Schöffenwahl 2023 Sie können Täter ins Gefängnis bringen
Es ist eine große Verantwortung, die ehrenamtliche Richter bei Schöffengerichten tragen. Zwei Auricher erzählen, wie diese Aufgabe ihre Sicht auf Urteile verändert hat.
Aurich - „Wir müssen uns bewusst machen, was die Strafe für den jungen Menschen bedeutet, den wir verurteilen“, sagt Jan-Hendrik Gastmann aus Aurich. Seit er als Schöffe das einzige Jugendgefängnis Niedersachsens in Hameln besucht hat, ist ihm das noch klarer geworden. „Es war härter, als ich es mir für junge Menschen vorgestellt habe“, sagt er. Eine kalte, kleine Zelle, in der alles fehlt, was man von zu Hause kennt. Viel Metall. „Dort zu sein ist eine echte Strafe, das muss man ganz einfach sagen.“
Was und warum
Darum geht es: Ganz Deutschland ist auf der Suche nach neuen Schöffen für die nächsten fünf Jahre. Zwei Jugendschöffen aus Aurich erzählen von ihrer Aufgabe und was die Neuen erwartet.
Vor allem interessant für: Menschen, die einen tieferen Einblick in die Rechtsprechung in Deutschland bekommen möchten und wissen wollen, was sie selbst dazu beisteuern können
Deshalb berichten wir: Die Kommunen haben die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für das Erwachsenenstrafgericht vorzulegen. In der Redaktion kommen deshalb viele Aufrufe aus dem ganzen Verbreitungsgebiet an.
Die Autorin erreichen Sie unter: n.boening@zgo.de
Jan-Hendrik Gastmann und seine Kollegin Karin Harms sitzen im Büro von Jugendrichterin Maren Hohensee im Amtsgericht Aurich. Sie haben die Seiten gewechselt. Nein, die beiden Jugendschöffen waren vorher keine Straftäter. Als ehemalige Leiterin des Auricher Jugendkommissariats und aktiver Jugendpfleger beim Landkreis Aurich sahen sie vor ihrem Start als ehrenamtliche Richter die Gerichtsurteile aber aus einem anderen Blickwinkel. Harms aus der Sicht der Polizei, die mit viel Aufwand Beweise für die Schuld der Angeklagten sammelt. Gastmann aus der Sicht der betroffenen Jugendlichen. Jetzt müssen beide selbst mit entscheiden, ob ein Täter schuldig ist, ob und wie lange er für seine Tat ins Gefängnis gehen muss – das verändert alles.
Natürlicher Menschenverstand hilft bei der Aufgabe
Karin Harms ist seit 2019 als Jugendschöffin dabei, Jan-Hendrik Gastmann schon fünf Jahre länger und bereits in der zweiten Wahlperiode. Noch vor ein paar Jahren wäre jetzt für ihn Schluss gewesen, aber inzwischen ist die Dauer des Amtes nicht mehr zeitlich begrenzt. Schöffen zu finden, ist nicht mehr so einfach. Beide wollen weitermachen und sich erneut bewerben. Jetzt werden Schöffen gesucht, die ab Januar 2024 für die nächsten fünf Jahre an der Seite der Strafrichter Recht sprechen möchten. Für Karin Harms wird es die letzte Wahlperiode, Schöffen dürfen bei Beginn ihrer „Dienstzeit“ nicht älter als 69 Jahre sein. Harms ist 67.
Neue Schöffen bekommen beim Start ein Einführungsseminar. Rechtliches Wissen müssen sie nicht mitbringen. „Es geht eher darum, den natürlichen Menschenverstand zu nutzen“, sagt Harms. „Wir müssen uns bewusst machen, dass wir als Vertreter des Volkes sprechen.“ Harms kann als ehemalige Polizistin ihre Berufserfahrung für die Sicht auf die verhandelten Fälle nutzen. Sie weiß, welche Mittel und Wege es gibt, Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen. Notwendig ist das Wissen nicht, betont Harms – aber ihr hilft es.
Reichen die Beweise für eine Verurteilung?
In Deutschland sitzen etwa 60.000 Schöffen wie Harms und Gastmann als Haupt- und Nebenschöffen mit am Richtertisch. Sie sollen das Vertrauen in die Justiz stärken. Schöffengerichte sind Strafgerichte, die sich „um die schweren Fälle“ kümmern, sagt Maren Hohensee. Beim Erwachsenenschöffengericht geht es um eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren. Bei Jugendlichen sind Schöffen immer dabei, wenn eine Jugendstrafe droht.
Für die Laienrichter geht es darum, in der Verhandlung einen Eindruck von der Situation zu bekommen: War der Angeklagte wirklich der Täter? Welche Beweise liegen vor? Reichen sie aus, um den Angeklagten zu verurteilen? Karin Harms stellt sich vor allem eine Frage: „Wie weit kann ich eine Verurteilung vor mir selbst verantworten?“ Die Antwort darauf muss sie in der Verhandlung finden. Sie achtet auf Details, bewertet, wie glaubwürdig die Aussagen klingen. Das ist der erste Schritt, sagt Hohensee. Der zweite Schritt ist eine Antwort auf die Frage, wie hart die Strafe ausfallen muss. Auch dabei entscheiden die Schöffen mit.
Viele wünschen sich härtere Strafen
Nach der Verhandlung sowie den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt wird diskutiert. Schuldig, oder nicht? Wenn ja – wie hoch soll die Strafe sein? Dabei können die Schöffen die Richterin überstimmen. Für Maren Hohensee sind Laienrichter eine große Hilfe, die Gedanken zu ordnen. „Manchmal weiß ich nicht, wie ich eine Situation einschätzen soll und sage das auch ganz deutlich“, sagt die Richterin. Gerade wenn die Schuldfrage schwer zu beantworten ist, sei es wichtig zu diskutieren. „Manchmal legen die Schöffen auch den Finger in die Wunde und zeigen, wo es noch Klärungsbedarf gibt.“ Das ist wertvoll: „Gemeinsam kommen wir zu einer guten Lösung.“
„Überall wird geschimpft, dass die Strafen nicht hart genug sind“, sagt Gastmann. „Wer auf der anderen Seite steht, merkt plötzlich, was alles hinter diesen Entscheidungen steckt.“ Jugendrichterin Maren Hohensee hat Erfahrungen mit Hardlinern. Manche Schöffen treten an, weil sie sich härtere Strafen für Täter wünschen. „Das ist ein legitimer Wunsch“, sagt sie: „Es ist aber etwas anderes, ob man das am Stammtisch fordert oder ob ein Schöffe am Richtertisch die Verantwortung für eine solche Entscheidung tragen muss.“ Es sei ein großer Schritt, einen Menschen ins Gefängnis zu schicken. Hohensee: „Dann ist es plötzlich nicht mehr dieser furchtbare Verbrecher, der eine harte Strafe verdient hat – es gibt immer Nuancen.“
Manche Fälle gehen an die Nieren
Im Jugendstrafrecht gilt in Deutschland der Erziehungsgedanke. „Es geht darum, was für diesen Jugendlichen genau in diesem Moment richtig ist, damit er keine weiteren Straftaten begeht“, sagt Hohensee. Das ist der Satz, der über allem steht – für manche Jugendlichen bleibt am Ende trotzdem nur das Jugendgefängnis, aber dafür muss schon viel passieren. Unter den Fällen sind manchmal welche, bei denen die Opfer und die Taten zu Herzen gehen. „Schlimm ist auch, unter welchen Bedingungen manche Täter groß werden“, sagt Hohensee. Die Schöffen nicken.
Ungeliebt, herumgestoßen, ohne feste Bezugsperson und faire Chance. „Man wird zum Täter, man wird nicht als Täter geboren“, sagt die Richterin. Für den Austausch über solche Erfahrungen gibt es den Schöffenstammtisch. Darüber hinaus bietet der Schöffenverein Hilfe und Fortbildungen an. Und wie verlaufen die Treffen mit verurteilten Straftätern im Alltag? Alle schütteln den Kopf – schlechte Erfahrungen haben sie nicht gemacht. „Die meisten Täter haben kein Rachebedürfnis“, sagt Hohensee. „Sie sehen schon, dass wir ihnen über diese Zeit helfen wollen.“
Die Bewerbungen für die nächsten fünf Jahre laufen
Harms und Gastmann sind ein Jahr lang gemeinsam im Einsatz, dann wechseln die Paare. Wann sie Verhandlungstage haben, steht schon lange fest, bevor überhaupt bekannt ist, welcher Fall verhandelt wird. Es sind acht bis neun Termine im Jahr, wenn eine Verhandlung an einem Tag durch ist. Das ist beim Jugendschöffengericht üblich. Selten ziehen sich Verhandlungen über mehrere Tage, wie es am Landgericht öfter passieren kann. Für die Zeit auf der Richterbank muss der Arbeitgeber die Schöffen freistellen. Es gibt einen gedeckelten Verdienstausfall, den Rest muss der Arbeitgeber dazu schießen. Für den Dienst an der Allgemeinheit.
Wer wie Harms und Gastmann Jugendschöffe werden möchte, kann sich beim Jugendamt des Landkreises bewerben. Die Bewerbungen zum Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht werden in den Kommunen gesammelt. Für jugendliche Straftäter müssen 100 Personen zur Auswahl stehen. Bei den Schöffen für die Erwachsenen werden insgesamt 206 Bewerber gesucht (170 aus Aurich, neun aus Großefehn, sieben aus Ihlow, zwölf aus Südbrookmerland und acht aus Wiesmoor). Die Erwachsenenschöffenlisten werden von den Stadt- und Gemeinderäten abgesegnet, die für das Jugendgericht vom Jugendhilfeausschuss. Im Anschluss werden sie öffentlich ausgelegt, so dass jeder sie einsehen und Einspruch einlegen kann.
Am Ende entscheidet der Schöffen-Wahlausschuss. Der bekommt die Listen mit den Namen. Als Vorsitzende spricht Hohensee Empfehlungen aus. Sagt, dass sie als Jugendschöffen so viele Frauen wie Männer braucht, auch gerne jüngere. Empfiehlt die erfahrenen Schöffen, die sich bewährt haben: „Es müssen keine Schöffen sein, mit denen ich gut klarkomme – wichtig ist, dass sie andere Sichtweisen mitbringen. Erkenntnis entsteht auch durch Reibung“, sagt Hohensee. Vielleicht sind auch Karin Harms und Jan-Hendrik Gastmann wieder dabei. Sie würden sich freuen. Die Aufgabe ist für sie eine Herzensangelegenheit.
Rademacher-Jelten bleibt in Untersuchungshaft
Sieben Tage nach Diebstahl vor Gericht
Emderin engagiert sich ehrenamtlich als Richterin