Erfolg für Tierheilpraktiker Tierarzneimittelgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat einige Absätze des neuen Tierarzneimittelgesetzes gestrichen, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Tierheilpraktiker und Tierhalter können erleichtert aufatmen.
Rheiderland - Anfang dieses Jahres traf das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) viele Tierbesitzer mit voller Härte: Seit dem 28. Januar durften nämlich keine frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Humanarzneimittel mehr an Tiere verabreicht werden. Besitzer von kranken Haustieren, die schulmedizinisch als „austherapiert“ galten, verloren damit eine Therapiemöglichkeit. Für einige Tierheilpraktiker kam das neue Gesetz sogar einem Berufsverbot gleich. Vier Betroffene legten daher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein – und hatten Erfolg.
Was und warum
Darum geht es: Ende Januar trat das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft – mit fatalen Folgen für Tierheilpraktiker und Tierbesitzer. Doch nun können sie aufatmen.
Vor allem interessant für: Tierbesitzer, Tierärzte und Tierheilpraktiker
Deshalb berichten wir: Drei Tierheilpraktikerinnen hatten mit ihrer Verfassungsklage Erfolg: Ein umstrittener Paragraf des neuen TAMG wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht komplett gestrichen, weil er gegen das Grundgesetz verstößt. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
„Die Entscheidung ist für uns ein Befreiungsschlag. Jetzt können wir wieder aus dem vollem schöpfen“, sagt die Tierheilpraktikerin Christiane Gromöller aus Jemgum. Sie kann Haustiere jetzt auch wieder homöopathisch mit Globuli behandeln, die nur eine Zulassung für die Anwendung bei Menschen haben. Das war nach dem neuen Gesetz allerdings ebenso verboten wie der Einsatz von Blutegeln. „Man muss sich das mal vorstellen: Eine Mutter kann sich völlig ohne ärztliches Rezept in der Apotheke Globuli besorgen und ihrem Baby gibt und wenn sie ihren Hund damit behandelt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit.“
Verletzung der Berufsfreiheit
Homöopathische Humanarzneimittel durften nach der Gesetzesnovelle nur noch verabreicht werden, wenn sie von einem Tierarzt verordnet wurden. In diesem Punkt sieht das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit der Tierheilpraktiker verletzt. Das Gesetz verletzt nach Auffassung des Gerichts aber auch die allgemeine Handlungsfreiheit von Tierhaltern. „Der damit verbundene Grundrechtseingriff ist nicht verhältnismäßig“, heißt es in dem Beschluss.
Tierbesitzer können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls aufatmen. Für viele sind alternative Behandlungsmöglichkeiten wie die Homöopathie so etwas wie der letzte Strohhalm. Wenn der Tierarzt alle Behandlungsmöglichkeiten der Schulmedizin ausgeschöpft hat, wenden sich viele hilfesuchend an einen Tierheilpraktiker. So ging es auch Jennifer Griebsch aus Holthusen. Ihre 13-jährige Stute Raya hatte eine schwere Lungenerkrankung. „Sie hat so schwer Luft bekommen, dass sie sich freiwillig gar nicht mehr bewegt hat“, erzählt sie. Ihre Tierärztin habe ihr damals geraten, Raya zu erlösen. „Ich konnte sie aber nicht gehen lassen, bevor ich nicht alles versucht hatte.“
Homöopathie als letzte Option
Als eine letzte Option habe ihre Tierärztin eine Akupunkturbehandlung vorgeschlagen. „Weil sie das selber nicht anbietet, riet sie mir, mich an einen Tierheilpraktiker zu wenden.“ Beim Googeln im Internet sei sie auf Christiane Gromöller gestoßen. „Ich war skeptisch, aber ich hatte ja nichts zu verlieren.“ Nach der Behandlung mit Akupunktur und Globuli geht es Raya wieder gut. „Homöopathie stimuliert den Körper, sich selbst zu helfen“, sagt Christiane Gromöller. Sie ist sich aber immer bewusst, dass auch alternative Behandlungsmethoden ihre Grenzen haben. „Organschäden an der Lunge wie bei Raya kann man damit auch nicht reparieren“, macht sie deutlich. Es sei aber gelungen, die Luftnot zu lindern und dadurch die Lebensqualität des Tiers erheblich zu verbessern.
Nach Auffassung von Dr. Berend Heikens von der Großtierpraxis Velde wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ihn und seine Berufskollegen keine großartigen Auswirkungen haben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes habe es einige wenige Anfragen von Tierheilpraktikern und Tierbesitzern gegeben. Allerdings ging es dabei weniger um Rezepte für Humanarzneimittel. „Die Rezeptanfragen bezogen sich auf die Blutegeltherapie.“ Was die Wirkung von homöopathischen Mitteln angeht, ist Heikens vorsichtig. „Ich bin Schulmediziner. Mir fehlt der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit.“ Einige Landwirte stehen nach seiner Beobachtung dem Einsatz homöopathischer Mittel aber recht offen gegenüber. „Homöopathische Vormischungen sieht man in manchen Futterkammern eimerweise rumstehen.“