Osnabrück  Grundsteuererklärung falsch ausgefüllt: Was Eigentümer dann tun können

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 11.01.2023 11:42 Uhr | 0 Kommentare
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Foto: IMAGO IMAGES/U. J. Alexander
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Foto: IMAGO IMAGES/U. J. Alexander
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Wer bei der Grundsteuererklärung nicht aufpasst, zahlt zu viel oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Was also tun, wenn Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken sich beim Ausfüllen vertan haben?

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