Kommunale Finanzen Moormerland erhöht die Steuern
Moormerländer müssen künftig für ihre Gemeinde tiefer in die Taschen greifen. Der Gemeinderat hat Steuersätze hochgeschraubt.
Moormerland - In Moormerland müssen Bürgerinnen und Bürger künftig höhere Steuern zahlen. Der Gemeinderat stimmte mit großer Mehrheit für eine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer. Es ist die erste Erhöhung seit 2009. Gemeindeverwaltung und Befürworter aus der Kommunalpolitik wurden in der jüngsten Ratssitzung deshalb auch nicht müde zu betonen, dass der Schritt überfällig sei. „Das ist notwendig, damit die Kommune handlungsfähig bleibt“, sagte Bürgermeister Hendrik Schulz (SPD).
Sein Parteifreund Carsten Janssen pflichtete dem Bürgermeister bei, räumte aber auch ein, es gebe schönere Tagesordnungspunkte für die Ratsleute, als Steuerhöhungen. „Wir sind aber immer noch unter dem Landesdurchschnitt“, so Janssen. Zudem habe es bei den Steuersätzen jahrelang Stabilität gegeben.
„Das ist kein Selbstbedienungsladen“
Darauf verwies auch Dieter Baumann. Der Christdemokrat sagte: „Wir hatten über Jahrzehnte die niedrigsten Steuern Ostfrieslands.“ Es sei immer „blöd“, wenn man Steuern erhöhen müsse. Doch das sei notwendig. Die Gemeinde habe große Investitionen zu tätigen. „Wir werden Schulden aufnehmen und wir werden die Verzinsung der Schulden reinbekommen müssen“, so Baumann.
Scharfe Kritik an der Reform kam dagegen vom Fraktionschef der Wählergemeinschaft Moormerländer Löwen. Gerd Oncken sagte: „Das ist kein Selbstbedienungsladen. Politik für die Bürger sieht anders aus.“ Der Bürger müsse mehr bezahlen, habe davon aber nichts.
Das sind die Veränderungen
Der Rat stimmte mit deutlicher Mehrheit bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen für die neuen Steuersätze. Zum 1. Januar 2023 wurden folgende Hebesätze festgelegt: Grundsteuer A mit 400 von Hundert; Grundsteuer B mit 400 von Hundert und die Gewerbesteuer mit 360 von Hundert.
Zum 1. April 2024 wurden folgende Hebesätze festgelegt: Grundsteuer A mit 400 von Hundert, Grundsteuer B mit 400 von Hundert und Gewerbesteuer mit 400 von Hundert. Bisher lag der Hebesatz einheitlich für alle drei Steuern bei 320 von Hundert.
Für ein Einfamilienhaus (Altbau) beträgt das Plus jährlich nach Angaben der Verwaltung bei der Grundsteuer B 36,26 Euro; für ein Mehrfamilienhaus (Altbau, vier Wohneinheiten) 129,57 Euro; für ein Einfamilienhaus (Neubau) 72,76 Euro; für ein Mehrfamilienhaus (Neubau, vier Wohneinheiten) 190,06 Euro sowie für ein Mehrfamilienhaus (Neubau, sechs Wohneinheiten) 258,37 Euro.