Berlin Energieversorger kritisieren Beschluss: „Strompreisbremse ist nicht zu schaffen“
Die Strompreisbremse kommt – und zwar bereits ab Januar. Zumindest haben sich Bund und Länder am Mittwoch darauf verständigt. Ein Aufschrei kommt kurz danach jedoch von den Energieversorgern: Dieser Teil des Entlastungspakets sei so nicht realisierbar.
Bund und Länder haben sich am Mittwoch geeinigt und ein milliardenschweres Entlastungspaket für die von steigender Inflation und explodierenden Energiepreisen gebeutelten Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Wenn es danach geht, greift ab Januar eine Strompreisbremse. Die Kilowattstunde soll dann für private Haushalte und kleine Unternehmen auf 40 Cent gedeckelt werden – zumindest für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Lautstarker Protest kommt nur kurze Zeit nach Verkündung der Maßnahmen allerdings vonseiten der Energieversorger. Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Stadtwerke organisiert sind, sagt ohne Umschweife: „Die Strompreisbremse, die genauso komplex wie die Gas- und Wärmepreisbremse ist, bereits zum 1. Januar 2023, also zwei Monate früher beginnen zu lassen, geht nicht.“
Die Ankündigung habe bei denen, die es umsetzen sollen, „helles Entsetzen“ ausgelöst. Denn aktuell gebe es weder ein Regelwerk noch fertige IT-Lösungen, um das politische Versprechen an die Bevölkerung zu realisieren. „Aktuell erleben wir, dass sich Politik buchstäblich wie in einem Bieterwettbewerb mit neuen Startterminen überholt. So sehr wir verstehen, dass die Entlastungen schnell greifen sollen, so sehr muss der Blick fürs technisch Machbare geschärft werden“, kritisiert Liebig.
Dass die Strompreisbremse in diesem zeitlichen Rahmen schlichtweg nicht zu schaffen ist, betont auch Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Wir sprechen über ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Entlastung für die Menschen ist notwendig, muss aber auch umsetzbar sein, damit sie auch wirklich ankommt.“
Andreae rechnet damit, dass das Gesetz erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten wird. Denn verabschiedet ist es noch nicht. Erst am 18. November wird es mit einer Entscheidung im Bundeskabinett auf den Weg gebracht, wie Bundeskanzler Scholz nach dem Bund-Länder-Treffen ankündigte.
In den final beschlossenen „Eckpunkten zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ ist offenbar einkalkuliert, dass eine rechtzeitige Umsetzung des Entlastung beim Strom schwierig werden könnte. So heißt es darin: „Sofern die operative Umsetzung nicht sofort zum ersten Januar 2023 möglich ist, soll die Entlastung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu diesem Datum realisiert werden.“
VKU-Geschäftsführer Liebig schlägt vor, eine „Task-Force“ aus Bundesregierung und Energieversorgern ins Leben zu rufen, um kurzfristig an pragmatischen Lösungen für die Preisbremsen zu arbeiten. „Wenn die Politik für Februar oder einen früheren Zeitpunkt eine weitere Entlastung anstrebt, dann muss diese so pauschal und einfach wie möglich ausgestaltet sein“, sagt er.
Denkbar wäre seiner Meinung nach auch eine Wiederholung der Dezember-Lösung. Zur Überbrückung bis zu den nächsten Entlastungen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme erlassen wird.