Der Ärger mit der Grundsteuer  Säumigen Hauseigentümern drohen Zwangsgelder

Gabriele Boschbach
|
Von Gabriele Boschbach
| 23.01.2023 13:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bis die Eigentümer einen Grundsteuerwertbescheid aufgrund der neuen Daten bekommen, wird noch viel Zeit vergehen. Foto: Büttner/dpa
Bis die Eigentümer einen Grundsteuerwertbescheid aufgrund der neuen Daten bekommen, wird noch viel Zeit vergehen. Foto: Büttner/dpa
Artikel teilen:

Auch eine Woche vor Abgabefrist haben in Ostfriesland nur etwas mehr als die Hälfte der Grundbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die Finanzämter reagieren darauf zunächst gelassen.

Landkreis Aurich - Wenn sich Eigentümer von Immobilien in diesen Tagen verschämt die Frage zuhauchen „Hast du schon?“, weiß jeder, worum es geht: um die Abgabe der Grundsteuererklärung. Im Schnitt wird auch Ende Januar jeder Dritte den Kopf schütteln. Der Rücklauf der Formulare erfolgt mehr als zögerlich. Da unterscheiden sich die Wohnungs- und Hauseigentümer in Ostfriesland nicht von denen im Rest der Republik. Laut einer Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ist bundesweit erst die Hälfte aller erwarteten Erklärungen eingegangen. Die Abgabefrist endet am 31. Januar.

Was und warum

Darum geht es: Vor Ablauf der Frist sieht es mit dem Rücklauf der Grundsteuererklärungen mau aus.

Vor allem interessant für: Eigentümer, die immer noch mit der Materie ringen

Deshalb berichten wir: Vor ein paar Wochen hatte die Redaktion den Rücklauf schon mal abgefragt und war überrascht wegen des negativen Ergebnis. Jetzt wollte sie erfahren, wie sich die Angelegenheit entwickelt hat.

Die Autorin erreichen Sie unter: g.boschbach@zgo.de

Auch zwei Wochen vor der Abgabefrist fehlten noch im Schnitt 40 Prozent der Formulare. Das hat eine Abfrage der Redaktion in den drei ostfriesischen Finanzamtsbezirken ergeben. Im Bezirk Emden-Norden müssen 88.123 Grundstücke neu ausgemessen und bewertet werden. Im Fachjargon ist die Rede von wirtschaftlichen Einheiten. Es handelt sich um bebaute und unbebaute Grundstücke sowie um Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. „Bisher sind 48.807 Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht einer Quote von rund 55 Prozent“, sagt Silke Fitz. Die Sachgebietsleiterin für die Grundbesitzstelle betont, dass der Eingang der Erklärungen in den letzten Tagen spürbar angestiegen sei. Dennoch ist sie vorsichtig mit Prognosen: „Wie viele Erklärungen mit Ablauf der Abgabefrist am 31. Januar tatsächlich vorliegen, kann man noch nicht abschätzen.“ Achselzucken herrscht auch in anderen Finanzämtern in Ostfriesland vor. Niemand könne in die Glaskugel schauen, hieß es auf Anfrage.

Zunächst kommt eine Erinnerung

Was passiert mit denjenigen, die säumig sind? Mit welchen Zwangsgeldern müssen sie rechnen? Bislang war immer von einem Verspätungszuschlag in Höhe von mindestens 25 Euro im Monat die Rede sowie von einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro. Doch von diesen harten Bandagen haben die Behörden im ersten Schritt Abstand genommen. Silke Fitz sagte, dass die säumigen Grundstückseigentümer zunächst ein Erinnerungsschreiben erhielten. Wann das im Briefkasten liege und welche neuen Fristen dann gesetzt würden, stehe noch nicht fest. Klar ist: Auf automatisch generierte Säumniszuschläge verzichte man zunächst. Die könnten erhoben werden, wenn die Eigentümer auch auf die Erinnerung nicht reagieren und die Ämter den Eindruck erhalten, dass gar keine Erklärung abgegeben wird.

„Wenn in einzelnen Fällen die Erklärungsabgabe nicht vollständig bis zum 31. Januar gelingt, werden die Finanzämter in Niedersachsen von den ihnen zur Verfügung stehenden Durchsetzungs- und Zwangsmitteln keinesfalls über Gebühr oder unangemessenen Gebrauch machen“, versichert Kathrin Lüdemann vom Finanzamt Leer. Auch im Februar werde es noch möglich sein, über das Elster-Portal Grundsteuererklärungen einzureichen. Kurios: In etlichen Bundesländern, darunter Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein, ist noch gar nicht klar, in welcher Mahnstufe Verspätungszuschläge fällig werden. Die letzte Möglichkeit der Behörden ist die Schätzung eines Grundstücks. Eine Variante, die als sehr unvorteilhaft gilt, weil der Eigentümer dabei meist draufzahlt.

Hotline bietet Unterstützung

Finanzexperten raten ganz dringend dazu, die Formulare innerhalb der Frist abzugeben. Das hat unter anderem den Vorteil, dass man noch bis zum 31. Januar die Unterstützung in Anspruch nehmen kann, die von den Finanzämtern gewährt wird. So steht etwa in Aurich unter der Telefonnummer 04941/175954 eine Hotline zur Verfügung, und zwar montags, dienstags, donnerstags von 8 Uhr bis 15 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Silke Fitz ermutigt die Eigentümer zum berühmten ersten Schritt: „Erfahrungen aus den letzten Monaten haben gezeigt, dass dann vielfach die Aussage kam ,Ach, mehr Angaben braucht ihr nicht? Hätte ich das früher gewusst, dann hätte ich mir nicht so viele Gedanken gemacht.‘“ Bei Detailfragen zu den Deklarationen von Grund und Boden rät Kathrin Lüdemann dazu, die Seite des Landesamtes für Steuern in Niedersachsen zu besuchen (www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer). Alle Zweifelsfragen würden dort beantwortet. Um Grundstückseigentümern weitere Hilfe zu gewähren, gebe es im Netz zudem Videos mit Ausfüllhilfen. „Es ist davon abzuraten, sich über Suchmaschinen im Internet Informationen einzuholen, da diese Angaben oft nicht auf das niedersächsische Flächen-Lage Modell passen“, sagte Kathrin Lüdemann.

Viele Finanzämter haben direkt vor Ort ein Informationsterminal eingerichtet. Doch Obacht: Die Grundbesitzstelle des Finanzamts Emden-Norden gibt es ausschließlich am Standort Norden. In Emden ist die Grundbesitzstelle nur am Donnerstag zeitlich befristet erreichbar. Wer sich online schlau machen will, kann das unter , www.elster.de, oder unter www.grundsteuerreform.de machen.

Ähnliche Artikel