Verlängerung der Notverordnung  Emder Kitas finden keine Fachkräfte

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 17.01.2023 16:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Land Niedersachsen erleichtert weiterhin die Aufnahme ukrainischer Kinder in hiesigen Kitas. DPA-Symbolfoto: Gollnow
Das Land Niedersachsen erleichtert weiterhin die Aufnahme ukrainischer Kinder in hiesigen Kitas. DPA-Symbolfoto: Gollnow
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Landesweit wurde die Kita-Notverordnung für ukrainische Kinder verlängert. Die Stadt Emden muss aufgrund Fachkräftemangels kreativ werden.

Emden - Die Nordseehalle wird, zumindest vorübergehend, wieder von der Geflüchteten-Unterkunft zur Veranstaltungshalle. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin Menschen aus der Ukraine nach Emden kommen und hier Unterschlupf suchen. Darunter sind auch viele Kinder, die in Kitas untergebracht werden müssen. Aufgrund dieser anhaltenden Situation hat die Landesregierung bereits im Dezember die sogenannte Kita-Notverordnung verlängert. Was bedeutet das für Emden?

Die Notverordnung regelt die flexible Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten. Sie gilt zunächst bis Ende Juli. Damit bleiben Ausnahmen unter anderem bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung und der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten vorerst bestehen.

Besonderheit „Emder Modell“

Grundsätzlich, das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der FDP im Stadtrat hervor, hat die Notverordnung „keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“. Eine zusätzliche Belastung der Einrichtungen habe bislang vermieden werden können. Allerdings ist die Situation auch nicht absolut rosig.

In der Stadt wird das sogenannte „Emder Modell“ verfolgt, bei dem Kitas die Möglichkeit haben, in den Ganztags- und verlängerten Vormittagsgruppen die Gruppengröße von genehmigten 25 Kindern auf 22 Kinder zu reduzieren. Hier greift grundsätzlich eine der Regelungen der Kita-Notverordnung, nämlich die Aufnahme eines 26. beziehungsweise 23. Kindes („+1-Kind-Regelung“). „Die freien Träger und Kitas wurden gebeten, auf freiwilliger Basis vom ,Emder Modell’ abzuweichen und zumindest ein 23. Kind (vorrangig Vorschulkinder) aufzunehmen“, so die Stadt. Dieser Bitte seien „bisher leider lediglich vier Kitas gefolgt“. Insgesamt konnten zehn ukrainische Kinder in den Emder Kitas regulär integriert werden, davon vier Vorschulkinder als zusätzliches Kind.

Stadt bemängelt mangelnde Planungssicherheit

Sobald ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, besitzen Kinder in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – das gilt auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine oder anderen Staaten. Das betont das Land in der Erklärung zur Notverordnung. Ein Problem: Es handelt sich eben nur um eine Notverordnung, die zeitlich begrenzt ist. „Die Notverordnung des Landes wurde bis jetzt immer nur für ein halbes Jahr verlängert“, erklärt die Stadtverwaltung. Das mache die Gewinnung von Personal schwierig „und gibt keine Planungssicherheit“.

Damit die Kitas vor diesem Hintergrund nicht noch zusätzlich belastet werden, hat die Stadt Emden noch weitere Maßnahmen getroffen. Im Gemeindehaus Rote Mühle der Ev.-ref. Kirche wurde eine zusätzliche Gruppe zur Aufnahme ukrainischer Kinder – und auch anderer Kinder, die eines Platzes bedurften – eingerichtet. „Diese Gruppe ist rechtlich eine Außenstelle des Kindergartens Am Burgplatz in Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Emden“, so die Verwaltung. Hier werden inzwischen 17 Kinder betreut, davon zwölf ukrainischer Herkunft.

Weitere Maßnahmen sind geplant

Eine weitere Gruppe ist laut Verwaltung im Gemeindehaus St. Walburga als Außenstelle der städtischen Kita Barenburg geplant. Diese „konnte aber bis jetzt nicht eröffnet werden, da das erforderliche Fachpersonal nicht eingestellt werden konnte“. Außerdem gebe es weitere Überlegungen und Ideen, die gerade geprüft werden. So könnte beispielsweise eine Eltern-Kind-Gruppe mit vorhandenem Personal „im Anschluss an die normale Betreuungszeit einer städtischen Kita“ eingerichtet werden.

Im Rahmen der „Richtlinie Qualität“ seien die Kitas bereits mit Zusatzkräften ausgestattet worden, beantwortet die Stadt die FDP-Frage, ob die Kitas (temporär) mit weiterem Personal ausgestattet werden sollen. „Der Einsatz einer dritten Fachkraft im Kindergarten, so wie in den Krippen bereits umgesetzt, wurde bisher gesetzlich nicht verankert“, betont die Stadt. Sollte dies geschehen, „würde es die freien Träger und die Kommunen vor große Herausforderungen stellen, diese Stellen mit Fachpersonal zu besetzen“. Es sei bereits schwierig, die regulären Stellen zu besetzen.

Land will Fachkräftemangel bekämpfen

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurde durch das Land die „vergütete Ausbildung“ eingeführt, erklärt die Stadt. Hier gibt es finanzielle Beihilfen. „Die freien Träger und Kitas wurden über diese Möglichkeit informiert. In Kooperation mit der BBS I erfolgte eine Vorbereitung des Verfahrens.“

Zur Abfederung erlaubt das Land in der Notverordnung auch die Beschäftigung von einer „anderen geeigneten“ Person pro Kita-Gruppe. Als „andere geeignete Personen“ würden „Personen bezeichnet, die von den Kita-Leitungen als kompetent eingeschätzt werden, weil sie persönlich bekannt sind oder der persönliche Werdegang und das Erscheinungsbild und Auftreten den positiven Umgang mit Kindern vermuten lässt“, so die Stadt. In jedem Fall sei die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses Voraussetzung für eine Beschäftigung.

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