Berlin  Ab Mai günstig Bus und Bahn fahren: So kommen Sie an das 49-Euro-Ticket

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 27.01.2023 15:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Deutschlandticket kommt zum 1. Mai. Foto: imago images/aal.photo
Das Deutschlandticket kommt zum 1. Mai. Foto: imago images/aal.photo
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Nach langen Diskussionen um die Finanzierung gibt es nun eine Entscheidung: Das Deutschlandticket wird zum 1. Mai eingeführt. Alles, was Sie über das 49-Euro-Ticket wissen müssen.

Eigentlich sollten Fahrgäste längst mit dem Deutschlandticket unterwegs sein können. Doch erst jetzt haben sich Bund und Länder nach monatelangen Diskussionen auf einen Start des 49-Euro-Monatstickets zum 1. Mai geeinigt. „Das, was viele sich wünschen, wird zum 1. Mai Realität“, sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), am Freitag nach der Sitzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Die Einigung steht aber noch unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission dem 49-Euro-Ticket zustimmt. Das Vorhaben betrifft beihilferechtliche Fragen, die die Kommission derzeit überprüft.

Wir beantworten alle Fragen rund um das neue Nahverkehrsticket.

Verkaufsstart des bundesweiten Tickets für Busse und Bahnen im Regionalverkehr soll der 3. April werden. Es gilt dann ab dem 1. Mai 2023.

Kunden werden das Deutschlandticket zum Beispiel über die DB-Vertriebskanäle wie bahn.de und DB Navigator (App) sowie deutschlandweit in den DB-Reisezentren erwerben können. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das Deutschlandticket in ihren Vertriebskanälen verkaufen.

Anders als beim 9-Euro-Ticket, das man für jeden Monat einzeln kaufen konnte, gibt es das Deutschlandticket nur als monatlich kündbares Abo für 49 Euro.

Das Ticket wird bundesweit gültig sein und laut Deutscher Bahn deutschlandweite Fahrten „im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum“ ermöglichen. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.

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Keine Einigung kam über die Frage zustande, wie digital das Ticket zumindest am Anfang wird. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt ein ausschließlich digitales Ticket an. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen forderte zuletzt aber zumindest übergangsweise die Möglichkeit für Verkehrsverbünde, auch ein Papierticket ausstellen zu können. Nicht alle Verbünde verfügen demnach über die Möglichkeit, ein digitales Ticket anbieten zu können.

Laut Bundesregierung handelt es sich bei den 49 Euro um einen „Einführungspreis“. Spätere Preiserhöhungen sind also nicht ausgeschlossen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass es von 2024 an eine „Dynamisierung“ in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geben soll.

Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald die finalen Details zum Deutschlandticket bekannt sind.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten. 

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Die Bundesländer können auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten. Einzelne Länder planen dies bereits, etwa Bremen, Hessen oder das Saarland. Bundesweit hatten unter anderen der Paritätische Gesamtverband und der Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Sozialtarif gefordert, da arme Menschen nicht vom geplanten „Deutschlandticket“ profitierten.

Das wird vermutlich regional unterschiedlich geregelt werden.

Der Bund wird für das Deutschlandticket ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung stellen – die Länder haben zugesagt, sich in selber Höhe zu beteiligen. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen.

Hinzu kommen zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich, die der Bund den Ländern bereits ab 2022 bereitgestellt hat; diese werden jedes Jahr um drei Prozent erhöht. Über die weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel und des Deutschlandtickets für die Zeit ab 2025 wollen Bund und Länder Ende 2024 sprechen.

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