Ärger um Dienstwohnung auf Langeoog Hat die Bürgermeisterin ihr Amt missbraucht?
Die Bürgermeisterin der Insel zieht in eine neue Dienstwohnung. Bei der Bewerbung um das neue Domizil setzte sie sich gegen drei Mitbewerber durch. Das sorgt für Ärger, die Kommunalaufsicht prüft.
Langeoog/Wittmund - Die Vergabe einer Dienstwohnung sorgt auf der Insel Langeoog für Unruhe und Ärger. „Das ist alles irgendwie unschön und gibt noch viel Zirkus“, findet etwa Peter Wettstein, Personalratsvorsitzender des Tourismus-Service Langeoog, eines Eigenbetriebs der Inselgemeinde. Auch der Ratsvorsitzende Gerrit Agena (Bürgerliste Langeoogers) spricht von Unruhe und einer gewissen Anspannung auf der Insel. Hintergrund ist ein Vorgang, der seinen Ursprung offenbar in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde hat. Und in der es um die Vergabe einer Dienstwohnung ging, deren Zuschlag dann Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) bekam.
Die Recherche zu diesem Vorfall, über den der Anzeiger für Harlingerland zuerst berichtete, gestaltet sich schwierig. Die Teilnehmer der Verwaltungsausschuss-Sitzung sind entweder nicht zu erreichen oder wollen nichts sagen, auch unter Hinweis auf die Amtsverschwiegenheitspflicht. Die kann auch für ehrenamtliche Ratsmitglieder in Kommunen wirksam werden. Klar ist aber: Das Thema ist nicht mehr auf die Insel beschränkt. Die Kommunalaufsicht beim Landkreis Wittmund ist eingebunden.
Die Sachlage
Am 12. Dezember vergangenen Jahres tagte der Verwaltungsausschuss der Inselgemeinde und auf der Tagesordnung stand auch die Neuvergabe einer Dienstwohnung. Das bestätigt die Kämmerin der Insel, Cornelia Balla. In diesem Fall geht es um ein kleines Haus, das etwas abseits des Inseldorfs auf dem Weg zum Hafen liegt. Dafür habe es vier Bewerber gegeben, so Balla, eine von ihnen Bürgermeisterin Heike Horn. Die habe auch den Zuschlag bekommen.
Dienstwohnungen sind für die Arbeitgeber auf den Inseln enorm wichtig, um Mitarbeiter unterzubringen. Wohnungen oder Häuser zum Dauerwohnen gibt es kaum, da mit dem Vermieten an Feriengäste deutlich mehr verdient werden kann. Entsprechend teuer sind auch die Mieten privater freier Wohnungen. Arbeitgeber bieten ihren Angestellten deshalb oft eigene Mitarbeiterwohnungen zu günstigeren Mieten an. Die Gemeinde Langeoog selbst hat nach Auskunft der Gemeindeverwaltung 70 eigene Dienstwohnungen, der durchschnittliche Quadratmeterpreis liegt demnach bei 8,50 Euro. Auch die Bürgermeisterin lebt seit ihrer Wahl 2019 in einer solchen Dienstwohnung. Das Haus am Weg zum Hafen war freigeworden, nachdem der dort lebende Mitarbeiter in den Ruhestand ging.
Die Kommunalaufsicht
Offenbar ist mit der Vergabe des Dienst-Hauses an die Bürgermeisterin nicht jedermann einverstanden. Es habe in dieser Angelegenheit beim Landkreis Wittmund eine Eingabe von einer Privatperson gegeben, sagt Kreissprecher Ralf Klöker. Die Kreisverwaltung hält sich in dieser Sache ansonsten aber sehr bedeckt.
Die Kommunalaufsicht beim Landkreis Wittmund prüfe die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Langeoog, heißt es auf Nachfrage lediglich. Dabei gehe es um die Vermietung einer gemeindeeigenen Immobilie auf der Insel. Die Gemeinde Langeoog sei bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, inzwischen liege die im Kreishaus auch vor. Diese Stellungnahme müsse nun bewertet werden.
Die Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Horn ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsausschuss und hat nach eigener Auskunft auch an der Sitzung am 12. Dezember teilgenommen; allerdings, wie sie auf Nachfrage schreibt, unter Abgabe des Vorsitzes, um die Beweggründe für ihre Bewerbung zu erläutern. An der Abstimmung über den Zuschlag habe sie selbstverständlich nicht teilgenommen. Den Wunsch nach einem Dienstwohnungswechsel begründet sie gegenüber unserer Zeitung damit, dass sie bisher „Tür an Tür und Wand an Wand mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ wohne. Das sei für alle Beteiligten manchmal schwierig.
„Da ich auch außerhalb des Rathauses, in den Abendstunden und am Wochenende um vertrauliche Gespräche – telefonisch und persönlich – gebeten werde, muss unter anderem der Datenschutz gewahrt werden können“, führt sie in ihrer Antwortmail weiter aus. Dass die Kommunalaufsicht aktiv geworden ist, beunruhigt Horn nicht. „Es ist ein ganz normaler verwaltungsrechtlicher Vorgang“, schreibt sie. In der Sache selbst biete der Beschluss des Verwaltungsausschusses auch keinen Anlass zur Beanstandung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, weil er trotz ihrer Anwesenheit rechtswirksam sei.