Hamburg  Kind schon volljährig: So bekommen Sie trotzdem Kindergeld

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 26.01.2023 12:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Kindergeld ab 18 Jahren: Stimmen die Voraussetzungen, gibt es auch für volljährige Kinder jeden Monat 250 Euro. Foto: imago images/Lobeca
Kindergeld ab 18 Jahren: Stimmen die Voraussetzungen, gibt es auch für volljährige Kinder jeden Monat 250 Euro. Foto: imago images/Lobeca
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250 Euro Kindergeld pro Kind und Monat gibt es seit Anfang des Jahres. Wenn die Voraussetzungen stimmen, gibt es die Förderung auch nach dem 18. Geburtstag.

Eltern bekommen bis zum 18. Geburtstag ihrer Kinder ohne Probleme Kindergeld. Nach dem 18. Geburtstag muss das Kinder­geld bei der Familienkasse beantragt werden. Dann gibt es die Förderung regel­mäßig bis zum Ende der ersten Ausbildung – wie Lehre, Schule, Studium oder sich zwischen zwei Ausbildungs­abschnitten – und bis maximal zum 25. Lebens­jahr. 

Das Verbraucherportal „Stiftung Warentest“ hat in einer Grafik grob veranschaulicht, unter welchen Voraussetzungen Eltern Kindergeld für ihre volljährigen Kinder bekommen:

Dazu kommen verschiedene weitere Voraussetzungen. Zum Beispiel: Findet das Kind nach der Schule keinen Ausbildungsplatz, muss die Familienkasse weiter Kindergeld zahlen – wenn nachweisbar ist, dass sich das Kind ernsthaft und bei vielen Unternehmen um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Auch wenn das Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, kann es die Förderung geben.

Außerdem gibt es Kindergeld für die Zeit eines Praktikums, das zur Berufs­ausbildung gehört. Geht das Kind für ein Praktikum oder als Au-pair ins Ausland, gibt es die Förderung, wenn die jungen Erwachsenen in dieser Zeit einen Sprachkurs mit mindestens zehn Stunden pro Woche absolvieren. Die jeweiligen Familienkassen können Eltern bei individuellen Fragen beraten.

Statt des Kinder­geldes können Eltern über das Finanz­amt die Kinder­frei­beträge berück­sichtigen lassen. Das senkt die Steuerlast. Das Finanz­amt prüft bei der Steuererklärung auto­matisch, welche Entlastung die günstigste für die Steuerzaheler ist.

Perspektivisch soll das Kindergeld in Deutschland von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) strebt für Herbst 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf an.

Lesen Sie auch: „Höchste Priorität“ – SPD und Grüne pochen auf Kindergrundsicherung

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