Neuer Anlauf bei Grundsteuer Eigentümer haben immer noch viele Fragen zur Grundsteuer
Die Grundstückseigentümer in Ostfriesland können aufatmen. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist verlängert worden. Der Rücklauf war bisher sehr spärlich.
Ostfriesland - Eigentum verpflichtet. Davon können in diesen Monaten Hunderttausende Grundstückseigentümer ein Lied singen, vielfach ein Klagelied. Es geht um die Neuberechnung der Grundsteuer. Dafür ist eine Fülle an Angaben zur Grundstücksgröße, dem Zuschnitt der Wohnung und deren Nutzung erforderlich. Eigentlich hätte die Erklärung bereits bis zum 31. Oktober abgegeben werden müssen. Doch der Bund hat sich zu einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar entschlossen. Ein Grund dafür war der spärliche Rückfluss der Erklärungen. Die Redaktion wollte es etwas genauer wissen und hat sich bei den Finanzämtern in Ostfriesland danach erkundigt, wie viele Erklärungen bis Ende September eingegangen waren.
Was und warum
Darum geht es: Wie fleißig sind die Ostfriesen beim Abgeben der Grundsteuererklärung?
Vor allem interessant für: Eigentumsbesitzer
Deshalb berichten wir: Im privaten Umfeld erleben wir immer wieder hitzige Debatten darüber, wie man am besten mit der Erklärung umgehen sollte. Steuerberater ja/nein? Elster ja/nein? Das hat zur Anfrage motiviert. Die Autorin erreichen Sie unter: g.boschbach@zgo.de
Der Rücklauf weicht stark voneinander ab. Während beim Leeraner Finanzamt, wo 82.000 Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen, rund 41 Prozent eingegangen sind, liegt die Zahl beim Finanzamt Aurich/Wittmund weit niedriger. „Wir müssten rund 90.000 Erklärungen bekommen, haben aber zu Ende September lediglich 25.222 erhalten“, sagte Finanzamt-Sprecher Thorsten Mintken. Nach wie vor gebe es viele Fragen von verunsicherten Bürgern, die nicht wüssten, wie einzelne Punkte der Erklärung auszufüllen sind: „Eine genaue Anzahl der Gespräche kann nicht ermittelt werden. Schätzungsweise dürften es aktuell so 50 bis 70 Gespräche täglich sein, die wir mit Grundstückseigentümern führen.“ Kathrin Lüdemann, Sachgebietsleiterin Grundbesitzstelle beim Finanzamt Leer, spricht von rund 2000 Anrufen monatlich in der Hotline.
Reform muss zügig umgesetzt werden
Sie verweist darauf, dass es zahlreiche Hilfestellungen gebe, unter anderem auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de). Das Landesamt habe zudem Videos erstellt und weiteres Informationsmaterial auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. Unter 0491/9870777 erhalte man Hilfe beim Ausfüllen vom Leeraner Finanzamt.
„Wir bitten, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so ist sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen“, sagt Kathrin Lüdemann.
Was droht denjenigen, die es aus welchen Gründen auch immer nicht schaffen, die Erklärungen zeitig einzureichen? „Welche Maßnahmen ergriffen werden, sollten uns bis zum 31. Januar 2023 die Grundsteuererklärungen nicht vorliegen, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beantworten“, sagte die Leeraner Sachgebietsleiterin. Nach ihrem Dafürhalten müsste aber für diejenigen, die bisher noch keine Grundsteuererklärung eingereicht haben, ausreichend Gelegenheit sein, dies innerhalb der neuen Frist nachzuholen. Von Zwangsgeldern war auch bei anderen Ansprechpartnern der Redaktion nicht die Rede. Es hieß nur, dass nach dem Verstreichen der Abgabefrist eine schriftliche Erinnerung auf den Weg gebracht werde.