Berlin Wann darf man die 110 wählen? 6 Notruf-Beispiele
Der Missbrauch des Notrufs ist strafbar. Unterlassene Hilfeleistung aber auch. In welchen Situationen darf und soll man die 110 anrufen? Wir haben reale Beispiele aus Norddeutschland gesammelt und bei der Polizei nachgefragt.
War das ein Hilferuf oder johlen da nur Betrunkene herum? Braucht die Person im Gebüsch Hilfe oder schläft hier ein Obdachloser? Diese Unsicherheit kennt vermutlich jeder. Wann also ist es sinnvoll, die 110 anzurufen? Wir haben reale Geschichten in der Redaktion gesammelt und sie Polizisten im Norden vorgelegt. Sie antworten, wann der Notruf Pflicht ist – und berichten, wie oft und durch wen sie es immer wieder mit dem Missbrauch der 110 zu tun bekommen.
Wohnviertel in einer Großstadt, morgens um sechs: Auf der Straße hört man eine Frau heftig weinen. Vom Balkon aus wirkt es zunächst so, als ob sie schon Hilfe gefunden hat – in einem Taxifahrer, der beruhigend auf sie einredet. Plötzlich kippt die Situation: Der Taxifahrer brüllt nun aggressiv, die Frau ruft um Hilfe. Unser Autor ruft, so laut er kann, „Stopp!”, wählt den Notruf und läuft vors Haus. Das Taxi ist verschwunden; die Frau macht einen wirren Eindruck, spricht von einer Panne beim Begleichen der Fahrtkosten und will vor allem auf keinen Fall mit der Polizei zu tun haben – die jetzt allerdings schon bei eintrifft.
Frage: Oft sind Notfallsituationen uneindeutig, gerade wenn man es mit Verwirrten oder Betrunkenen zu tun hat. Aber gibt es bei einem ausdrücklichen Hilferuf eine Alternative zum Notruf?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: In Notfallsituationen sollte immer der Notruf gewählt werden. Oftmals kann erst vor Ort eine Situation richtig eingeschätzt werden und Sachverhalte bei der Aufarbeitung sich zumeist komplexer darstellen als sie im ersten Moment den Anschein erwecken, sodass ein „Laie“ beim entsprechenden Einordnungsversuch auch eine Fehleinschätzung abgeben kann. Hier gilt das Motto: „Lieber einmal mehr!“
Eine Großstadt in Niedersachsen, Sommer: In einer Grünanlage liegt, auf den ersten Blick kaum sichtbar, eine Person regungslos im Gebüsch. Sie atmet gleichmäßig wie im Schlaf; ob eine medizinische Notlage oder nur ein Vollrausch vorliegt, ist nicht zu erkennen.
Frage: Wie reagiert man auf Personen, deren Hilfsbedürftigkeit unklar ist?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: Sofern man es sich zutraut, sollte man auf die Person zugehen, ansprechen und versuchen zu klären, ob ein medizinischer oder sonstiger Notfall vorliegt. Gegebenenfalls sollte hier Erste Hilfe geleistet werden – generell sollte aber im Zweifelsfall immer der Notruf gewählt werden. Hinsichtlich der Problematik der Unterlassenen Hilfeleistung und deren Strafbarkeit nach § 323 c StGB sei hier hingewiesen.
Kleinstadt in Schleswig-Holstein, Sommerferien: In einer 30er-Zone versperrt ein Falschparker die Sicht. Als unser Autor sich in die Kreuzung vortastet, fährt ihm ein Fahranfänger in den Kotflügel – mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, aber auch von rechts. Offenbar haben beide eine Teilschuld. Als wir die Polizei anrufen, erfahren wir: Wenn wir die Sache einfach unserer Versicherung überlassen hätten, wäre es genauso teuer geworden. Die Punkte in Flensburg hätten wir beide uns aber erspart.
Frage: Bei welchen Verkehrsdelikten ruft man den Notruf und wann nicht? Ist es legitim, die 110 zu wählen, wenn beispielsweise ein parkendes Auto die Feuerwehrzufahrt blockiert?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: Bei eindeutigen Unfallhergängen, bei denen die Personalien feststehen und ausgetauscht wurden, alle Beteiligten mit der Unfallregulierung ohne Polizei einverstanden sind, kann auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet werden. In allen anderen Fällen kann die Polizei hinzugezogen werden.
Einfache Verkehrsdelikte wie ein „normaler“ Falschparker ist nichts für den Notruf. Hier sollte immer abgewogen werden, ob die Situation vor Ort gefährlich ist. Somit ist dieses immer stark abhängig vom Einzelfall. Im Fall der Feuerwehrzufahrt kann der Hinweis über Notruf gegeben werden, hierzu würde aber auch ein Anruf bei der örtlichen Polizeidienststelle ausreichen.
Eine Sommernacht in Berlin: Aus unruhigen Träumen erwacht, stelle ich fest, dass mein Einschlaf-Podcast noch läuft. Ich drücke die falschen Tasten vom iPhone - das daraufhin ein sehr lautes und nicht endendes Alarmsignal ausstößt. Nachdem ich meine Brille gefunden habe, sehe ich mit Entsetzen: Mein Telefon setzt gerade von selbst einen Notruf ab.
Frage: Kommen Fehlalarme von technischen Geräte wie Smartphones oder Sprachassistenten wie Alexa häufiger vor? Stellt schon so ein Missgeschick einen Missbrauch des Notrufs dar?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: „Fehlalarme“ von technischen Geräten oder auch der sogenannte „Hosentaschennotruf“, sind regelmäßig wiederkehrende Phänomene. Dieses wird nicht als Missbrauch gewertet.
In der Regel werden, sofern im Rahmen des Notrufs kein Gespräch zustande kommen sollte, durch den Notrufannehmer oder die Notrufannehmerin dann ein Rückruf erfolgen, um das Vorliegen einer Notfallsituation auszuschließen.
Mittags im Homeoffice: Die Post klingelt und weil im Hause schon Päckchen vom Briefkasten geklaut wurden, gehe ich sofort runter. Im Treppenhaus riecht es durchdringend nach Hasch. Was da wohl wieder für ein Postbote unterwegs ist, frage ich mich - entdecke im Erdgeschoss dann aber zwei wildfremde Teenager mit Joints. Normalerweise kiffen die Berufsschüler bei uns auf dem Spielplatz an der Ecke. Offenbar ist es heute zu kalt. Als ich sie auffordere zu verschwinden, behaupten sie dreist, im Haus zu wohnen. In meiner Wut drohe ich, die Polizei zu rufen. Und vielleicht, weil ich inzwischen selbst etwas benebelt bin, mache ich das dann auch wirklich. Als die Streife kommt, sitzen die Kiffer vermutlich schon wieder im Unterricht.
Frage: Hier lag offenbar eine Art Hausfriedensbruch vor; wahrscheinlich habe ich trotzdem überreagiert?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: Wie bereits beschrieben, sollte im Zweifelsfall immer der Notruf gewählt werden. Sollte sich eine Situation in der Zwischenzeit von selbst erledigt haben, so kann dieses auch gerne per Notruf mitgeteilt werden.
Osnabrück, später Abend am Wochenende: Im Mehrparteienhaus hört man von unten Gepolter und Geschrei. Möbel kippen, zweifellos findet hier gerade ein aggressiver Ehestreit statt. Plötzlich ruft die Frau um Hilfe. Wir haben Angst dazwischen zugehen, zögern aber auch mit einem Notruf. Als wir noch mit uns hadern, schreiten die Vermieter ein.
Frage: Wie geht man mit Konflikten um, wenn man die Beteiligten kennt? Welche Nachbarschaftskonflikte sind ein Fall für die 110, welche sollte man privat klären?
Das antwortet die Polizeidirektion Osnabrück: Auch hier gilt, im Zweifelsfall bitte die 110 wählen. Hier kann und will die Polizei keine pauschale Aussage treffen, welche Konflikte über Notruf gemeldet werden sollten und welche nicht, da jede Situation individuell zu bewerten ist.