter. Der Ausschuss soll am Donnerstag Veränderungssperren beschließen. Veränderungssperren sorgen dafür, dass im gesperrten Gebiet keine Baugenehmigungen erteilt werden können, bis die Änderung des Bebauungsplanes vollzogen ist. Betroffen sind hier die Bereiche Pilsumer Weg und Achterum, Pferdekoppel und Boomstroat in Greetsiel.

Dass die Veränderungssperren kommen sollen, ist nicht neu. Jetzt stehen aber erstmals konkrete Ziele in den Sitzungsunterlagen, die mit den neuen Bebauungsplänen erreicht werden sollen. Ziel der Politik ist es, dem „Wildwuchs“ von Ferienwohnungen, die nicht immer ins Ortsbild passen, Herr zu werden. Aber auch auf Wohnneubauten haben die Bebauungspläne die gleichen Auswirkungen.

Pilsumer Weg & Achterum

„Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Es sollen Festsetzungen zur Steigerung des ökologischen Wertes getroffen werden“, heißt es in allen drei Veränderungssperren.

In den beschriebenen Details weichen die künftigen Festsetzungen allerdings etwas voneinander ab. Für das Gebiet Pilsumer Weg und Achterum heißt es unter anderem, dass künftig die Grundfläche von Gebäuden beschränkt werden soll; dass die Einfriedungen der Grundstücke künftig aus organischem Material bestehen sollen (Hecken, Holzzäune); dass die Einfahrten zu den Grundstücken maximal vier Meter breit sein dürfen; dass mindestens 30 Prozent der Grundstücksfläche als Kulturland (Rasen, Rabatten, Äcker, ...) erhalten werden müssen.

Pferdekoppel und Boomstroat

Die gleichen Maßstäbe wie beim Pilsumer Weg und Achterum werden auch in den Bereichen Pferdekoppel und Boomstroat angesetzt. Hinzu kommt, dass hier die Firsthöhe von Gebäuden auf maximal 8,50 Meter begrenzt werden soll. Im Gegensatz zu Pilsumer Weg und Achterum, wo ein bestehender Bebauungsplan geändert werden soll, bei den Gebieten Pferdekoppel sowie Boomstroat um die Erstaufstellung eines solchen Planes.

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