Feuerwehrhaus Osterhusen  Termin steht fest – Initiative und Gemeinde Hinte treffen sich vor Gericht

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 26.11.2022 07:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Stein des Anstoßes: die neue „ABC-Halle“, hier kurz vor der Fertigstellung, in Osterhusen. Am 1. Dezember geht es um die Rechtmäßigkeit des Baus vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Foto: Wagenaar/Archiv
Der Stein des Anstoßes: die neue „ABC-Halle“, hier kurz vor der Fertigstellung, in Osterhusen. Am 1. Dezember geht es um die Rechtmäßigkeit des Baus vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Foto: Wagenaar/Archiv
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Das neue Feuerwehrhaus in Osterhusen ist schon länger fertig. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Bau aber nicht. Jetzt geht es in die nächste Runde.

Osterhusen - Ein Feuerwehrhaus in guter Lage mitten im Ort oder ein die Nachbarschaft störender Neubau, der zu viel Unruhe bringt und stört? Wenn es um das neue Feuerwehrhaus in Osterhusen geht, scheiden sich die Geister. Seit rund vier Jahren versucht eine Bürgerinitiative zunächst, den Neubau im Ortskern zu verhindern. Nun geht es darum, ihn wieder rückgängig zu machen.

Die Bürgerinitiative (BI) hat laut eigener Auskunft mittlerweile vier Klageverfahren gegen den Standort und die Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Aurich begonnen. Grund für die Klagen verschiedener Anwohner war die Standortwahl für die Fahrzeughalle mitten im Ortskern. Zum einen findet die für den Protest gegründete Bürgerinitiative, dass das neue Gebäude nicht ins Dorfbild passe. Zum anderen werde befürchtet, dass die Zufahrtsstraße für die großen Fahrzeuge ungeeignet sei. Außerdem habe es laut Anwohnern genügend Alternativflächen gegeben, beispielsweise im Gewerbegebiet. Dem hatten bereits Uwe Redenius (parteilos), aktueller Bürgermeister der Gemeinde, und sein Vorgänger Manfred Eertmoed während seiner Amtszeit widersprochen: Andere Flächen würden Außenstehenden zwar als geeignet erschienen, sie seien es aber nicht. So spielten auch das Baurecht und die Eigentumsverhältnisse eine Rolle.

BI startet aufwendiges Gerichtsverfahren

Um die Sache war es lange ruhig, das Feuerwehrhaus selbst ist schon länger eingeweiht und eröffnet. Doch die Klagen haben sich damit nicht erledigt. „Durch die Corona-Pandemie entstanden lange Wartefristen bezüglich eines Gerichtstermins“, meldet sich die BI nun zurück. Nun gibt es einen Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Dort geht es am kommenden Donnerstag, 1. Dezember, in einer mündlichen Verhandlung um die sogenannte Normenkontrollklage. „Die Normenkontrollklage ist ein anspruchsvolles Gerichtsverfahren“, so die BI in einer Mitteilung. In dem Verfahren solle es darum gehen, ob Rechtsnormen beim Bau verletzt wurden. Dabei gehe es, so die BI, unter anderem um den (Plan-)Aufstellungsbeschluss, die Umweltprüfung, den ordnungsgemäßen Satzungsbeschluss, die erteilten Genehmigungen und Bekanntmachungen, aber auch um die Einhaltung von Din-Normen und das Städtebaurecht.

Urteil könnte zum Abriss der Halle führen

Das Ziel der BI wird ebenfalls klar formuliert: „Rückbau der Halle und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in unserer Dorfmitte“.

Auch wenn der Bau schon lange fertiggestellt ist, könnte es tatsächlich im schlimmsten Fall so weit kommen. Die Gemeinde und ihr Verwaltungschef, Bürgermeister Uwe Redenius, sehen der Verhandlung in Lüneburg gelassen entgegen. „Aufgrund der Vorprozesse bin ich da entspannt“, so Redenius am Freitag auf Nachfrage. In der Vergangenheit hatte bereits das Verwaltungsgericht Oldenburg den Bau der Halle für rechtens erklärt. Persönliche Gespräche zwischen ihm und der Bürgerinitiative habe es in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr gegeben, so Redenius. „Wir werden jetzt auf das Urteil warten.“ Redenius selbst wird ebenfalls nach Lüneburg zum Gerichtstermin fahren, auch wenn er nicht vom Gericht geladen wurde. „Ich hoffe, dass sich das Kriegsbeil irgendwann begraben lässt.“

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