Osnabrück Grundsteuererklärung falsch ausgefüllt: Was Eigentümer dann tun können
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Foto: IMAGO IMAGES/U. J. Alexander
Wer bei der Grundsteuererklärung nicht aufpasst, zahlt zu viel oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Was also tun, wenn Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken sich beim Ausfüllen vertan haben?
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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