Hilfsfristen bei Notfall  Wird man anderswo schneller gerettet als in Ostfriesland?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 14.11.2022 19:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Jeder sechste Rettungswagen kommt in Sachsen-Anhalt spät an – nach zwölf Minuten oder später. In Niedersachsen sind die Vorschriften nicht so streng: Die Hilfsfrist beträgt nur 15 Minuten. Foto: Gabbert/dpa
Jeder sechste Rettungswagen kommt in Sachsen-Anhalt spät an – nach zwölf Minuten oder später. In Niedersachsen sind die Vorschriften nicht so streng: Die Hilfsfrist beträgt nur 15 Minuten. Foto: Gabbert/dpa
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Obwohl ostfriesische Rettungsdienste in diesem Jahr Personalnot litten, konnten die Hilfsfristen offenbar bisher eingehalten werden. Andere Länder haben jedoch strengere Vorgaben als Niedersachsen.

Ostfriesland/Hannover - „Die gesetzlichen Vorgaben haben wir auf jeden Fall geschafft“, sagte Tomke F. Albers, der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle Ostfriesland, die den Rettungsdienst für die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund koordiniert, auf Anfrage unserer Zeitung. Es ging um die Einhaltung der Hilfsfrist in diesem Jahr, in dem an manchen Tagen bis zu acht von 31 Rettungswagen un- oder unterbesetzt waren.

Die Hilfsfrist ist in Niedersachsen so definiert: „Der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort soll in 95 vom Hundert der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen.“ Erstes Rettungsmittel kann beispielsweise Rettungswagen oder Notarztfahrzeug sein.

In manchen Bundesländern sind die Vorgaben strenger

Es gibt Bundesländer, die strengere Vorgaben haben. In Baden-Württemberg soll die notfallmedizinische Hilfsfrist „nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen“, wie es im Rettungsdienstplan des dortigen Innenministeriums heißt. In 95 Prozent der Fälle sollen zwölf Minuten nicht überschritten werden. „Dies gilt für Rettungswagen bei Einsätzen in der Notfallrettung, in denen akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“

Im Hessischen Rettungsdienstgesetz ist für die Notfallrettung vorgesehen, „dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten (Hilfsfrist) erreichen kann“. Im sächsischen Rettungsdienstgesetz steht: „Zur Notfallrettung soll der Einsatzort mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb von zehn Minuten erreichbar sein.“

In Nordrhein-Westfalen muss schneller geholfen werden

Wenn Neuostfriesen aus Nordrhein-Westfalen den Rettungsdienst rufen, sieht sich die Rettungsleitstelle teilweise mit Unverständnis konfrontiert, wenn die niedersächsische Hilfsfrist ausgeschöpft wird, berichtet Albers. Nämlich dann, wenn nach acht Minuten kein Rettungswagen da sei.

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 auf eine Anfrage aus dem Landtag hin mitgeteilt: „Die Empfehlungen des Expertengremiums zum Thema Hilfsfristen sehen eine planerische Hilfsfrist für den städtischen Bereich von acht Minuten vor, für ländliche Bereiche von zwölf Minuten. Innerhalb dieser Zeitspanne soll das erste geeignete Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen.“