Hannover So will Niedersachsen Betrieben durch die Energiekrise helfen
Im jüngst verabschiedeten Nachtragshaushalt sind unter anderem 200 Millionen Euro für Betriebe vorgesehen, die in besonderer Weise von den hohen Kostensteigerungen betroffen sind. Auch der Bund gibt Geld dazu. Nun liegen Eckpunkte der Hilfen vor - inklusive Rechenbeispiel.
Das Land Niedersachsen will kleine und mittlere Unternehmen wegen der gestiegenen Energiepreise unterstützen. Diese Härtefallhilfe decke alle Energieträger ab und gelte auch für Öl- und Pelletheizungen, versicherte Wirtschaftsminister Olaf Lies am Montag bei der Vorstellung des Programms in Hannover.
Nach den Worten des SPD-Politikers stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. 200 Millionen Euro stammen vom Land und weitere 100 Millionen Euro vom Bund.
Zunächst rund 100 Millionen Euro sind für rückwirkende Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen in diesem Jahr vorgesehen. Weitere 200 Millionen Euro können im kommenden Jahr ausgezahlt werden. Ziel der für Herbst 2023 vorgesehen Neuauflage ist es laut Ministerium, Unternehmen zu unterstützen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen.
Die Antragsstellung ist ab Ende Februar bis Ende März möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen allerdings, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Antragsberechtigt sind laut Ministerium Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Voraussetzung ist, dass die Gesamtausgaben für Energie, unabhängig von der Energieform, zwischen Juli und Dezember dieses Jahres um mehr als 3000 Euro über dem doppelten Betrag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gelegen haben. Zugleich müssen die liquiden Mittel zum 30. November dieses Jahres unter dem Stand vom 1. Juli dieses Jahres gelegen haben. Die maximale Förderung je Unternehmen ist auf 500.000 Euro begrenzt.
„Ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas – die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, betonte Minister Lies bei der Vorstellung des Hilfsprogramms und fügte hinzu: „Wir wissen in dieser Krise um unsere Verantwortung und stehen als Landesregierung eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk.“ Es gehe um nicht weniger als darum, Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk zu retten.
Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Niedersachsen, lobte das Programm als „richtig und wichtig“. Auch begrüßte er, dass die staatlichen Hilfen an den Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden werden.
Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen sagte zu, dass die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern die NBank bei der Beratung der antragstellenden Unternehmen unterstützen werden. „Wichtig ist, dass die Fördermittel die Betriebe schnell erreichen, damit deren Liquidität gesichert werden kann“, sagte Bielfeldt.
Laut Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen, schafft der Härtefallfonds des Landes Abhilfe für Unternehmen, die schon in diesem Jahr außergewöhnliche Belastungen hatten. Eine schnelle Auszahlung der Förderbeträge sei zentral, denn für die betroffenen Unternehmen zähle jeder Tag. „Die NBank ist nun gefordert, in den digitalen Antragsformularen schon während der Antragsstellung auf fehlende Daten hinzuweisen“, machte Müller deutlich.
Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, forderte eine Lösung für die größeren Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern, die weder von den Bundes- noch von den Landesprogrammen erfasst sind. „Sie dürfen nicht durchs Raster fallen“, erklärte Sander.
Wie genau eine Förderung aussehen könnte, macht das Land an einem Rechenbeispiel deutlich: Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind aber dann von Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt. Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro. Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000 Euro): 10.000 Euro. 80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.