Ukraine-Krieg  Geflüchtete sollen gehen – Leeraner Amt bleibt Antworten schuldig

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 27.12.2022 10:33 Uhr | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein Foto, das die Deutsche Presse-Agentur an Heiligabend aus Charkiw geliefert hat – der ukrainischen Stadt, in welcher der nach Weener geflüchtete Abdoul Rahimi Diallo studiert hat. Die Leeraner Kreisverwaltung hat ihn aus Deutschland ausgewiesen, aber das Verfahren wenige Tage vor der Ausreisepflicht ausgesetzt. Foto: Maloletka/AP/dpa
Ein Foto, das die Deutsche Presse-Agentur an Heiligabend aus Charkiw geliefert hat – der ukrainischen Stadt, in welcher der nach Weener geflüchtete Abdoul Rahimi Diallo studiert hat. Die Leeraner Kreisverwaltung hat ihn aus Deutschland ausgewiesen, aber das Verfahren wenige Tage vor der Ausreisepflicht ausgesetzt. Foto: Maloletka/AP/dpa
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Anders als von der Leeraner Kreisverwaltung behauptet, droht nicht nur einem Ukraine-Flüchtling im Landkreis die Abschiebung aus Deutschland. Warum? Die Verwaltung antwortet nur auf manche Fragen.

Ostfriesland - Der Krieg in der Ukraine tobt weiter. Derweil schickt sich die Leeraner Kreisverwaltung an, Geflüchtete auszuweisen, die sich aus der Ukraine gerettet haben, aber aus einem anderen Staat stammen. Zum Beispiel Abdoul Rahimi Diallo aus Guinea, der im umkämpften Charkiw studiert hat und jetzt in Weener wohnt. Vor dem Ausweisungsbescheid der Kreisverwaltung konnte er in Weener auch arbeiten.

Um wie viele Menschen geht es? Laut Landesinnenministerium waren am 20. November in Niedersachsen „109.502 Personen aufhältig, die nach dem 24.02.2022 vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind“. Nur 3126 von ihnen hatten demnach keinen ukrainischen Pass. Wie viele von ihnen sind in Ostfriesland? Ende November beziehungsweise Anfang Dezember berichtete die Auricher Kreisverwaltung von 64 Leuten, Wittmunds Kreisverwaltung von 23 und die Leeraner Kreisverwaltung von „circa 150“.

Wie viele Geflüchtete in Ostfriesland sind ausgewiesen worden?

Eine Frage unserer Zeitung an die Kreisverwaltungen hatte gelautet: Sind solche Drittstaaten-Angehörige in Ihrem Zuständigkeitsbereich zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert worden? Falls ja: Wie viele? Nur im Kreis Leer gab es laut Kreisverwaltung einen solchen Fall: „Anlässlich eines Einzelfalles haben wir uns aktuell nochmals zur Klärung an das Niedersächsische Innenministerium gewandt, das im Rahmen einer Presseauskunft unter anderem angekündigt hatte, eventuell aufenthaltsrechtliche Perspektiven für diese Personengruppe schaffen zu wollen.“

Unsere Zeitung ging bis vor kurzem davon aus, dass es sich um den 19-jährigen Diallo handelt, dem die Abschiebung nach Guinea droht. In einen Staat, in dem laut Auswärtigem Amt das Militär geputscht und die Verfassung außer Kraft gesetzt hat.

Wo kommt der zweite Abschiebe-Fall im Kreis Leer her?

Der Leiterin des Leeraner „Café International“, Engeline Kramer, ist zwischenzeitlich aber ein weiterer Fall bekannt geworden: Abdelmoughit Bourhanm. Auch ihm hatte die Kreisverwaltung im Auftrag des Landrats Matthias Groote (SPD) eine Aufenthaltserlaubnis verweigert – ebenfalls noch vor der Presseauskunft, laut der es um einen Fall im Kreis geht.

Kramer berichtete am 15. Dezember: „Dieser Student aus Marokko wäre im Mai mit seinem Studium fertig gewesen“ – seinem Studium in der Ukraine. „Heute bekam er erneut eine Aufforderung, das Land zu verlassen“, so Kramer. „Am Samstag macht er seine B1-Prüfung, falls er das bei dem Stress überhaupt schafft.“ Die B1-Prüfung ist eine Deutsch-Prüfung auf dem Weg zum C1-Zertifikat, das für ein Studium in Deutschland in der Regel verlangt wird.

Student lernt Deutsch – warum reicht das der Kreisverwaltung nicht?

Die Kreisverwaltung hatte dem Mann in einem Schreiben vom 22. November erklärt, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, wenn ein Ausländer „zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen worden ist“. Nach Informationen unserer Zeitung hatte Bourhanm der Ausländerbehörde bereits am 24. August mitgeteilt: „Ich stehe kurz vor Abschluss meines Elektromechanik-Studiums, das ich aufgrund der anhaltenden Kriegshandlungen versuchen muss, noch online abzuschließen. Danach möchte ich in das Erasmus-Austauschprogramm der Universität Magdeburg wechseln.“ Um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, habe er zum Deutschlernen einen VHS-Kurs bis zum Modul 3 gestartet.

In der Zwischenzeit hat er sich offenbar auch noch zu einem Intensivkurs Deutsch des Levels B1.1 angemeldet, der am 6. Februar beginnen soll und ihn 549 Euro kostet. Ein Mitarbeiter der Leeraner Kreisverwaltung erwiderte am 22. November im Auftrag des Landrats: „Sie haben mir eine Teilnahmebescheinigung für den Integrationskurs an der Volkshochschule Leer vorgelegt. Zwar ist ein Sprachkurs Bestandteil des Integrationskurses, es handelt sich dem Namen nach aber schon um keinen studienvorbereitenden Sprachkurs.“ Zur Teilnahme an dem VHS-Kurs sei er nur aufgrund seines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung berechtigt gewesen, merkte der Kreis-Mitarbeiter an. „Diesen Antrag lehne ich ab.“ Ein studienvorbereitender Sprachkurs müsse auf das C1-Niveau hin ausgerichtet sein.

Was sagt der Deutsche Akademische Austauschdienst zu Sprachkursen?

Unsere Zeitung hat beim „Deutschen Akademischen Austauschdienst“ (DAAD) bezüglich Kursen mit dem Ziel eines C1-Zertifikats nachgefragt: „Muss das ein Kurs sein, der direkt zum C1-Zertifikat führt – oder ist es bei studienvorbereitenden Maßnahmen wie dem Erlangen von Sprachkenntnissen durchaus üblich, aufeinander aufbauende Kurse zu besuchen (zum Beispiel erst einen Integrationskurs, dann einen B.1.1.-Kurs und so weiter)?“ Die Antwort des DAAD: „Ja, es sind in der Regel aufeinander aufbauende Kurse.“

Unsere Zeitung wollte daher am 15. Dezember von der Leeraner Kreisverwaltung im Fall Bourhanm wissen: „Warum werden diese Kurse nicht als studienvorbereitende Kurse hinsichtlich eines Aufenthaltsrechts in Deutschland akzeptiert?“ Die Kreisverwaltung hat am 23. Dezember reagiert, sie hat diese Frage aber nicht beantwortet. Bezüglich Bourhanm hat sie mitgeteilt, dass sein Verfahren ausgesetzt sei. Die Frage, welche Nachweise der Student bräuchte, um zu studienvorbereitenden Maßnahmen in Deutschland bleiben zu können, ließ die Kreisverwaltung ebenfalls unbeantwortet.

Fragen, auch welche die Leeraner Kreisverwaltung nicht antwortet

Auch auf die Frage, warum die Kreisverwaltung nur von einem Ausweisungsfall berichtet hatte, obwohl es mindestens zwei gab, ist sie ausgewichen. Aber sie offenbarte: „Mittlerweile gibt es beim Landkreis Leer mehr als 30 Drittstaatenangehörige, bei denen nach der EU-Massenfluchtrichtlinie vorrangig zu prüfen ist: Können sie in ihr Heimatland zurückkehren oder gibt es Gründe, die dagegen sprechen und einen weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen? Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.“

Aber welche Ergebnisse haben diese Prüfungen der Kreisverwaltung? Sie hat nicht darauf geantwortet, auf welcher Grundlage sie angenommen hat, dass der betroffene Diallo aus Guinea „sicher und dauerhaft“ in sein Herkunftsland zurückkehren könne.

Weder Guinea noch Marokko sind laut Bundesamt sichere Herkunftsstaaten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mitgeteilt, dass außer den EU-Staaten nur acht Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten. Weder Guinea noch Marokko sind in der Liste enthalten.

Die abschiebegefährdeten Kriegsflüchtlinge im Landkreis Leer stammen laut Kreisverwaltung unter anderem aus Marokko, Guinea oder Liberia, aber auch aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion. „Die Liste mit den mehr als 30 Fällen hat der Landkreis Leer dem Innenministerium in Hannover vorgelegt.“ Weiter schreibt die Verwaltung: „Wie bei Herrn Diallo wurden die Verfahren zunächst ausgesetzt, damit die noch offenen Fragen mit dem Innenministerium geklärt werden können.“ Gibt es schon eine Rückmeldung? „Aus dem Innenministerium haben wir noch keine abschließende Antwort erhalten, sondern es wurden weitere Informationen angefordert.“

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