Hamburg So unterschiedlich geht die Justiz mit Klimaaktivisten um
Regelmäßig blockieren Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ Straßen, allein in Berlin laufen deswegen hunderte Verfahren. Kann das Festkleben straffrei bleiben? Darüber gehen die Meinungen der Richter auseinander.
Im Prozess gegen Klimaaktivistin Sonja Manderbach von der „Letzten Generation“ fand die Richterin am Amtsgericht Tiergarten deutliche Worte: „Bei einem Großteil der Bevölkerung erreichen Sie damit nur blinden Hass“, sagte sie.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 45-Jährige am 4. Februar dieses Jahres gemeinsam mit anderen Aktivisten die Berliner Stadtautobahn blockierte und den Verkehr für etwa eineinhalb Stunden aufhielt. Die Richterin sprach daher Manderbach wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 25 Euro.
Nicht alle Richter halten solche Aktionen für illegal. In einem Beschluss vom 5. Oktober hatte ein Richter – ebenfalls am Amtsgericht Tiergarten – den Erlass eines Strafbefehls gegen eine Aktivistin der „Letzten Generation“ wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte abgelehnt. Die Beschuldigte hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 22. Juni dieses Jahres gemeinsam mit 66 anderen eine Berliner Kreuzung blockiert und sich am Asphalt festgeklebt.
Der Richter argumentierte in seiner Begründung, die unserer Redaktion vorliegt, dass die im Grundgesetz garantierte Ausübung der Versammlungsfreiheit „bei weitem die nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange der durch die Demonstration behinderten Fahrzeugführer“ überwiege. Auch das Verhältnis zwischen Zweck und Mittel sei nicht „verwerflich“.
Ziel sei es gewesen, die Aufmerksamkeit auf den Klimawandel und den Umgang mit fossilen Brennstoffen zu richten. „Diese Thematik betrifft alle Menschen, da es um das Weltklima geht, also auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer, für welche – so gesehen – die Demonstranten mit demonstrieren.“ Autofahrer seien zudem „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik.“ Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Einspruch eingelegt.
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Im Sinne von Klimaschützern urteilte auch eine Flensburger Richterin. Sie sprach einen 41-Jährigen frei, der ein kleines Waldstück besetzt hatte, auf das ein Hotel gebaut werden sollte. Der Grund: Klimaschutz gilt als „rechtfertigender Notstand“. Danach handelt eine Person nicht rechtswidrig, die „in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, das Urteil anzufechten.
In der Schweiz sprach ein Gericht im Jahr 2020 zwölf Aktivisten frei, die eine Bankfiliale besetzt hatten, um gegen die Finanzierung fossiler Brennstoffgeschäfte zu demonstrieren. Das Verhalten der Aktivisten sei angesichts der drohenden Klimakatastrophe „notwendig und angemessen“ gewesen, hieß es in der Begründung. In der zweiten Instanz wurden die Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Gegen diese Entscheidung legten die Aktivisten wiederum Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgerichtshof ein, der diese weitgehend abwies. Die Aktivisten haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Die Grundsatzfrage, ob Klimaprotest straffrei bleiben kann, wird bald erstmals ein deutsches Landgericht klären. Dazu hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin gegen die Entscheidung des Richters geführt. In weiteren Städten könnte es zu ähnlichen Prozessen kommen. Vor knapp einem Jahr starteten die Aktionen der „Letzten Generation“ in Berlin. Im Frühjahr und Sommer wurden Straßen in Niedersachsen und Hamburg blockiert. In Mecklenburg-Vorpommern versuchten Aktivisten die Versorgung einer Rohölpipeline zu unterbrechen.