Berlin Kaum bekannte Regel: Doppeltes Bußgeld bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Schon die Winterreifen auf dem Auto? Wenn nicht, wird es höchste Zeit. Denn sollte man bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen erwischt werden, wird es teuer. Und das im Zweifel nicht nur für den Fahrer.
Bisher war es ein ungewöhnlich warmer Herbst in Deutschland, und so manch einer mag dabei einen wichtigen Termin aus den Augen verloren haben: den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen.
Gemeinhin gilt für Winterreifen der Richtwert „von O bis O“, sprich von Oktober bis Ostern. Eine generelle Winterreifenpflicht, die den exakten Zeitraum vorschreibt, gibt es hierzulande allerdings nicht. Dafür aber eine situative. Heißt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie etwa bei Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte muss das Auto mit Winterreifen bestückt sein. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Wird man bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt, wird es teuer. Gerät man nur in eine Polizeikontrolle, fallen 60 Euro Bußgeld an. Bleibt man aber aufgrund der falschen Bereifung auf glatter oder schneebedeckter Straße liegen, müssen schon 80 Euro Strafe gezahlt werden.
100 Euro kommen zusammen, wenn man andere Teilnehmende des Straßenverkehrs durch Sommer- statt Winterreifen gefährdet hat. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.
Darauf sollten Sie bei den Reifen im Winter achten:
So weit, so gut. Was viele Autofahrende allerdings nicht wissen, ist, dass in manchen Fällen eine doppelte Strafe fällig werden kann. Und zwar dann, wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sind.
Ist man beispielsweise mit dem Auto seines Partners unterwegs und wird mit der falschen Bereifung erwischt, zahlt man nicht nur selbst die Strafe. Auch der Besitzer oder die Besitzerin des Fahrzeuges wird zur Verantwortung gezogen: Ihn oder sie erwartet ein Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
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Dass Fahrer nicht gleich Halter ist, ist beispielsweise auch bei Miet- oder Dienstwagen oder beim Carsharing der Fall. Verleiht oder vermietet man ein Fahrzeug, ist folglich dringend zu empfehlen, die Winterreifenpflicht zu beachten – sonst können sich die Kosten schnell häufen. Abgesehen davon, dass die falsche Bereifung bei Schnee und Glätte eine erhebliche Gefahr darstellt.