Itzehoe/Quickborn  Keine Reue? Ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. laut Richter absolut rechtens verurteilt

Florian Kleist
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Von Florian Kleist
| 21.12.2022 13:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die 97-jährige Angeklagte Irmgard F. am Tag der Urteilsverkündung im Prozess wegen Taten aus der NS-Zeit. Foto: dpa/Christian Charisius
Die 97-jährige Angeklagte Irmgard F. am Tag der Urteilsverkündung im Prozess wegen Taten aus der NS-Zeit. Foto: dpa/Christian Charisius
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Im Landgericht Itzehoe hat einer der mutmaßlich letzten Prozesse wegen Taten aus der NS-Zeit geendet. Das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F.: Zwei Jahre auf Bewährung. Der Richter ging in seiner Urteilsbegründung auf mehr ein, als auf rein juristische Fragen.

Seit fast 15 Monaten führt Dominik Groß das Verfahren gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. in Itzehoe. Der Vorsitzende Richter wirkte an den 40 Verhandlungstagen sehr sachlich, orientiert an den Regeln des Rechtsstaats, der Paragrafen und Gesetze. Kühl. Ohne erkennbare Emotionen bei einem Verfahren, in dessen Zentrum Verbrechen und Leid unvorstellbaren Ausmaßes stand. Als er jetzt das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen im KZ Stutthof sprach, wurde er persönlich.

Außerhalb des Gerichtssaals sei er oft konfrontiert worden mit Fragen wie: Warum dieser aufwändige Prozess gegen eine 97-Jährige? Sollten die knappen Ressourcen der Justiz nicht für aktuelle Verfahren aufgewendet werden? Worte, die sich auf eine Frage reduzieren lassen: Muss das alles noch sein? „Ja“, sei seine klare Antwort: „Weil es Taten gibt, deren Verfolgung nicht verjährt.“

Am Dienstag, 20. Dezember, hat die zuständige Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Groß die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sprach Irmgard F., die inzwischen in einem Altersheim in Quickborn lebt, der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig. Sie war von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des KZ bei Danzig tätig. Weil sie zur Tatzeit erst 18 und 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Als ausgebildete Stenotypistin arbeitete Irmgard F. im Vorzimmer des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Sämtliche Befehle seien dort erstellt worden, sagte Groß:

Sie sei an der entscheidenden Schnittstelle des Lagers tätig gewesen. Sie habe ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Hoppe gehabt und ihn bei der Flucht 1945 sogar bis zum Lager Wöbbelin in Mecklenburg begleitet. Auch, dass er sie in den Jahren nach dem Krieg – auf der Flucht, mit der Angst vor einem Gerichtsverfahren – in Schleswig besucht hatte, sei ein Zeichen der Loyalität vom Irmgard F. gegenüber ihrem Chef gewesen: „Er konnte sich sicher sein, dass er nicht verraten wird.“

Von ihrem Dienstzimmer aus – das habe unter anderem ein Ortstermin des Gerichts in Stutthof ergeben – habe sie den Sammelplatz sehen können. Hier mussten ankommende elende Gefangene oft tagelang warten. Das Krematorium sei im Herbst 1944 ununterbrochen in Betrieb gewesen. Rauch und Gestank hätten sich über das Lager verbreitet. Es sei, so Groß, „schlicht außerhalb jeder Vorstellungskraft“, dass die Angeklagte von den Massentötungen nichts bemerkt habe.

Und auch das gehörte zur Beantwortung der Frage nach Schuld und Strafmaß: Hätte Irmgard F. eine andere Handlungsoption gehabt, als die Arbeit im KZ anzunehmen und dieser Dienststelle dann zwei Jahre die Treue zu halten? Die klare Antwort des Gerichts auch hier: Ja. Es habe zwar eine Dienstverpflichtung gegeben, aber dieser habe sie zugestimmt. Und mit Verweis auf die Biografien anderer Zivilangestellte sagte der Richter:

Konkret legte ihr das Gericht Beihilfe zur Ermordung von 10.505 Menschen zur Last. Und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen: Unter anderem an den Stutthof-Überlebenden Abraham Koryski und Halina Strnad, die in diesem Verfahren als Zeugen ausgesagt hatten. Irmgard F. schrieb die detaillierten Kommandanturbefehle, mit denen die Todesmärsche unter anderem am 25. Januar 1945 organisiert wurden. Abraham Koryski und Halina Strnad gelang die Flucht. Tausende andere starben.

Mindestens 1000 der Getöteten in der Zeit, als Irmgard F. in der Kommandantur arbeitete, wurden mit dem Giftgas Zyklon B umgebracht. 9500 weitere seien infolge der bewusst herbeigeführten lebensfeindlichen Bedingungen gestorben. Nachweislich fünf Angehörige von Nebenklägern seien nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort sofort ermordet worden.

Und die Angeklagte? Irmgard F. saß wie in den 40 vorangegangenen Verhandlungstagen in ihrem Rollstuhl zwischen ihren Anwälten und einem Vertreter des medizinischen Dienstes. Aufmerksam. Mit dem Blick mal zum Richter, mal zu den Anwälten, mal auf ihren Monitor. Aber ohne erkennbare emotionale Regungen. Nach kaum mehr als einer Stunde war auch dieser Tag im Gericht für sie beendet. Der medizinische Dienst schob sie im Rollstuhl zum Ausgang.

Zuvor hatte der Richter die letzten Worte in diesem möglicherweise letzten Verfahren im Zusammenhang mit Taten der NS-Zeit gesprochen: „Damit ist diese Hauptverhandlung beendet. Und ich wünsche allen frohe Weihnachten.“

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