Illegale Müllkippe  Schandfleck am Stapeler Moor wird Fall für den Strafrichter

| | 02.11.2022 18:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Gewerbeaufsichtsamt geht unter anderem von 70 Tonnen Altreifen aus. Archivfoto: Ortgies
Das Gewerbeaufsichtsamt geht unter anderem von 70 Tonnen Altreifen aus. Archivfoto: Ortgies
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Mehr als 70 Tonnen Abfall türmen sich an einem Naturschutzgebiet in Uplengen. Mitte Dezember wird der Fall bei Gericht verhandelt – doch was wird aus dem Müll?

Uplengen/Leer/Emden - Anfang Oktober haben wir eine große illegale Müllkippe in Uplengen und die Anklage gegen deren mutmaßlichen Betreiber öffentlich gemacht. Mehr als 70 Tonnen Altreifen, Schrott und anderer Unrat häufen sich auf dem Gelände der ehemaligen Torffabrik direkt am Naturschutzgebiet Stapeler Moor. Jetzt steht fest: In der Sache wird es zum Gerichtsprozess kommen. Gegen den Mann, der uns Reporter vor einigen Wochen über das Gelände führte, wird am Donnerstag, 15. Dezember, ab 9.30 Uhr am Amtsgericht Leer verhandelt. Das bestätigt Pressesprecher und Richter Heiko Brahms auf Nachfrage.

Dem Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Emden ist die Müllhalde bereits seit 2013 bekannt. Der mutmaßliche Betreiber wurde wegen des Betriebs schon einmal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und ist nur auf Bewährung nicht in Haft. Und trotzdem: Der Schutt, der Schrott, der Müll ist immer noch da, dort am Naturschutzgebiet. Heinz Trauernicht ist Bürgermeister der Gemeinde Uplengen. Auf unsere Nachfrage schreibt er: „Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese illegalen Ablagerungen gerade für uns dort in der tollen Natur ein unerträglicher und nicht hinnehmbarer Zustand sind.“

„Seit Jahren sind wir in Gesprächen“

Und er meint weiter: „Seit Jahren und immer wieder sind wir dort mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Emden in Gesprächen und fordern eine Lösung.“ Das GAA hingegen sieht die Sache mit der Zuständigkeit anders: „Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen sind erst ab einer Lagerkapazität von 100 Tonnen genehmigungsbedürftig im Sinne des Immissionsschutzrechts. Erst ab Erreichen dieser Grenze ist die Zuständigkeit der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung gegeben.“ Bis zu dieser Grenze sei die jeweilige Kommune zuständig.

Offiziell geht das GAA im Fall Stapeler Moor von 70 Tonnen Altreifen, zehn Tonnen Bauschutt und zwei Tonnen Holzabfällen aus – insgesamt 82 Tonnen Müll und damit 18 Tonnen zu wenig, um in den eigenen Zuständigkeitsbereich zu fallen. Was die Anklage der Staatsanwaltschaft angeht, war aber das GAA der entscheidende Hinweisgeber, um die erneuten Ermittlungen einzuleiten. Der uns vorliegenden Anklageschrift zufolge hatte es eine Ortsbesichtigung durch einen GAA-Mitarbeiter gegeben, der seine Eindrücke dann an die Strafverfolger weitergegeben hatte. Er wird in der Anklage auch als Zeuge geführt.

Gerichtliche Abfuhr für die Redaktion

Laut Trauernicht wird es am Donnerstag kommender Woche das nächste Gespräch zwischen der Leitung des GAA und der Gemeinde Uplengen geben. Das GAA teilt mit: „Nach Bekanntwerden von nicht genehmigten Abfalllagern ist unter anderem zu klären, ob von der Abfalllagerung eine Gefahr ausgeht. Das weitere verwaltungsrechtliche Vorgehen ist dann auf Grund der vorgefundenen Sachlage unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit festzulegen.“ Wie schnell die Abfälle beseitigt würden, hänge auch von der „Einsicht und Bereitwilligkeit der Verantwortlichen“ ab.

Der Mann, den wir trafen, zeigte keine Einsicht und bezeichnete sich als Opfer der Behörden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er der Pächter des Grundstücks ist. Wir wollten wissen, was der Grundstückseigentümer von der Müllhalde auf seinem Gelände hält. Um herauszufinden, an wen wir uns wenden müssen, haben wir beim Amtsgericht Leer einen Antrag auf die Erteilung eines Grundbuchausdrucks gestellt. Er wurde abgelehnt: Auskünfte an die Presse gebe es nur bei Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angingen – und unsere Recherchen reichten nicht aus. Unsere Anwälte prüfen, wie wir gegen die Entscheidung vorgehen werden.

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