Itzehoe  Urteil gegen Irmgard F.: Zwei Jahre auf Bewährung für ehemalige KZ-Sekretärin

Florian Kleist
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Von Florian Kleist
| 20.12.2022 10:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Urteil im Prozess gegen die frühere Sekretärin im KZ Stutthof wurde nach 41 Verhandlungstagen gesprochen. Links: Die Angeklagte Irmgard F. Foto: Christian Charisius
Das Urteil im Prozess gegen die frühere Sekretärin im KZ Stutthof wurde nach 41 Verhandlungstagen gesprochen. Links: Die Angeklagte Irmgard F. Foto: Christian Charisius
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Nach mehr als 14 Monaten Verhandlung ist am Dienstag, 20. Dezember, das Urteil gegen die ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof gesprochen worden. Es ist das Ende eines historischen Prozesses am Landgericht Itzehoe.

Nach mehr als 40 Verhandlungstagen und 14 Monaten Dauer ist am Dienstag, 20. Dezember, das Urteil gegen die ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof gesprochen worden. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die heute 97-jährige Irmgard F. zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil wurde nach Jugendstrafrecht gefällt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Irmgard F. Beihilfe zu 10.505 Morden und fünf versuchten Morden geleistet hat. Sie habe allen voran den Kommandanten mit ihrer Arbeit bei der Realisierung der Haupttaten unterstützt, betonte der Vorsitzende Richter Dominik Groß in seiner Urteilsbegründung. Sie sei eine „willige und gehorsame Untergebene“ gewesen, die jederzeit eingesetzt werden konnte: „Und das Wissen, um deren Vorhandensein, ermöglichte der Lagerleitung erst die Möglichkeit zur Umsetzung“ der Morde: in der Genickschussanlage, durch Zyklon B, bei Vernichtungstransporten nach Auschwitz, durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen und bei den Todesmärschen nach der Lagerräumung.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Auch die Kammer war nach dem Mammut-Prozess davon überzeugt, dass sich die Beschuldigte im damaligen Alter von 18 bis 19 Jahren der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord schuldig gemacht hat. Irmgard F. hatte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet.

Die Angeklagte war am ersten Prozesstag am 30. September vergangenen Jahres nicht erschienen. Wenige Stunden später war sie in Hamburg festgenommen worden. Sie verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.

Vor Gericht hatte sie keine Angaben gemacht, auch zu ihren persönlichen Verhältnissen nicht. Ihr Verteidiger hob hervor, dass sie sich nach anfänglichem Widerstreben ohne Wenn und Aber dem Verfahren gestellt habe. Er hatte einen Freispruch gefordert. Irmgard F. hatte sich nur in ihrem letzten Wort kurz geäußert: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist und ich bereue, dass ich zu dieser Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter Dominik Groß nicht nur auf die formaljuristischen Gründe ein, mit der die Kammer letztlich ihren Schuldspruch begründete. Er ging auch auf die Frage ein, warum es richtig und wichtig war, diesen Prozess zu führen. Mord verjähre nicht, so Groß. Niemand könne und solle sich „seines Lebens nicht sicher sein, dafür noch zur Rechenschaft gezogen zu werden“.

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