Unrat am Stapeler Moor  Kommt der Müllkippen-Pächter ungestraft davon?

| | 26.01.2023 17:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir uns auf der Müllhalde umgesehen. Archivfoto: Ortgies
Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir uns auf der Müllhalde umgesehen. Archivfoto: Ortgies
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In Leer läuft der Prozess gegen den Pächter der illegalen Müllkippe an einem Uplengener Naturschutzgebiet. Dass der Mann tatsächlich verurteilt wird, ist aber nicht sicher.

Leer/Uplengen - Am Amtsgericht Leer hat am Donnerstag der Strafprozess um die illegale Müllkippe am Naturschutzgebiet Stapeler Moor in Uplengen begonnen – und es ist nach dem ersten Prozesstag nicht sicher, dass der 61 Jahre alte Pächter des ehemaligen Torfwerks am Ende des Gerichtsverfahrens tatsächlich verurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft dem Mann das unerlaubte Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage vor, das laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Das Problem: Der Pächter war wegen des Betriebs der Müllhalde schon einmal verurteilt worden – und ist nur auf Bewährung nicht ins Gefängnis gekommen. Sollte es im aktuellen Prozess wieder zu einer Verurteilung kommen, könnte das schwere Folgen für den Mann haben.

Vor allem Altreifen lagern an der ehemaligen Torf-Fabrik und damit am Naturschutzgebiet. Archivfoto: Ortgies
Vor allem Altreifen lagern an der ehemaligen Torf-Fabrik und damit am Naturschutzgebiet. Archivfoto: Ortgies

Richterin Ulrike Andrees erklärte in der Verhandlung, dass es sich beim Betreiben einer illegalen Müllhalde um ein Dauerdelikt handele, das erst dann ende, wenn der „rechtswidrige Zustand“ aufgehoben sei. Bedeutet in diesem Fall: Erst, wenn der Müll entsorgt ist, ist die Tat tatsächlich beendet. Dass es in Uplengen eine illegale Müllkippe gebe, sei unstrittig, so die Juristin. Das ließe sich auch gar nicht abstreiten: Es existieren unzählige Fotos des Mülls, erst am Verhandlungstag war ein Mitarbeiter des Emder Gewerbeaufsichtsamtes wieder vor Ort gewesen. Unsere Redaktion hatte sich den Schandfleck am Stapeler Moor, der vor allem tonnenweise Altreifen umfasst, im vergangenen Oktober angeschaut. Die Crux an der Sache, sagte Andrees, sei vielmehr, ob es sich weiterhin um ein rechtssicher beweisbares Betreiben handele.

Georgier sollten Reifen abholen, hieß es

Rechtsanwalt Michael Schmidt baut die Verteidigung seines Mandanten darauf auf, dass eben kein Betreiben vorliege. Vielmehr tue sein Mandant alles dafür, um den Müll loszuwerden: Zweimal habe er Sperrmüll abholen lassen, und auch anderweitig sei seit der letzten Verurteilung schon einiges an Schrott entsorgt worden. Zuletzt habe es aber Probleme mit dem Landkreis Leer gegeben – der habe sich geweigert, weiteren Sperrmüll abzuholen, weil sein Mandant nicht mehr an der Anschrift der Müllkippe, sondern etwa zwei Kilometer entfernt gemeldet sei. Vor allem betonten er und der Angeklagte aber mehrmals, dass der Müll auf der Halde überwiegend gar nicht von ihm selbst stamme: Stattdessen legten Fremde ohne dessen Zustimmung immer wieder Unrat auf dem als Müllkippe bekannten Grundstück ab. Da könne er gar nichts für.

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Mitarbeiter von Polizei und Gewerbeaufsicht sagten im Zeugenstand tatsächlich aus, dass sie nicht sicher sagen könnten, dass der Angeklagte den Müll bewusst annehme. Es sei denkbar, dass Fremde ihren Unrat dort abkippten. Auf die Frage der Richterin, ob denn inzwischen erkennbar sei, dass der Unrat weniger werde, konnten sie ebenfalls keine verlässliche Auskunft geben: Die Müllberge seien so groß, dass es erst einmal gar nicht auffalle, wenn sich da etwas reduziere. Nur der Bereich an der Straße, gewissermaßen die Auffahrt, die sei inzwischen aufgeräumter, sagte ein Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht. Einig waren sich er und der Polizist allerdings darin, dass sich an den tonnenweise Altreifen nichts geändert habe. Laut Schmidt hatten früher Georgier die Reifen abgeholt, nach den Polizeikontrollen das aber gelassen.

„Noch mehr Reifen, noch mehr Reifen und noch mehr Reifen“

Beim Betrachten der Fotos, die Polizeibeamte auch aus einem Hubschrauber heraus gemacht hatten, merkte Richterin Andrees an: „Noch mehr Reifen, noch mehr Reifen und noch mehr Reifen.“ Dem Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht zufolge nimmt der Landkreis Leer auf der Deponie in Breinermoor durchaus Altreifen an – allerdings sei das zuzahlungspflichtig. Philipp Koenen, Pressesprecher des Landkreises Leer, hatte im Oktober 2021 der Redaktion mitgeteilt, dass für Gewerbebetriebe pro Tonne rund 260 Euro netto anfielen. „Für jemanden, der nur vom Bürgergeld lebt, ist das nicht so leicht zu stemmen“, sagte Rechtsanwalt Schmidt. Außerdem habe sein Mandant keinen Führerschein und sei darauf angewiesen, dass Freunde ihn führen. Einer seiner Bekannten sagte bei Gericht aus: Zweimal habe er ihm mit dem Sperrmüll geholfen.

Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir uns auf der Müllhalde umgesehen. Archivfoto: Ortgies
Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir uns auf der Müllhalde umgesehen. Archivfoto: Ortgies

Richterin Andrees erklärte, dass es für ein Betreiben nicht zwingend sei, dass der Müllberg größer werde, sondern ein Betreiben auch bei der reinen Nutzung der Müllkippe angenommen werden könne. Schmidt betonte allerdings, dass sein Mandant das Grundstück zwar zweimal täglich betrete – aber nur, um seine mehr als 60 Tiere, darunter Katzen und Puten, zu versorgen. Fakt ist: Die aktuelle Beweislage reicht dem Gericht nicht aus. Beim nächsten Termin – 6. Februar ab 10 Uhr – sollen nun zwei weitere Polizeibeamte gehört werden. Unter anderem will Andrees wissen, ob der Angeklagte mal Anzeige erstattet habe – das wäre ja nicht unlogisch, wenn Fremde ständig Müll auf dessen Grundstück ablüden. Außerdem soll der Kreis Leer dazu befragt werden, ob der Mann tatsächlich bemüht sei, den Unrat zu entsorgen.

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