Ärger um Dienstwohnung  Langeoogs Bürgermeisterin will nun doch nicht mehr umziehen

Imke Oltmanns
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Von Imke Oltmanns
| 15.02.2023 16:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Heike Horn (parteilos) ist seit 2019 Bürgermeisterin auf Langeoog. Foto: Ullrich
Heike Horn (parteilos) ist seit 2019 Bürgermeisterin auf Langeoog. Foto: Ullrich
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Auf Langeoog gab es Ärger, als eine neu zu vergebende Dienstwohnung der Bürgermeisterin zugesprochen wurde – nachdem sie selbst stark für sich geworben hatte. Jetzt zog sie ihre Bewerbung zurück.

Langeoog - Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) wird nun doch nicht in eine neue Dienstwohnung umziehen. Ja, bestätigt sie in einem Telefonat, sie habe ihre Bewerbung für das etwas außerhalb stehende Haus zwischen Ort und Hafen zurückgezogen. Ihre Begründung: Der Ärger und der Streit, die seit dem Zuschlag an sie auf der Insel tobten, schadeten Langeoog, dem Bürgermeisteramt und auch ihr persönlich. Die Sachebene sei längst verlassen worden. Das habe sie mit ihrem Rückzug nun beenden wollen.

Dabei wollte Horn wirklich gern in das Haus einziehen, das der Gemeinde gehört und als Dienstwohnung an die eigenen Mitarbeiter vermietet wird. So sehr sogar, dass sie bei der Neuvergabe des Hauses in der Dezember-Sitzung des Verwaltungsausschusses selbst das Wort ergriff und erläuterte, warum sie dort einziehen sollte. Insgesamt gab es vier Bewerber um das Haus, der Zuschlag ging dann an Heike Horn.

Die Kritik

Anschließend war aus Politik und Verwaltung zu hören, dass das Verhalten der Bürgermeisterin und auch die Vergabe des Hauses an sie auf der Insel für Spannungen sorgten. Vor allem in den sozialen Medien sei sehr viel Kritik an ihr geübt worden, so Horn. „Dünengeflüster“ nennt sie das und meint damit, dass auf Langeoog viel erzählt werde, was nicht der Wahrheit entspräche. Sie betonte, dass es auch andere Reaktionen gegeben habe, Verständnis für ihr Verlangen nach mehr Privatheit.

Der Wassersturm auf Langeoog. Foto: Oltmanns
Der Wassersturm auf Langeoog. Foto: Oltmanns

Die Bürgermeisterin hat keine eigene Unterkunft auf Langeoog und wohnt seit ihrer Wahl 2019 wie viele Gemeindemitarbeiter in einer Dienstwohnung. Das ist in diesem Fall ein Mehrparteienhaus, wo Horn „Tür an Tür und Wand an Wand mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ lebt, wie sie es selbst beschreibt. Das sei für alle Beteiligten manchmal schwierig. „Da ich auch außerhalb des Rathauses, in den Abendstunden und am Wochenende um vertrauliche Gespräche gebeten werde, muss der Datenschutz gewahrt werden können,“ argumentiert die Bürgermeisterin.

Die Prüfung

Ohne Folgen blieb der Beschluss des Langeooger Verwaltungsausschusses zur Vergabe des Hauses an die Bürgermeisterin auch am Festland nicht. Bei der Kommunalaufsicht in der Wittmunder Kreisverwaltung ging eine Beschwerde dazu ein. Dort wird jetzt geprüft, ob der Beschluss des Verwaltungsausschusses korrekt war. Horn selbst betont, dass sie unter Abgabe des Vorsitzes an dieser Sitzung teilgenommen und selbstverständlich nicht mit abgestimmt habe. Es gebe keinen Anlass zur Beanstandung des Beschlusses.

„Leider ist die Angelegenheit nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag“, schreibt der Landkreis Wittmund dazu auf Nachfrage. In der Literatur gebe es zur Auslegung der Vorschrift zum Mitwirkungsverbot und der Folgen bei einer möglichen Missachtung unterschiedliche Meinungen. Man sei noch dabei, sich eine umfassende Meinung zu bilden. Die zurückgezogene Bewerbung der Bürgermeisterin um die neue Dienstwohnung hat laut Landkreis keine Auswirkung auf das Prüfverfahren. „Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung in dieser Sache wird eine Prüfung unabhängig von etwaigen bereits eingetretenen oder künftig eintretenden Änderungen durchgeführt“, heißt es zur Begründung. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Prüfung noch im Februar abgeschlossen wird.

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