Berlin  „Erreichen nur blinden Hass“: Klimaaktivistin wegen Blockade verurteilt

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 10.11.2022 19:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sonja Manderbach ist Aktivistin der bei der Bewegung „Letzte Generation“. Jetzt stand sie wegen Blockaden vor Gericht. Foto: Letzte Generation
Sonja Manderbach ist Aktivistin der bei der Bewegung „Letzte Generation“. Jetzt stand sie wegen Blockaden vor Gericht. Foto: Letzte Generation
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Sonja Manderbach blockierte im Februar gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten eine Berliner Autobahn. Dafür steht sie jetzt vor Gericht. Ihr Anwalt plädiert auf Freispruch, die Klimakrise rechtfertige solche Aktionen. Das Gericht sah das anders und gab eine ungewöhnliche Empfehlung.

Um 12.30 Uhr schrillte der Feueralarm im Berliner Amtsgericht Tiergarten. Rund ein Dutzend Klimaaktivisten wartete da im schmucklosen Vorzimmer auf den Prozessbeginn gegen ihre Mitstreiterin Sonja Manderbach. Symbolischer kann ein Prozess gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ wohl nicht beginnen, denn die Gruppe begreift sich selbst als „Feueralarm, der unignorierbar auf die Klimakatastrophe hinweist”. 

Am Donnerstagmittag war es indes ein Fehlalarm im Gerichtsgebäude. Hier musste sich die 45-jährige Manderbach verantworten, die eigentlich in Oldenburg in Niedersachsen lebt. Gegen sie war nach einer Protestaktion ein Strafbefehl wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erlassen worden. Weil die Oldenburgerin Einspruch eingelegt hatte, kam es zur mündlichen Verhandlung.

Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass die 45-Jährige am 4. Februar dieses Jahres gemeinsam mit anderen Aktivisten die Berliner Stadtautobahn blockierte. Sie klebte ihren Fuß auf den Asphalt und machte mit Transparenten auf Lebensmittelverschwendung und die Klimakrise aufmerksam. Rund eineinhalb Stunden dauerte die Blockade und verursachte einen Stau in der Hauptstadt.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach Manderbach schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 25 Euro, also insgesamt 1000 Euro. In ihrer Urteilsbegründung zeigte die Richterin kein Verständnis für die Aktionen der Klimaaktivisten: „Bei einem Großteil der Bevölkerung erreichen Sie damit nur blinden Hass.” In ihrem Urteil ging sie über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, weil Manderbach im Prozess keine Einsicht zeigte.

Die 45-Jährige versuchte vielmehr in ausführlichen Statements das Gericht von der Richtigkeit ihres Handelns zu überzeugen und kündigte an, mit den Aktionen nicht aufzuhören. 

Manderbachs Anwalt Mathis Bönte von der Organisation „Lawyers for Future” plädierte auf Freispruch für seine Mandantin. Er berief sich dabei auf Paragraf 34 des Strafgesetzbuches. Darin geht es um den „Rechtfertigenden Notstand”. Eine eigentlich strafbare Handlung ist demnach rechtmäßig, wenn sie der Abwehr einer „nicht anders abzuwendenden“ Gefahr dient. In Manderbachs Fall also der Klimawandel. Nach dieser Logik ist der Schutz des Klimas und der Lebensgrundlagen höher zu bewerten, als die Freiheit von Autofahrern. 

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und reiht sich damit in Reihe ähnlicher Urteile gegen Klimaaktivisten ein. Doch es gibt auch erste Richter, die die Aktionen von Klimaaktivisten für legal halten: In Flensburg sprach eine Richterin einen 41-Jährigen frei, er hatte ein kleines Waldstück besetzt, auf das ein Hotel gebaut werden sollte. Die Richterin urteilte überraschend, dass das Anliegen des Klimaschutzes schwerer wiege, als die Eigentumsrechte.

Ein Richter am Amtsgericht Tiergarten kam Anfang Oktober zu einem ähnlichen Schluss:  Er lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen eine andere Aktivistin der Letzten Generation wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Die Justiz wird sich weiter mit Fällen dieser Art beschäftigen müssen. Allein in Berlin hat die Staatsanwalt 730 Verfahren zu den anhaltenden Verfahren auf den Tisch bekommen (Stand 25. Oktober 2022). Die Behörde stellte in 174 Verfahren Strafbefehlsanträge beim Amtsgericht Tiergarten (Stand 9. November 2022) 

Auch Manderbach wird wieder vor Gericht erscheinen, gegen sie liegen fünf weitere Strafbefehle vor, gegen die die 45-Jährige Einspruch eingelegt hat. Insgesamt drohen ihr 10.500 Euro Geldstrafe oder 250 Tage Ersatzhaft. Die 45-Jährige sagte gegenüber unserer Redaktion: „Das ist eine neue Normalität, die unter anderem aus Blockaden, Prozessen und Aufenthalten in Polizeigewahrsam besteht.“

In einem früheren Interview kündigte sie bereits an, dass sie bereit sei, ins Gefängnis zu gehen. Vor Gericht betonte sie, dass sie kein Geld zahlen werde. Die Alternative lautet Haft. Soweit ist es allerdings noch nicht: Ihr Anwalt Mathis Bönte will Rechtsmittel einlegen. In Sachen Klimaschutz empfahl die Richterin auf andere Mittel umzusteigen und verwies auf das Vorhaben der Bundesregierung, die Moore wieder zu vernässen. Da könne es sich lohnen, Wasserbüffel anzuschaffen. „Dann gibt es Mozzarella made in Oldenburg”, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. 

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