Spurwechsel bei 130 km/h  Autonomes Fahren steht vor nächstem großen Schritt

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 03.01.2023 11:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wenn der Drive Pilot angeschaltet ist, darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Dinge tun, als auf die Straße zu schauen. Foto: Mercedes-Benz Group
Wenn der Drive Pilot angeschaltet ist, darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Dinge tun, als auf die Straße zu schauen. Foto: Mercedes-Benz Group
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Vielleicht schon ab diesem Monat dürfen Spezialautos bis Tempo 130 selbstständig fahren und Spuren wechseln. Indes gibt es 55 Millionen Euro weiteres Forschungsgeld.

Ostfriesland/Berlin - Wer einen Oberklasse-Mercedes der neuesten Generation fährt, kann sich jetzt ein Stück mehr freuen. Der in der S-Klasse und dem EQS verfügbare Drive Pilot (Fahrpilot) darf vielleicht noch in diesem Monat auf bis zu 130 Stundenkilometern beschleunigen und die Fahrspuren wechseln – während die Person am Steuer nicht auf die Straße schauen braucht. Das geht jetzt aus einer beantworteten Anfrage unserer Zeitung ans Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hervor, die wir vor Wochen für einen anderen Bericht gestellt hatten.

Was und warum

Darum geht es: um die Entwicklung des automatisierten Fahrens

Vor allem interessant für: Autofahrer und alle, die sich für die Zukunft des Kraftverkehrs interessieren

Deshalb berichten wir: Wir hatten vor Kurzem über die Entwicklung des autonomen Fahrens mit ostfriesischer „Brille“ berichtet. Eine Rückmeldung für den Artikel stand bis zur Veröffentlichung aber noch aus. Nun kam sie an.

Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de

Beim Drive Pilot handelt es sich um das bislang einzige serienmäßig verbaute Spurhaltesystem weltweit, das eine Stufe-3-Zulassung fürs automatisierte Fahren bekommen hat. Insgesamt gibt es fünf Kategorien. Das hatte kürzlich Prof. Dr. Carsten Koch unserer Zeitung erklärt. Er lehrt seit mehr als zehn Jahren technische Informatik an der Hochschule in Emden und war schon an verschiedenen Forschungsarbeiten zum automatisierten Fahren beteiligt.

Ministerium begrüßt Shuttle für den ländlichen Raum

Erlaubt ist es mit diesem Drive Pilot bisher, sich mit maximal 60 Stundenkilometern fahren zu lassen, aber nur bei stockendem Verkehr auf der Autobahn. Auf die Erhöhung auf Tempo 130 hatte sich schon vor einem halben Jahr das internationale Experten-Gremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der UNO-Wirtschaftskommission (UNECE) geeinigt. Dem dazugehörigen Abkommen gehören mehr als 50 Länder auf der ganzen Welt an, unter anderem die EU-Staaten. Wie die Verkehrsministeriums-Sprecherin jetzt auf Nachfrage weiter mitteilt, gilt die 130er-Genehmigung für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1. M1 umfasst für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. N1 sind Güterfahrzeuge mit höchstens 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

Um die Forschung voranzutreiben, gibt es laut dem Ministerium bereits seit dem Jahr 2016 Fördermittel, die auch den ländlichen Raum berücksichtigen sollen. „Gerade dort können autonome Shuttlefahrzeuge zu Verbesserungen der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger beitragen, indem flexible, bedarfsgerechte Anbindungen ermöglicht werden, etwa in Ergänzung zum bestehenden ÖPNV“, so die Sprecherin weiter.

Zu wenig Fördergeld für zu viele Forschungs-Anträge

Damit reagiert sie auf die Idee von Ortskümmerer Heinrich Hallwaß aus Hinte-Abbingwehr. Der frühere Mitarbeiter des Emder Volkswagenwerkes hatte sich Chancen für eine Versuchsstrecke für autonomes Fahren ausgerechnet, die bei seinem früheren Arbeitgeber beginnen könnte und womöglich durch den Landkreis Aurich führt – auch vor dem Hintergrund der in Südbrookmerland geplanten Zentralklinik. Für die Realisierung schlug Hallwaß vor, sich über die Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ (AVFÖV) des Bundesverkehrsministeriums Geld für so ein Forschungsvorhaben zu besorgen.

Allerdings teilt das Ministerium jetzt ebenso mit, dass die Einreichfrist für das Programm abgelaufen ist und der Aufruf „vielfach überzeichnet“ ist. Die insgesamt etwa 55 Millionen Euro Fördergeld reichen also nicht aus, um alle Anträge zu bewilligen. „Ob es im Rahmen dieser Förderrichtlinie weitere Förderaufrufe geben wird, ist noch in der Prüfung. Der Fokus liegt derzeit darauf, die ersten Forschungsvorhaben zu bewilligen.“

Das Ministerium schreibt außerdem davon, dass autonome Shuttlefahrzeuge zwar die Mobilität in ländlichen Gegenden verbessern könnten – nicht aber, dass sie es in den nächsten Jahren auch werden. Auch die für den Bereich autonomes Fahren zuständige VW-Tochter machte neulich auf Nachfrage wenig Hoffnung. Man werde sich bei der Entwicklung bis auf Weiteres auf die Großstädte und deren Vorstädte konzentrieren, wo das Verkehrsaufkommen hoch und die Fahrzeuge besonders wirtschaftlich seien, hieß es.

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