Strom- und Gaspreise EWE fordert Nachbesserungen bei Energiepreisbremse
Der Entschluss zu den milliardenteuren Gas- und Strompreisbremsen ist erst wenige Tage alt, da gibt es schon Änderungsbedarf. Das betrifft laut EWE vor allem den Umgang mit privaten Kunden.
Oldenburg/Ostfriesland - Der Oldenburger Strom- und Gaslieferant EWE wünscht sich Änderungen an der am Dienstag vom Kanzleramt sowie vom Finanz- und vom Wirtschaftsministerium vorgestellten Energiepreisbremse. EWE sieht in dem Entwurf „Licht und Schatten“, lobt die Preisbremsen grundsätzlich, hält die frühzeitige Information der Kunden über die tatsächlichen Entlastungen aber nicht für machbar. Das teilte der Konzern am Donnerstag auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
„Die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfe für die angekündigten Energiepreisbremsen enthalten aus Sicht von EWE sowohl Licht als auch einigen Schatten“, so das Statement aus Oldenburg. „Wir begrüßen die angestrebten zusätzlichen Entlastungen für die Energiekunden und die an einigen Stellen gefundenen pragmatischen Lösungen, sehen aber weiter auch Bedarf für Nachbesserungen.“
Das Problem mit der Zeit
Die zusätzliche Entlastung von privaten Haushalten für die Monate Januar und Februar hält EWE in der vorliegenden Form beispielsweise für umsetzbar, weil sie mit ausreichend Vorlauf im März erfolge und ausdrücklich ohne nachträgliche Korrektur an bereits abgerechneten Verträgen auskomme. Dieser sehr praxisorientierte Ansatz zeige, dass die Hinweise der EWE durchaus gehört würden.
„Kritisch zu hinterfragen ist aus unserer Sicht allerdings die sehr frühe Pflicht zur Information von Haushaltskunden“, so EWE weiter. „Wenn dies tatsächlich bis Mitte Februar kundenindividuell umzusetzen wäre, müsste die Berechnung der Entlastungsbeträge bis Ende Januar erfolgen.“ Das konterkariere die aus guten Gründen getroffene Entscheidung, die Energiepreisbremsen aufgrund der Komplexität in der Umsetzung erst zum März starten beziehungsweise wirken zu lassen.
EWE: „Nicht realistisch“
Problematisch sei zudem, dass die Erdgas-Preisbremse für Großkunden bereits zum 1. Januar in Kraft treten solle. „Das halten wir im Einklang mit der gesamten Branche unverändert für nicht realistisch und drängen weiterhin auf einen Start im März“, so EWE. Eine Rückwirkung zum Jahreswechsel sei hier aus EWE-Sicht aufgrund der verhältnismäßig kleinen Kundengruppe denkbar.
Zum Hintergrund: Die geplante Gas- und Strompreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen soll rückwirkend auch die Wintermonate Januar und Februar umfassen. Damit soll eine „finanzielle Entlastungslücke“ zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem am vergangenen Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums hervor.
Sparen soll sich lohnen
Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien „einfach und pauschal“. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Bis Mitte Dezember sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Die Bundesregierung will mit den Preisbremsen die steigenden Energiekosten und die „schwersten Folgen“ für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, wie es im Entwurf heißt. Die Rückwirkung kostet einige Milliarden Euro mehr. Der weitaus größte Teil soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
Keine „Winterlücke“ mehr?
In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Aus Sicht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern sollte dies den Zeitraum bis zur Wirkung der Gaspreisbremse überbrücken. Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine „Winterlücke“ gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf ging die Bundesregierung nun am Dienstag ein.
Das sieht auch EWE so. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit den geplanten Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom dringend nötige Entlastungen für die Energiekunden auf den Weg bringt“, teilte der Oldenburger Energieversorger unserer Redaktion mit.
„Keine grundsätzliche Kritik“
Der Grundversorger: „Die entsprechenden Regelungen müssen aber handwerklich so gemacht sein, dass sie von den Energieversorgern auch sauber umgesetzt werden können.“ Deshalb habe EWE – im Verbund mit der Branche – öffentlich auf technische und prozessuale Überforderungen hingewiesen, die bei den Energieversorgern durch die Ankündigungen der Politik zu entstehen drohten. EWE: „Uns ist wichtig, dass dies nicht als grundsätzliche Kritik an Entlastungsmaßnahmen fehlinterpretiert wird.“
Laut den Plänen der Bundesregierung sollen im März rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden - das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Energiebranche hatte aber erklärt, dies sei genauso wie bei der Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar.
Mit Material von DPA