„AfD-Professor“ Osbild  Regimegegner mit Lehrauftrag hat Emder Hochschule verklagt

Andreas Ellinger
|
Von Andreas Ellinger
| 26.10.2022 23:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild hat einen Rechtsanwalt mit rechtlichen Prüfungen wegen eines Flugblatts, seiner arbeitsrechtlichen Vertretung gegenüber der Hochschule Emden/Leer und mit Pressearbeit beauftragt. Foto: Archiv
Der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild hat einen Rechtsanwalt mit rechtlichen Prüfungen wegen eines Flugblatts, seiner arbeitsrechtlichen Vertretung gegenüber der Hochschule Emden/Leer und mit Pressearbeit beauftragt. Foto: Archiv
Artikel teilen:

Der selbsternannte Regimegegner Reiner Osbild verlangt als Professor mehr Fürsorge des Emder Hochschulpräsidiums. Und klagt vor dem Arbeitsgericht. Ein Anwalt vertritt ihn – auch bei der Pressearbeit.

Emden - Der Emder Professor Dr. Reiner Osbild ist im Internet betontermaßen als Regimegegner aufgetreten. Geflüchtete hat er als Teil eines „satanischen Generalangriffs“ dargestellt. Und er firmierte jahrelang als AfD-Kreisvorsitzender in Ostfriesland, als der er sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht von einer Kreisschatzmeisterin distanzierte, die in volksverhetzender Weise eine Holocaust-Leugnung im Internet verbreitete. Dieser Hochschul-Professor hält es für „grob ehrabschneidend“, wenn die Verfasser eines Flugblattes „suggerieren, dass er vermeintlich aus politischen Motiven seine Studenten diskriminiere“. Das schreibt der Hannoveraner Rechtsanwalt Daniel Dürrfeld in einer Pressemitteilung im Auftrag seines Mandanten Osbild.

Besagtes Flugblatt ist von ehemaligen Professoren und Lehrern verfasst und 1000-fach an der Emder Hochschule verteilt worden. Auf eine Anfrage unserer Zeitung dazu vom 5. Oktober hat Osbild nicht reagiert. Nun hat er offensichtlich einen Rechtsanwalt mit einer Pressemitteilung beauftragt und am Dienstag soll ein Pressegespräch folgen. In dem Flugblatt war unter anderem die Frage aufgeworfen worden, „wie der Präsident der Hochschule seine Studenten vor dem rechtsradikalen AfD-Professor Reiner Osbild schützt“.

Osbild will nicht „AfD-Professor“ genannt werden

Die Betitelung als „AfD-Professor“ empfindet Osbild „inadäquat“, lässt sein Rechtsanwalt wissen. „Lediglich in seiner Freizeit engagierte er sich in der Vergangenheit für die AfD, wobei er dieses ausschließlich private ehrenamtliche Engagement stets pflichtgemäß von seiner dienstlichen Tätigkeit getrennt hat“, heißt es in der Pressemitteilung des Anwalts. „Insoweit betreffen auch die in den Flugblättern unterstellten Zitate und Sachverhalte ausschließlich das private ehrenamtliche Engagement unseres Mandanten, der sich gegen die zu seinen Lasten bewusst vorgenommene Vermischung von privater und beruflicher Sphäre mit Nachdruck verwahrt.“

Am 5. Oktober haben ehemalige Professoren und Lehrer Flugblätter gegen Professor Dr. Reiner Osbild auf dem Emder Campus verteilt. Foto: Ellinger
Am 5. Oktober haben ehemalige Professoren und Lehrer Flugblätter gegen Professor Dr. Reiner Osbild auf dem Emder Campus verteilt. Foto: Ellinger

Wie hält es Osbild selbst mit der Trennung von privater und beruflicher Sphäre? Zum Zeitpunkt der Flugblatt-Verteilung war noch Osbilds Internetseite www.regimegegner.de aufrufbar. Dort stellte er sich als AfD-Mitglied und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule Emden-Leer vor. Außer einer Rubrik für „Volkswirtschaft & Politik“ fand sich die Aussage, dass Kirchengemeinden „nützliche Idioten für die Linken auf ihrem Weg zu ihrem Stinke-Sozialismus“ seien.

Professor ist vom Hochschulpräsidenten enttäuscht

Sein Rechtsanwalt bewertet nun das Flugblatt gegen Osbild als „verunglimpfend“. Laut Pressemitteilung hat Osbild die Hannoveraner Kanzlei GSD „damit beauftragt, die Einleitung von straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen gegen die Verfasser des Flugblattes zu prüfen“. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige „wegen der fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Adressangabe im Impressum“ sei gestellt.

Der Anwalt schreibt weiter: „Besonders enttäuschend ist aus Sicht unseres Mandanten dabei, dass der Präsident Herr Professor Kreutz laut Berichterstattung den Verfassern versicherte, man nehme ihr Anliegen sehr ernst, wodurch er in der Öffentlichkeit den Eindruck vermittelte, ihr fragwürdiges Vorgehen gegen unseren Mandanten zu goutieren.“

Rechtsanwalt sieht „erhebliche Fürsorgepflichtverletzungen“

Dürrfeld erläutert: „Dieses Verhalten ist nach unserer rechtlichen Bewertung als erhebliche Verletzung der gegenüber unserem Mandanten bestehenden Fürsorgepflicht zu werten. Denn als Hausherr wäre es die Pflicht des Präsidenten gewesen, jeglichen Versuch zu unterbinden, zum Schaden eines an der Hochschule tätigen Professors von außen Unruhe in die Hochschule hineinzutragen.“ Auch unter diesem Gesichtspunkt habe Osbild die Kanzlei „mit seiner arbeitsrechtlichen Vertretung beauftragt“. Und weiter: „Ein entsprechendes Verfahren wegen dieser und weiteren erheblichen Fürsorgepflichtverletzungen des Hochschulpräsidiums gegenüber unserem Mandanten ist vor dem Arbeitsgericht Emden bereits anhängig.“

Nach Informationen unserer Zeitung ist dort am Dienstag eine Güteverhandlung geplant – am Tag des Pressegesprächs, zu dem der Anwalt eingeladen hat: „Hintergrund dieser Einladung ist ein vor dem Arbeitsgericht Emden geführter Rechtsstreit unseres Mandanten gegen die Hochschule Emden/Leer. Ebenfalls sollen in diesem Rahmen zudem die gegen unseren Mandanten gerichtete Flugblattaktion auf dem Hochschul-Campus vom 05.10.2022 sowie der aktuelle Sachstand im gegen die ehemalige Studentin Frau Alhassan geführten zivilgerichtlichen Prozess thematisiert werden.“

Zu den Inhalten der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wollte sich die Hochschule auf Anfrage unserer Zeitung nicht äußern – sie äußere sich grundsätzlich nicht in solchen Personalangelegenheiten, sagte ein Sprecher. Er bestätigte aber, dass Osbild die Hochschule verklagt habe und er nach der Pressemitteilung des Rechtsanwalts von mehreren Verfahren ausgehe.

Ähnliche Artikel